Was bedeutet der neue Benelux-Vertrag für die Polizei und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen?

Am 17. Juni 2008 wurde der neue Benelux-Vertrag in. Den Haag unterzeichnet. Dieser Vertrag schuf neue Perspektiven der regionalen und europäischen Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Benelux-Union (Belgien, Niederlande, Luxemburg) und den angrenzenden Staaten, Teilstaaten und Regionen (vgl. Artikel 24-27 Benelux-Vertrag). Angesichts eines immer enger zusammenwachsenden Europa misst auch die CDU-Fraktion einem vitalen Zusammenspiel der Regionen größte Bedeutung zu. Durch die intensiven Bemühungen der CDU/FDP-geführten Landesregierung war Nordrhein-Westfalen daher der erste Gliedstaat, mit dem die Benelux-Union am 9. Dezember 2008 eine vertiefte Zusammenarbeit vereinbarte. Im April 2010 wurden schließlich fünf Kernbereiche vorgestellt, in denen die Kooperation weiter intensiviert werden sollte. Dazu zählten u.a. die Bereiche polizeiliche Zusammenarbeit und Katastrophenschutz. Des Weiteren wurde das Generalsekretariat der mit einem Verbindungsreferenten aus Nordrhein-Westfalen verstärkt, der die Kommunikation zwischen der Benelux-Union und Nordrhein-Westfalen optimieren sowie konkrete Kooperationsprojekte initiieren, begleiten und unterstützen sollte.

Die Zusammenarbeit des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Benelux-Union fällt in den Zuständigkeitsbereich der Ministerin für Bundesangelegenheit, Europa und Medien; Fragen der Inneren Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Keines dieser Ministerien hat bislang Informationen zur Weiterentwicklung der Ko operation auf den Gebieten polizeiliche Zusammenarbeit und Katastrophenschutz infolge des neuen Benelux-Vertrages vorgelegt.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Landesregierung misst der gut-nachbarschaftlichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Katastrophenschutz - und damit auch der Kooperation im Rahmen der Benelux-Union - besondere Bedeutung zu. Sie ist ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit der Menschen über die Grenzen hinweg.

1. Welche Projekte sind zwischen der Benelux-Union und dem Land Nordrhein Westfalen im Bereich polizeilicher Zusammenarbeit konkret in Arbeit?

Die Benelux-Union hat im zurückliegenden Jahr die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in ihre Gremienstruktur einbezogen. Polizeiliche Experten für Entwicklungen, Maßnahmen und Fähigkeiten nehmen am Informations- und Erfahrungsaustausch insbesondere zu speziellen Feldern der Schwerkriminalität, zur gemeinsamen Aus- und Fortbildung sowie zur gemeinsamen Bewirtschaftung technischer Ressourcen teil. Obwohl diese Kooperationen erst 2010 eingeleitet wurden, sind bereits für 2011 konkrete Projekte, z. B. gemeinsame Übungen und die Entwicklung einer dreisprachigen Informationsbroschüre für die Polizei in Vorbereitung.

Darüber hinaus stimmen sich derzeit die Innenressorts der Benelux-Staaten im Hinblick auf eine strategische grenzüberschreitende Kooperation mit Nordrhein-Westfalen ab.

2. In welchen Punkten hat sich die Kooperation der nordrhein-westfälischen Polizei mit den Polizeibehörden der Benelux-Staaten durch den neuen Benelux-Vertrag bereits verbessert?

Die mit der Gemeinsamen Erklärung zum neuen Benelux-Vertrag vereinbarte vertiefte Partnerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Benelux-Union bezieht - wie zu Nr. 1 dargestellt - auch die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen intensiv in die Zusammenarbeit mit der Benelux-Union ein. Diese Entwicklungen und Konzepte haben bereits nach kurzer Zeit Strukturen und Inhalte der Zusammenarbeit verbessert und lassen dies auch für die weitere Entwicklung erwarten. Die Kooperationen ergänzen zudem die vor allem in den Euregios bereits seit vielen Jahren praktizierte grenzüberschreitende Zusammenarbeit.

3. Welche Projekte sind zwischen der Benelux-Union und dem Land Nordrhein Westfalen im Bereich Katastrophenschutz konkret in Arbeit?

Die Benelux-Union hat im zurückliegenden Jahr auch den Bereich Katastrophenschutz in ihre Gremienstruktur einbezogen und Experten für Entwicklungen, Maßnahmen und Fähigkeiten im Bereich Katastrophenschutz zum Informations- und Erfahrungsaustausch eingeladen. Die auch auf dieser Ebene mit Start in 2010 noch jungen Initiativen, beziehen ebenfalls bereits konkrete Projekte ein, z. B. die Intensivierung der Kontakte zwischen den Krisenzentren.

Mit dem Ziel, die spezifischen Rahmenbedingungen zu verbessern, fand noch am 23.03.2011 in Aachen auf meine Einladung hin die Veranstaltung Katastrophen machen vor Grenzen nicht halt - grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Katastrophenschutz stärken statt, an der auch der niederländische Minister für Sicherheit und Justiz, Herr Ivo van Opstelten, teilnahm.

Gegenwärtig wird zwischen den Benelux-Staaten ein Abkommen über die gegenseitige Hilfeleistung bei nuklearen und radiologischen Notfällen vorbereitet; die Einbeziehung von Nordrhein-Westfalen ist avisiert.

4. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherige Arbeit des nordrheinwestfälischen Verbindungsreferenten bei der Generaldirektion.

Die seit April 2010 geleistete Arbeit des nordrhein-westfälischen Verbindungsreferenten im Generalsekretariat der Benelux-Union ist äußerst gewinnbringend für das Land. So konnten in allen fünf mit der Benelux-Union vereinbarten Themenfeldern der vertieften Zusammenarbeit ­ Polizeiliche Zusammenarbeit Katastrophenschutz; Tierseuchenbekämpfung und Futtermittelsicherheit; Luftqualität; Landesentwicklungsplan und Raumordnung ­ seither ansehnliche Erfolge verzeichnet werden, die ohne den kontinuierlichen Einsatz vor Ort nicht möglich gewesen wären. Darüber hinaus werden über den Verbindungsbeamten auch weitere landespolitisch wichtige Themen in die Benelux-Arbeit eingebracht, wie z. B. aktuell die Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz bei kerntechnischen Anlagen.