Schloss Kellenberg Anfang 2009 erwarb der BLB NRW die Kernanlage des Schlosses Kellenberg für einen Kaufpreis von 20 Mio

Domgärten IV und V und am 12.02.2009 das Grundstück Domgärten VI. Die Optionsverträge zwischen dem BLB NRW und der Unternehmergruppe wurden entsprechend zeitnah geschlossen. Unter dem 13.03.2009 wurde zwischen dem BLB NRW und der Unternehmergruppe ein Optionsvertrag für das Grundstück Domgärten VII geschlossen, wobei das Grundstück erst am 17.03.2009 durch die Unternehmergruppe erworben wurde.

4. Schloss Kellenberg Anfang 2009 erwarb der BLB NRW die Kernanlage des Schlosses Kellenberg für einen Kaufpreis von 2,0 Mio. Euro, sowie weitere Grundstücke im Umfeld des Schlosses für einen Kaufpreis in Höhe von 1,1 Mio. Euro, ohne dass ein Nutzungskonzept oder ein Mietvertrag für einen Nutzer des Objektes vorlag. Der geschätzte Sanierungs- und Ausbauaufwand liegt/lag bei rund 15 Mio. Euro; das Objekt ist mit einem lebenslangen Wohnrecht belastet.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und dem BLB NRW bereits im Vorfeld des Kaufvertrages Einigung über die Kaufpreise bestand, holte der BLB NRW zwei Wertgutachten ein, die vom selben Tag datieren, allerdings unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Grundlage haben.

Im ersten Gutachten hatte der BLB NRW vorgegeben, dass bei der Bewertung INTERREG ­ Mittel der EU in Höhe von 80% miteinzurechnen seien. Unter Einbeziehung der INTERREG Mittel kam der Gutachter zu einem Wertergebnis in Höhe von 7,5 Mio. Euro. Das zweite Gutachten, das die Fördermittel nicht berücksichtigt, kommt im Ergebnis zu einem Gesamtwert in Höhe von 1,7 Mio. Euro. Innerhalb von einem halben Jahr schrieb der BLB das Gesamtgrundstück auf 1,0 Euro außerplanmäßig ab.

III. Auftrag des Untersuchungsausschusses

Vor diesem Hintergrund erhält der Ausschuss den Auftrag,

1. die zuvor beschriebenen Sachverhalte umfassend aufzuklären,

2. in diesem Zusammenhang die Rolle der Landesregierung und der zuständigen Ministerien als Auftraggeber und Kontrollorgan des BLB sowie die diesbezügliche Informationspolitik der Landesregierung gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit zu untersuchen,

3. herauszuarbeiten, ob anhand der oben genannten Sachverhalte zwischen Machbarkeitserwägungen und der tatsächlichen Planung durch Grundstückskäufe / -zwischenkäufe fahrlässig oder vorsätzlich dem Land NRW Nachteile entstanden sind und/ oder den Nutzer durch Änderungen aufgrund von Kostensteigerungen im Nutzungskonzept einschränken,

4. den Prozess, der die Grundlage für beabsichtigte Grundstückskäufe schaffen sollte, und die damit verbundene Bewertung von Grundstücken zu untersuchen und dabei besonderes Augenmerk in diesem Zusammenhang auf Zwischenkäufen durch Private, obwohl städtische oder staatliche Vorkaufsrechte oder Optionen bestanden, zu legen,

5. die Vergabepraxis des BLB NRW im Hinblick auf diese speziellen Projekte hin zu prüfen,

6. zu untersuchen, ob und inwieweit Grundstücke durch den BLB NRW angekauft und kurzfristig weiterverkauft, oder aber verkauft und kurzfristig wieder rückgekauft wurden und welche jeweiligen Kaufpreise vereinbart wurden. Hierbei ist zu berücksichtigen welche Notare / Notariate mit der Beurkundung der jeweiligen Geschäfte befasst waren. Insbesondere soll untersucht werden, ob bei Grundstücksgeschäften die vorherigen Schätzungen und später tatsächlich gezahlten Kaufpreise, ferner die vorherigen Schätzungen hinsichtlich einer späteren Verwertung und Nutzung der jeweiligen Grundstücke, in einem Missverhältnis stehen/standen,

7. zu prüfen inwieweit die Landesregierung ihrer Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit, insbesondere hinsichtlich der besorgniserregenden Entwicklungen und der daraus resultierenden Veränderungen der Entscheidungsgrundlagen in ausreichendem Maße nachgekommen ist,

8. aufzudecken, warum von Seiten der Landesregierung, der Ministerien und des BLB wiederholt Entscheidungen getroffen und Verträge geschlossen wurden, die mit offensichtlichen Risiken und vorhersehbaren Nachteilen für das Land Nordrhein Westfalen verbunden waren und den eingetretenen wirtschaftlichen Schaden für das Land erst ermöglicht haben,

9. festzustellen, wer zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über Veränderungen bei den Kostenentwicklungen hatte und ob die Auskünfte und Erklärungen der direkt und indirekt beteiligten und verantwortlichen Akteure dem jeweiligen Kenntnisstand entsprachen, 10. zu untersuchen, inwieweit der Umgang mit den Entwicklungen von Seiten der Verantwortlichen, insbesondere von den mit einer Kontrollfunktion bedachten, die weiteren Entwicklungen konkret beeinflusst hat, 11. festzustellen, wann welche Entscheidungen der einzelnen Verantwortlichen möglich gewesen wären, um weitere Fehlentwicklungen zu verhindern, und warum etwaige Alternativen nicht gewählt wurden.

Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere untersuchen,

1.) bezogen auf den Neubau Landesarchiv Duisburg

a) wie es beim Bau des Landesarchivs zu einem Anstieg der Kosten von ursprünglich etwa 30 Mio. Euro auf letztendlich etwa 160 Mio. Euro kommen konnte und warum zu den hierfür möglichen Zeitpunkten beispielsweise bei der Vertragsgestaltung keine Mechanismen zur Verhinderung einer solch immensen Kostensteigerung eingebaut wurden,

b) warum am Standort im Duisburger Innenhafen festgehalten wurde, nachdem der Kauf des Grundstücks zunächst nicht zustande gekommen war,

c) warum im Oktober 2007 ein langfristiger Mietvertrag abgeschlossen wurde, der für das Land das Risiko einer negativen Kostenentwicklung beinhaltete und dann zum Kauf des Grundstücks für ein vielfaches des ursprünglich geplanten Kaufpreises führte,

d) wie der Kommunikationsprozess zwischen den beteiligten Akteuren im Detail verlief und wer im Rahmen der Entscheidungsfindung konkret beteiligt war,

e) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfahrens profitiert hat.

2.) bezogen auf den Erweiterungsbau für das Polizeipräsidium Köln-Kalk

a) warum man sich von Seiten des Landesregierung gegen eine Inhouse-Vergabe entschied, obwohl durch eine mehrjährige Planungsarbeit und einen Grundstückskauf durch den BLB bereits nicht unerhebliche Kosten entstanden waren,

b) warum man sich für eine Vergabepraxis entschied, welche nach Ansicht des LRH einen schweren Vergabeverstoß darstellte,

c) inwieweit durch eine alternative Vertragsgestaltung die für das Land schädliche Entwicklung hätte verhindert werden können,

d) wer die Vertragsgestaltung konkret zu verantworten hatte,

e) inwieweit die Landesregierung das Parlament in ausreichendem Maße über den jeweiligen Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt hat und ob es dem Parlament durch diese Informationen möglich war, den jeweiligen Sachstand richtig einzuschätzen,

f) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfah-rens profitiert hat.

3.) bezogen auf das Bauvorhaben Fachhochschule Köln

a) wann die Bestrebungen des Ministeriums für Innovation, Forschung, Wissenschaft und Technologie zur Verlagerung der Fachhochschule Köln entstanden sind und welches Konzept sowohl organisatorisch als auch inhaltlich mit dieser Verlagerung beabsichtigt war,

b) ob durch die Verlagerung Qualität und Zahl der Studienplätze an der Fachhochschule gesteigert werden sollten oder ob andere Erwägungen diese konkrete Gestaltung des Standortes getragen haben,

c) inwieweit die beteiligten Ministerien sich gegenseitig in ausreichendem Maße über den jeweiligen Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt haben,

d) inwieweit die Landesregierung das Parlament in ausreichendem Maße über den jeweiligen Stand der Entwicklungen in Kenntnis gesetzt hat und ob es dem Parlament durch diese Informationen möglich war, den jeweiligen Sachstand richtig einzuschätzen,

e) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfahrens profitiert hat.

4.) bezogen auf den Ankauf Schloss Kellenberg

a) welches übergeordnete Interesse am Ankauf des Schlosses Kellenberg bestand,

b) wer letztendlich in welcher Form von dem beschriebenen Ablauf des Verfah-rens profitiert hat,