Schuldner- und Insolvenzberatung in Nordrhein-Westfalen akut gefährdet?

Schuldner- und Insolvenzberatung in Nordrhein-Westfalen akut gefährdet?

Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 609 mit Schreiben vom 8. April 2011 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit Dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet:

Die Verbraucherzentrale NRW klagt über unzureichende Kapazitäten und defizitäre Finanzierungen von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen. Eine frühzeitige Beratung und/oder präventive Arbeit - auch im Hinblick auf die Vermeidung existenzieller Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher und der Vermeidung von Inanspruchnahme von Transferleistungen ­ ist nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW kaum möglich. Vor dem Hintergrund eines erhöhten Beratungsbedarfs und steigender Insolvenzanträge gestaltet sich die Lage besonders kritisch. Die Verbraucherberatungen in NRW sind auch in Einzelbereichen wie bei Energieschulden von Verbrauchern stark gefordert.

1. Wie viele vom Land geförderte Beratungsstellen der Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung allgemein sowie der Beratung bei Energiekostenschulden im Speziellen gibt es in den Kreisen in Nordrhein-Westfalen?

Derzeit werden 137 Beratungsstellen als geeignete Stellen für die Verbraucherinsolvenzberatung mit rund 110 Vollzeitstellen in die Landesförderung einbezogen.

Die kreisbezogene Verteilung der Verbraucherinsolvenzberatung ist in beigefügter Tabelle dargestellt.

Eine kreisbezogene Verteilung der Schuldnerberatung liegt dem Land nicht vor, da es sich dabei um eine eigenständige kommunale Aufgabe handelt.

Eine spezielle Beratung bei Energiekostenschulden erfolgt nur in einzelnen Projekten, so z.B. bei einem Pilotprojekt der Verbraucherzentrale NRW, das derzeit in einer Wuppertaler Beratungsstelle umgesetzt wird.

2. Wie sind die Mittel der Sparkassenverbände für die Schuldner-beratung im Jahr 2010 verteilt worden (bitte nach Kreisen aufgeschlüsselt angeben)?

Die Sparkassen tragen über die Sparkassen- und Giroverbände zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen bei. Die Schuldnerberatung wird über die Kommunen finanziert. Dem Land liegen keine Erkenntnisse über eine kreisscharfe Nutzung der Sparkassenmittel durch die Kommunen vor.

3. Welche Kreise/Städte fördern Beratungsangebote der Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz- oder Energieschuldenberatung mit eigenen Mitteln?

Da diese Entscheidung auf kommunaler Ebene ohne Rückkopplung mit dem Land erfolgt, liegen dem Land hierzu keine Erkenntnisse vor.

4. Was beabsichtigt die Landesregierung zur Verbesserung der Situation der Träger der Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung zu tun?

Die Landesregierung strebt die Einrichtung eines Bankenfonds an, in dem analog zum vorhandenen Sparkassenfonds private Banken und genossenschaftlich organisierte Banken einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung leisten.

5. Aus welchen Haushaltspositionen des Landes wurden in welcher Höhe die Schuldner- und Insolvenzberatung sowie die Beratung von säumigen Energiekunden gefördert?

Die Landesregierung fördert bei Einzelplan 07, Kapitel 07 030, Titelgruppe 68 die Durchführung der Verbraucherinsolvenzberatung in Höhe von 5.062.200,00.

Die Schuldnerberatung sowie die Beratung bei säumigen Energiekunden werden nicht aus dem Landeshaushalt gefördert.