Neubau der B 221 n im Abschnitt der Ortsumgehung WASSENBERG

Eine Interessengemeinschaft aus WASSENBERG und aus den umliegenden Ortschaften hat sich an uns gewandt, sie bei der Realisierung eines aus unserer Sicht bemerkenswerten Vorschlags zum Bau der B 221 n zu unterstützen. Die Interessengemeinschaft besteht aus Vertreter(inne)n der Landwirtschaft, der Naturschutzverbände BUND, NABU und der Bürgerinitiative Rettet die Myhler-Schweiz und die Rurauen. Zwischen den örtlichen Politiker(inne)n und der Interessengemeinschaft bestehen tiefgreifende Widersprüche hinsichtlich der Trassenführung auf einem Teilabschnitt der B 221 n der Ortsumgehung Wassenberg. Es handelt sich hierbei um die von den CDU-Bürgermeistern von Wassenberg und Hückelhoven favorisierte Trassenführung (der sogenannten Bürgermeistertrasse aus dem Jahr 1995) aus Richtung MYHL über ORSBECK sowie deren Einbindung bei Ratheim und im Widerspruch dazu die von der Interessenvertretung vorgeschlagene Alternativtrasse aus Richtung MYHL durch den interkommunalen Industriepark über die zentrale Erschließungsstraße mit Anbindung an die L 117 und weiter entlang der Stadtgrenze von Wassenberg in Richtung Garsbeck und deren Einbindung bei Ratheim. Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine Studie von Prof. Dr. Küchler. Schon in einem Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 18.06.1996, Az.: 5.1 ­ HS, wurde festgestellt, dass die Bürgermeistertrasse die teuerste und am wenigsten umweltverträglichste Variante ist. Folgerichtig beschloss die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung vom 13.05.2003, 12. Nr. 177 NW 6212 B 221, eine alternative Trassenführung, die weitestgehend mit der von der Interessenvertretung übereinstimmt. In dem Beschluss heißt es: Durch die Straße (Bürgermeistertrasse) werden große Überschwemmungsgebiete der RUR und WURM gequert. Die bisher linienbestimmte Trasse führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Ruraue. Für die weitere Planung ist als kürzeste Rurauenquerung die Alternativtrasse mit der Anbindung südlich von Garsbeck zugrunde zu legen. Die Querung von RUR und WURM erfolgt geständert.

Der spätere Rückgriff auf die ungünstigere Bürgermeistertrasse ist daher nicht zu verstehen. Eine Begründung für diesen Rückfall wurde nicht gegeben. Die Bürgermeistertrasse wird ebenfalls von der Landwirtschaftskammer von NRW, den Natur- und Umweltverbänden, aber auch von einer Vielzahl von Straßenbauingenieuren abgelehnt.

Aus der Kommune gibt es gegen die Bürgermeistertrasse über 300 Einwände. Für die Alternativtrasse spricht im Vergleich zur Bürgermeistertrasse eine Reihe von verkehrlichen, wirtschaftlichen, ökologischen, landschaftlichen und städtebaulichen Vorteilen: eine beachtliche Verkürzung der Straßenlänge um rund 1.000 m; eine Verringerung der Baukosten um etwa 10 Millionen ; es werden etwa 10 ha weniger wertvollen Ackerlandes in Anspruch genommen; die Alternativtrasse verläuft ortslagenfrei und damit werden in der Ortslage LUCHTENBERG die Anwohner nicht durch Feinstaub, Abgase und Lärm belästigt; die über Jahrhunderte gewachsene Zusammengehörigkeit von ORSBECK und LUCHTENBERG wird nicht durch die Straße zerschnitten ­ damit bleiben die Busverbindungen und die historisch gewachsenen Verflechtungen zwischen beiden Orten erhalten; die alternative Trassenführung führt zu einer Verkürzung der zu bauenden Brücke über die RUR und wirkt sich günstig auf das Hochwasserschutzgebiet aus; auf den Bau weiterer geplanter zweier Brücken in LUCHTENBERG zur Sicherstellung der Verkehrsströme kann verzichtet werden und die Landschaft der Ruraue und von LUCHTENBERG werden nicht bis zur Unkenntlichkeit zerstört; die Vorstellungen und Planungen zur Entwicklung des Tourismus müssen nicht aufgegeben werden; die Vernichtung wertvoller Feuchtbiotope im Naturpark MAAS - SCHWALM NETTE und in der MYHLER SCHWEIZ werden vermieden; der interkommunale Industriepark, der gegenwärtig weitestgehend Brachland ist, wird an das überregionale Straßennetz angebunden und erhält somit eine bedeutende Aufwertung und es wird möglich die L 117 n ­ Umgehung RATHEIM ­ optimal an die Autobahn A 46 heranzuführen.

Die Alternativtrasse folgt im Gegensatz zur Bürgermeistertrasse dem Vermeidungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes. Es kann doch den Regierungsparteien, aber auch den anderen Parteien nicht von Interesse sein, diese stichhaltigen Argumente ohne Prüfung und Bewertung in einem Trassenvergleichsverfahren abzulehnen. Es kann nicht hingenommen werden, dass kommunale Grenzen zur unüberbrückbaren Barriere für eine Bundesstraße werden und somit eine ökonomische, ökologische und technisch günstigere Linienführung verhindert wird.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind für den Bau der B 221 im Bereich der Stadt Wassenberg zwei Abschnitte ausgewiesen. Dies sind die Ortsumgehungen Wassenberg und Unterbruch. Beide Vorhaben befinden sich seit 2009 in der Planfeststellung.

1. Stuft die Landesregierung das Landesstraßenprojekt L 221 n bei Wassenberg als ein in der Region umstrittenes Straßenbauprojekt ein, das einer Revision bedarf?

Der Abschnitt Wassenberg ist weitgehend unstrittig. Für den Abschnitt Unterbruch hat es vor Ort Diskussionen über verschiedene Varianten gegeben. Hier wird die Landesregierung über das weitere Vorgehen entscheiden.

2. In welcher Weise wurde die seit über 10 Jahren von der Interessengemeinschaft vorgeschlagene Trassenführung in die Linienbestimmung und die UVS einbezogen?

Diese ist im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung berücksichtigt worden und wird im abschließenden Planfeststellungsverfahren einer abschließenden Wertung unterzogen.

3. In welcher Weise gedenkt die Landesregierung auf die Bedenken der Verbände, der Bürgerinitiative und der darüber hinaus aktiven Bürger einzugehen?

Sie werden bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 1).

4. Von wem wurde der Kabinettsbeschluss aus dem Jahr 2003 außer Kraft gesetzt?

Der Beschluss, der auch die Umgehung Unterbruch erfasst, ist im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Landes zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes auf der Basis der damaligen Erkenntnisse gefasst worden. Der Bundesgesetzgeber hat dies im Bedarfsplan als Teil des 5. Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes nicht aufgegriffen.

Nach Vorliegen neuerer konkreter Erkenntnisse in der Einzelplanung für die Maßnahme einschließlich eines positiven Votums der höheren Landschaftsbehörde wurde die Planung 2006 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW im Rahmen der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen umgestellt.