Planungsstand der Ortsumgehung L 93n Pulheim/Stommeln ­ Bergheim/Büsdorf: Wann können die Bürgerinnen und Bürger mit dem Baubeginn rechnen?

Die Belästigung und Beeinträchtigung durch Lärm und Abgase in den Bergheimer Stadtteilen Fliesteden und Büsdorf, die durch den Straßenverkehr entstehen, ist für die anwohnenden Bürgerinnen und Bürger kaum erträglich. Seit Jahrzehnten warten sie auf den Bau einer Ortsumgehung. In dem von der Landesregierung in der 14. Wahlperiode vorgelegten, am 12. Dezember 2006 in Kraft getretenen und derzeit gültigen Landesstraßenbedarfsplan ist der Bau der Ortsumgehung L 93n Pulheim/Stommeln ­ Bergheim/Büsdorf (Bauabschnitt K20 bis B 477 mit Ortsumgehung Bergheim/Büsdorf) mit der Dringlichkeitsstufe 1 gekennzeichnet.

Das bedeutet, dass die Realisierung der Baumaßnahme bis zum Jahr 2015 abgeschlossen bzw. eingeleitet werden soll. Auch im Landesstraßenausbauplan für die Jahre 2007 bis 2011 wird der Bau der L 93n als Maßnahme in Planung aufgelistet.

In dem nun von der Landesregierung vorgelegten Entwurf des Bauprogramms 2011 für die Landesstraßen (Vorlage 15/440) ist der Bau der genannten Ortsumgehung jedoch nicht enthalten.

1. Wie ist der Planungsstand hinsichtlich des Baus der Ortsumgehung L 93n Pulheim/Stommeln ­ Bergheim/ Büsdorf?

Die Maßnahme befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Ein Erörterungstermin hat am 1. März 2011 stattgefunden. Derzeit werden vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein Westfalen planerische Ergänzungen eingearbeitet, die Mitte des Jahres 2011 der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden.

2. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Vorliegen rechtskräftigen Baurechts?

Ein Planfeststellungsbeschluss wird für Anfang des Jahres 2012 erwartet.

3. Stuft die Landesregierung die Baumaßnahme auch weiterhin als von vordringlichem Bedarf ein?

Die Maßnahme ist in der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes und im Landesstraßenausbauplan enthalten. An dieser Einstufung ist keine Änderung vorgesehen.

4. Hält die Landesregierung an dem Ziel fest, die Realisierung der Baumaßnahme bis zum Jahr 2015 abzuschließen bzw. einzuleiten?

5. Wann können die Bürgerinnen und Bürger in Fliesteden und Büsdorf aus Sicht der Landesregierung mit Beginn der Baumaßnahme rechnen?

Wegen des sachlichen Zusammenhanges werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet:

Nach Abschluss des laufenden Planfeststellungsverfahrens und dem Vorliegen eines bestandskräftigen Beschlusses ist über den weiteren Fortgang der Maßnahme zu entscheiden.

Dabei werden das Ergebnis der derzeit laufenden Priorisierung aller Straßenplanungen und die dann aktuelle Haushaltslage zu berücksichtigen sein.