Kontrolliert das Land NRW die transparente Mittelverwendung im Ring politischer Jugend (RPJ)?

Die Jugendverbände aller im Landtag vertretenen Parteien - mit Ausnahme der Linksjugend [solid], Jugendverband der LINKEN - erhalten staatliche Fördermittel des Landes über den Ring politischer Jugend (RPJ). Insgesamt stehen über eine Million Euro im Landeshaushalt für den RPJ bereit.

Die im Ring politischer Jugend vertretenden Jugendorganisationen betrachten die Bildung von jungen Menschen zu freien Staatsbürgern als ihre Hauptaufgabe. Des Weiteren sieht der RPJ seine Aufgaben darin, junge Menschen politisch zu bilden, staatspolitisch zu interessieren, sowie in verantwortliche politische Mitarbeit einzubeziehen und demokratische Jugendstrukturen zu fördern.

Zur Mitgliedschaft im RPJ führt die Satzung des RPJ aus: Mitglied des Rings politischer Jugend NRW kann jede Jugendorganisation werden, die sich auf Grundlage des Grundgesetzes und der nordrhein-westfälischen Landesverfasssung für unsere demokratische Grundordnung einsetzt und sie aktiv fördert

Die Mitgliedschaft im RPJ NRW erfolgt auf Antrag. Für eine Aufnahme in den Ring politischer Jugend NRW normiert § 6 der Satzung weitere Voraussetzungen: Die antragstellende Organisation muss ein politischer Jugendverband sein, a) deren Mutterpartei dem Bundestag oder dem Landtag NRW angehört und b) der mehr als 1.500 Mitglieder in Nordrhein Westfalen hat.

Im Prinzip stünden damit allen Jugendorganisationen, die diese Voraussetzungen erfüllen, staatliche Mittel zur Verfügung. Allerdings bestimmt § 5 der RPJ-Satzung: Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den RPJ NRW besteht nicht. Über den Antrag nach § 6 der Satzung entscheiden die bereits in den RPJ NRW aufgenommenen Jugendorganisationen mittels einstimmigem Beschluss über eine Neuaufnahme.

Faktisch sind somit politische Jugendorganisationen, die nicht Mitglied des RPJ sind, von einer finanziellen Förderung durch das Land NRW ausgeschlossen. Sie hängt von dem Willen der politisch konkurrierenden Jugendorganisationen ab. Um die für Außenstehende bisher intransparente Vergabepraxis des Landes hinsichtlich der Mittel für (partei-)politische Jugendverbände zu klären, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Mit welchen Kriterien wurde seit 1990 überprüft, ob die bereits im RPJ vertretenen Jugendorganisationen weiterhin die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen? (Bitte ggf. jede Prüfung einzeln auflisten)

2. Nach welchen Kriterien wird die Höhe für die einzelnen Jugendorganisationen bemessen (sofern sich die Bemessungspraxis seit 2000 verändert hat, Veränderungen bitte auflisten)?

3. Welche politischen Bildungsmaßnahmen, Workshops, Ausstellungen und weiteren Aktivitäten der politischen Jugendorganisationen wurden in der Zeit von 2003 bis 2010 gefördert bzw. durch die Genehmigung des vorläufigen Maßnahmebeginns als förderwürdig eingestuft? (bitte jeweils mit Angabe der antragstellenden Organisation, des Veranstaltungstages, des genauen Veranstaltungsortes, des Titels sowie des Themas der Maßnahme einschließlich der tatsächlich bewilligten und gezahlten Fördersumme, bitte der Vollständigkeit halber auch die bereits veröffentlichten Veranstaltungen aus 2009 und 2010 angeben)?

4. Mit welchen Fraktionen wurde das Fördersystem des Rings politischer Jugend vereinbart, dass Grundlage für die Verwaltungspraxis des Landes ist?

5. Mit welchem Ergebnis hat es seit 2005 eine Überprüfung der durch die Jugendorganisationen erbrachten Verwendungsnachweise gegeben? (Bitte ggf. unter Angabe der Art der Unregelmäßigkeit auflisten).