Unterstützt die Landesregierung eine Reaktivierung der Eifel-Bördebahn zwischen Düren, Zülpich und Euskirchen?

Die Eifel-Bördebahn ist eine rund 30 Kilometer lange Eisenbahnstrecke zwischen den Kreisstädten Düren und Euskirchen und fungiert als Anbindung der Zülpich-Jülicher Börde an die Oberzentren Bonn und Aachen. Zugleich stellt sie das Bindeglied zwischen der Euregio Maas-Rhein und dem Nationalpark Eifel dar, der eine hohe touristische Anziehungskraft für Nah- und Fernerholungssuchende ausübt.

Die Eifel-Bördebahn kann darüber hinaus als Entlastung für den Eisenbahnknoten Köln, sowohl für den Schienenpersonen- als auch für den Schienengüterverkehr dienen.

Derzeit wird im Bereich des Schienenpersonenverkehrs ein ehrenamtlicher Rumpfbetrieb vornehmlich zu touristischen Zwecken aufrechterhalten. Allerdings ist vorgesehen auf der Grundlage einer Bürgerbahn einen regelmäßigen Linienverkehr aufzubauen. Die entsprechenden Förderanträge sind bereits gestellt. Geplant ist eine Reaktivierung des Linienbetriebs mit Beginn der Landesgartenschau 2014, der in den darauffolgenden Jahren ausgebaut werden soll. Vorgesehen ist auch die Einrichtung einer Schnellverbindung

Wirtschaftliches Standbein für den Erhalt der Bördebahn ist derzeit der Güterverkehr. Vorgesehen ist in diesem Zusammenhang die verstärkte Anbindung regionaler Wirtschaftsbetriebe durch die geplante Errichtung eines Güterverkehrszentrums bei Düren, das zudem eine wichtige Funktion im Hafenhinterlandverkehr der Häfen Antwerpen und Rotterdam übernehmen kann.

Zum Zweck der Ertüchtigung der Eifel-Börde-Bahn haben die Anliegergemeinden, Kreisstädte und Kreise sowie die Städte Aachen und Bonn einen Lenkungskreis gebildet, unter fachlicher Beratung der Dürener Kreisbahn und der Rurtalbahn im Auftrag des Verkehrsverbund NVR.

1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Ausbau der Eifel-Bördebahn unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten bei?

2. In welcher Form unterstützt die Landesregierung Ausbau und Reaktivierung der Eifel-Bördebahn?

Für die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben im SPNV ist eine Berücksichtigung innerhalb der Stufe 1 des zuletzt im Jahr 2006 aufgestellten Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, notwendig. Der Bedarfsplan wurde nach Maßgabe des Gesetzes für die integrierte Gesamtverkehrsplanung im Einvernehmen mit dem für den Verkehr zuständigen Ausschuss unter Einbeziehung der Regionalräte aufgestellt.

Auch das Vorhaben einer Reaktivierung der derzeit im Teilabschnitt Zülpich ­ Euskirchen noch für den Güterverkehr genutzten und im übrigen Streckenabschnitt stillgelegten Strecke für den Personenverkehr ist Bestandteil dieses Verfahrens gewesen. Das erforderliche Gesamtinvestitionsvolumen für die rund 30 km lange Strecke wurde seitens des zuständigen Aufgabenträgers seinerzeit mit rund 14 Mio. veranschlagt.

Als Ergebnis der Bewertung hat das Vorhaben trotz eines durchaus nennenswerten Verkehrsaufkommens von bis zu 2.400 Fahrgästen je Werktag im Querschnitt ein negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis von ­ 0,06 erreicht und konnte folgerichtig in Übereinstimmung mit dem Votum des Regionalrates Köln lediglich Eingang in die Stufe 2 des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, finden.

Eine Realisierung im Zeitraum bis 2015 ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Der Aufgabenträger hat die Möglichkeit, das Vorhaben mit gegebenenfalls neuer Konzeption und geänderten Rahmenbedingungen für eine neuerliche Bewertung anzumelden.

3. Welche konkreten Zusagen bestehen seitens der Landesregierung, um die Reaktivierung der Eifel-Bördebahn im Schienenpersonenlinienverkehr zur Landesgartenschau 2014 in Zülpich zu unterstützen?

Zum Konzept einer Bürgerbahn liegt dem Antrag stellenden Kreis Düren ein aus Sicht der Fachabteilung abschließender Bescheid vom 19. Januar 2009 vor, der eine Förderung seitens des Landes ausdrücklich ausschließt.