JVA

Erweiterungsbau mit insgesamt 331 Haftplätzen wird aller Voraussicht nach im Spätherbst 2011 nutzbar sein.

1. Wie ist der aktuelle Planungsstand des Justizministeriums zur Belegung dieses Erweiterungsbaus?

Die neuen Hafthäuser werden ab dem 01.11.2011 sukzessive belegt.

2. Wie soll die personelle Ausstattung der JVA Heinsberg aus Anlass dieser umfassenden Aufgabenzuweisung unter Berücksichtigung der Vorgaben des konkret aussehen?

Der Justizvollzugsanstalt Heinsberg wurden im Vorgriff auf die Erweiterung der Haftplatzkapazität bereits seit dem Jahr 2006 54 zusätzliche Planstellen der Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes zugewiesen.

Um den Vorgaben des Jugendstrafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen, werden der Justizvollzugsanstalt weitere mit dem Haushalt 2011 geschaffene Planstellen zur Verfügung gestellt. Die Zuweisung weiterer Planstellen wird schrittweise unter Berücksichtigung der sukzessiven Belegung der neuen Haftplätze von November bis voraussichtlich Dezember 2012 erfolgen.

3. Wie ist der aktuelle Stand der Realisierung dieser vorzunehmenden Personalvermehrung in allen in Frage kommenden Bereichen?

Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen.

4. Was sind die Gründe dafür, dass ungeachtet dieser in Kürze erwarteten Aufgabenzuwächse dort für den Erweiterungsbau eingestelltes Personal (hier: im Sommer 2011 die Laufbahnprüfung ablegenden Anwärter) der Laufbahnen des Werkdienstes und des allgemeinen Vollzugsdienstes an andere Anstalten abgegeben werden sollen?

In der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes werden alle Justizvollzugsobersekretäranwärter und -anwärterinnen nach Bestehen der Laufbahnprüfung in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg übernommen. Bei der Übernahme der Oberwerkmeisteranwärterinnen und Oberwerkmeisteranwärter nach Bestehen der Laufbahnprüfung ist auch der Personalbedarf in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes zu berücksichtigen. Der sich durch die Erweiterung ergebende weitere Ausbildungsbedarf der jungen Gefangenen wird sowohl durch Justizbedienstete als auch durch Ausbilderinnen und Ausbilder eines externen Bildungsträgers vollständig gedeckt.

5. Ist zur Realisierung der Aufgabenzuwächse - insbesondere der Ausbildungsmaßnahmen - eine absehbare Rückkehr dieses dringend benötigten Personals an die JVA Heinsberg gewährleistet?

Auf die Antwort zu Frage 4 wird Bezug genommen.