Abschiebehaft im Neuen Polizeipräsidium in der Vahr

Mit dem bevorstehenden Bezug des neuen Polizeipräsidiums in der Vahr werden auch der Polizeigewahrsam (PGW) und der Abschiebegewahrsam dorthin verlagert.

Mit dem Neubau bestanden gute Voraussetzungen, die in Vergangenheit (Ostertorwache) und Gegenwart (Provisorium auf dem Gelände der JVA Oslebshausen) bestehende Missstände zu beenden. Dennoch kam es bei Planung und Ausführung des Abschiebetraktes zu gravierenden Mängeln.

Um diese Gesundheit und Sicherheit der Abschiebehäftlinge beeinträchtigenden Mängel vor der Belegung abzustellen, muss umgehend mit baulichen und organisatorischen Veränderungen begonnen werden. Eine Verzögerung der notwendigen Korrekturen (etwa auf die Zeit nach Belegungsbeginn) erhöht die entstehenden Kosten.

Bei den notwendigen Veränderungen sind die Bedenken des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und des Gesundheitsamtes Bremen zu berücksichtigen.

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert deshalb den Senat auf:

1. dafür Sorge zu tragen, dass in den Zellen des Abschiebegewahrsams im neuen Polizeipräsidium

- Sichtkontakt zur Aussenwelt durch durchsichtige, öffenbare Fenster hergestellt wird,

- eine direkte Belüftung der Zellen gesichert ist,

- die Verkachelung der Zellen auf den Sanitärbereich zurückgebaut wird,

- Toiletten durch Sichtschutz (sog. Schamwände) gegenüber der Eingangstür abgedeckt werden und

- der Flur des Männertraktes nicht durch gegenüberliegende geöffnete Türen blockiert werden kann,

2. spätestens ab Bezug des neuen Abschiebegewahrsams sicherzustellen, dass Abschiebehäftlinge in angemessener Weise sozial und psychologisch betreut werden,

3. die längst überfällige Regelung der Abschiebehaft in Bremen zu erarbeiten und bis Ende März 2000 der Bürgerschaft (Landtag) vorzulegen.