Weitere Ausbaupläne des E.ON-Kraftwerkes in Groß-Krotzenburg

E.ON plant weitere Ausbauten und Betriebsänderungen an seinem Standort GroßKrotzenburg. Die Gemeinde im Landkreis Offenbach ist durch das Werk tangiert durch den Landschaftsschaden, die zusätzlichen (Verdrängungs-)Verkehre rund um den Verkehrsknotenpunkt A-3-Zubringer, B 45, A 66 etc., weiterhin bei entsprechenden Windverhältnissen durch die Emissionen, die Erwärmung des Mains sowie zusätzliche Verkehre im Zuge großer Abbauten und Aufbauten bei der Umgestaltung des Betriebsgeländes.

Vorbemerkung des Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz:

Die in der Vorbemerkung des Antragstellers angesprochene Planung weiterer Ausbauten und Betriebsänderungen steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer abschließenden Standortentscheidung der E.ON-Konzernleitung. Die Antworten basieren daher auf den der Landesregierung gegenwärtig vorliegenden Informationen zum Planungstand, die noch keine umfassenden Detailaussagen ermöglichen.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt:

Frage 1. Um welche weiteren Ausbaupläne geht es aktuell, in welchem Stadium befindet sich die Planung und wie ist der weitere Ablauf?

Die Firma E.ON plant am Standort Groß-Krotzenburg den Neubau eines Kraftwerkblocks (Block 6) mit ca. 1.050 MWel elektrischer Leistung, der auf dem Gelände des derzeitigen Kohlelagers errichtet werden soll. Mit Inbetriebnahme sollen die Blöcke 1 bis 3 mit einer Leistung von insgesamt 791 MWel altersbedingt außer Betrieb genommen werden. Das Kohlelager soll in einem ersten Schritt auf dem kürzlich erworbenen Gelände des ehemaligen NATOTanklagers im Norden des Standortes neu errichtet werden.

Am 12. Oktober 2006 fand eine sogenannte Antragskonferenz in Hinblick auf einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag für das neu geplante Kohlelager statt.

Bei diesem Kohlelager handelt es sich um zwei völlig eingehauste Kohlekreislager mit jeweils einer Höhe von 62 m und einem Durchmesser von je 128 m. Der Genehmigungsantrag wird im Frühjahr 2007 erwartet.

Bezüglich des geplanten Kraftwerkblocks 6 wird derzeit der sogenannte Scoping-Termin vorbereitet. Dieser Termin dient dazu, die beizubringenden Unterlagen für die durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mit den Fachbehörden, Verbänden und Nachbargemeinden zu besprechen. Die Unterlagen der UVP werden Teil der Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung sein. E.ON plant drei Teilgenehmigungen, wobei die Antragsunterlagen für die 1. Teilgenehmigung Ende 2007 eingereicht werden sollen.

Die endgültige Standortentscheidung der E.ON-Konzernleitung für den Block 6 steht allerdings noch aus.

Frage 2. a) Welche Vorbringungen wurden im Rahmen des Verfahrens nach § 12 HPLG von wem, speziell von Hainburg, gemacht?

b) Trifft es zu, dass Hanau mit Minderung der Lebensqualität und Immobilienwerte argumentiert hat und Konzessionen erwirken konnte?

Zu 2 a: Lediglich die Stadt Hanau hatte Vorbringungen gemacht, siehe auch Antwort zu 2 b. Die Gemeinde Hainburg und auch die übrigen benachbarten Gemeinden haben weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht.

Zu 2 b: Es trifft zu, dass die Stadt Hanau Bedenken bezüglich der Beeinträchtigung der Wohnqualität im Süden des Stadtteils Grossauheim vorgebracht hat und forderte aufgrund der Minderung der Lebensqualität und der Immobilienwerte in diesem Bereich eine Überprüfung von Standortalternativen. Dies konnte jedoch in einem Gespräch zwischen der Stadt Hanau und der Firma E.ON geklärt werden.

Frage 3. a) Hält die Landesregierung den Verkehrsknotenpunkt A-3-Zubringer, B 45, A 66 etc. noch für aufnahmefähig?

b) Welche Sicherungsmaßnahmen zur Abwendung weiterer (Verdrängungs-) Verkehre sind für Hainburg getroffen?

c) Wie ist der Verhandlungsstand mit der Bundesbahn, was die Schienenanbindung des Betriebsgeländes anbelangt?

d) Mit wie vielen zusätzlichen Lkw-Bewegungen im Jahr ist schlimmstenfalls zusätzlich zu rechnen, zum einen während der Baustellenzeit und zum anderen im Falle des erfolgten Ausbaus?

Zu 3 a: Im Zuge der B 45 nördlich der A 3 kommt es zeitweise zu Verkehrsüberlastungen. Diese Überlastungen sind überwiegend auf die Leistungsfähigkeitsengpässe der A 3 zwischen den Anschlussstellen Hanau und Obertshausen zurückzuführen. Am Kreuzungspunkt der B 45 mit der L 3416 ("Knoten Tannenmühle") sind ebenfalls Überlastungen festzustellen.

Zu 3 b:

- Im Auftrag des Bundes ist der Lückenschluss der A 66 mit der A 661

("Riederwaldtunnel") vorgesehen. Der Planfeststellungsbeschluss ist derzeit in Arbeit. Die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen werden zu einer Entlastung der B 45 nördlich der A 3 führen.

- Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit befindet sich der Ausbau des Knotenpunktes der B 45 mit der L 3416 in Planung.

- Im Rahmen der Netzsteuerung Rhein-Main/Osthessen ist der Bau einer Netzbeeinflussungsanlage auf der A 3 aus Fahrtrichtung Würzburg bis zum Seligenstädter Dreieck vorgesehen, um Verke hre zur Entlastung der A 3 über die A 45 führen zu können.

- Über den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Offenbach und Obertshausen hinaus ist die Erweiterung der temporären Standstreifennutzung der A 3 bis zur Anschlussstelle Hanau geplant.

Die Landesregierung geht davon aus, dass es mit diesen Maßnahmen gelingt, die weiträumigen Verkehre über das Bundesfernstraßennetz zu führen und Ausweichverkehre im nachgeordneten Straßennetz zu vermeiden.

Zu 3 c: Die Landesregierung hält es für geboten, beim Kraftwerksneubau die Alternativen Schiene und Wasserstraße für den Güterverkehr zu prüfen und zu bewerten. Sie hat die DB AG gebeten, die begonnenen Gespräche mit dem Kraftwerksbetreiber mit diesem Ziel fortzusetzen.

Zu 3 d: Bezüglich zusätzlicher Lkw-Verkehre infolge des Kraftwerksausbaus liegen der Landesregierung bisher keine Informationen vor. Aussagekräftige Zahlen sind hier erst bei Vorlage der Genehmigungsunterlagen zu erwarten.

Frage 4. a) In welcher Form wurden die Umweltaspekte, beispielsweise eine weitere Erwärmung des Mains oder auch die Luftemissionen in Richtung Süden, überprüft?

b) Welche Werte werden hier verlangt?

Zu 4 a: Im Hinblick auf die mögliche Erwärmung des Mains beabsichtigt E.ON mit dem Ausbau des Kraftwerks die bisher wasserrechtlich erlaubte Jahreswärmefracht nicht zu erhöhen. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird E.ON in Zusammenarbeit mit dem HLUG (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie) die möglichen Auswirkungen der Wärmeeinleitung darstellen und bewerten.

Gegenstand der Überprüfung der Luftemissionen und damit auch der Luftimmissionen ist das sogenannte Beurteilungsgebiet, das im Falle des geplanten Blocks 6 eine Fläche mit dem Radius von 10 km um den geplanten Block 6 beinhaltet. Für das Beurteilungsgebiet ist eine Immissionsprognose nach standardisierten Rechenverfahren vorzulegen, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem HLUG durch die Genehmigungsbehörde geprüft wird. Im Rahmen der dem Genehmigungsverfahren vorgeschalteten Umweltverträglichkeitsuntersuchung wird festgelegt, auf welchen Grundlagen die Immissionsprognose zu erfolgen hat.

Zu 4 b: Anforderungen an die geplante Anlage ergeben sich speziell hinsichtlich Luftemissionen und deren Begrenzungen aus der 13. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV - Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) sowie aus Teilen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Beide Vorschriften sind hinsichtlich der Emissionsbegrenzungen mit ihren Novellierungen in 2004 bzw. 2002 deutlich verschärft worden. Die konkrete Festlegung der vorgeschriebenen Grenzwerte bezogen auf alle betroffenen Parameter von Luftemissionen (insbesondere Stickoxide, Schwefeloxide, Staub, Schwermetalle usw.) für den geplanten Neubau kann erst nach Vorlage der detaillierten Antragsunterlagen erfolgen.

Die Abwassereinleitung des Kraftwerkes in den Main muss aus stofflicher Sicht den Anforderungen der Abwasserverordnung genügen. Die Wärmeeinleitung kann nur bei Einhaltung der Anforderungen für die Wassertemperatur (z.B. maximale Temperatur von 28 °C im Main) gemäß der Fischgewässerverordnung erfolgen.

Im Hinblick auf die Überprüfung sonstiger Umweltaspekte ist darauf hinzuweisen, dass im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren samt Umweltverträglichkeitsprüfung alle Umweltbelange, sei es der Schutz von Wasser, Boden, Luft, die Vermeidung und Entsorgung von Abfall, der Naturschutz (beinhaltet auch die Beurteilung des Landschaftsbildes), der Lärmschutz, die Anlagensicherheit und anderes mehr, abgeprüft werden.