Steuer

Allgemeine - 210 Finanzverwaltung (Epl. 20) Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20) 23 Risikomanagement bei der Einkommensteuerveranlagung von Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften

Der Landesrechnungshof und das Staatliche Rechnungsprüfungsamt für Steuern haben bei 17 Finanzämtern geprüft, wie sich die Einführung eines Risikomanagementsystems für Steuerfälle mit Gewinneinkünften auf die Bearbeitungsqualität ausgewirkt hat.

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Fehlerquoten zeigen, dass noch erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung des Risikomanagementsystems bestehen und daher das Ziel einer am Risikogehalt orientierten Bearbeitungsweise mit einhergehender Qualitätsverbesserung noch nicht erreicht ist.

Aufgrund seiner Prüfungsfeststellungen geht der Landesrechnungshof von jährlichen Steuerausfällen in einem deutlichen zweistelligen Millionenbereich aus.

Der Landesrechnungshof hat dem Finanzministerium Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsqualität gemacht, denen das Finanzministerium weitestgehend zugestimmt hat.

Prüfungsanlass

Der Landesrechnungshof (LRH) hat bereits in den Jahren 2005 und 2006 das Risikomanagement im Arbeitnehmerbereich der Veranlagungsstellen des Landes NRW geprüft und dabei auf erhebliche Defizite bei der praktischen Umsetzung in den Finanzämtern hingewiesen. Das Risikomanagementsystem hat er als ein grundsätzlich geeignetes Instrument beurteilt,

- Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20) Steuerfälle im Arbeitnehmerbereich risikoorientiert zu bearbeiten (Abschnitt 32 des Jahresberichts 2007).

Die Finanzverwaltung hat zwischenzeitlich das Risikomanagementsystem in den Veranlagungsstellen auf Einkommensteuerfälle mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit und Gewerbebetrieb (Gewinneinkünfte, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz erweitert.

Ausgehend von seinen Prüfungserfahrungen im Arbeitnehmerbereich hat der LRH die Notwendigkeit gesehen, die Wirkungsweise und Effektivität des Risikomanagementsystems bei Steuerfällen mit Gewinneinkünften frühzeitig zu untersuchen.

Entwicklung des Risikomanagementsystems bei Steuerfällen mit Gewinneinkünften

Das Finanzministerium (FM) eröffnete den Finanzämtern mit Erlass vom 22.03.2004 die Möglichkeit, ein Risikomanagementsystem für Fälle mit Gewinneinkünften in den Veranlagungsstellen einzuführen. Diese Möglichkeit wurde von allen Finanzämtern genutzt, wobei unterschiedliche Risikoklassenmodelle entwickelt wurden.

Seit dem 26.03.2010 wird in NRW für die Bearbeitung von Einkommensteuerfällen mit Gewinneinkünften einheitlich das KONSENS37

Produkt RMS-Veranlagung 2.0 eingesetzt. Für dieses Risikomanagementsystem haben die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen als so genannte auftragnehmende Länder die Federführung bei der Entwicklung übernommen.

Bundeseinheitlich wurden bei der RMS-Veranlagung 2.0 vier Risikoklassen mit feststehenden Bearbeitungsregeln entwickelt. Die Zuordnung der Steuerfälle zu diesen Risikoklassen sowie die Bearbeitungsregeln richten

Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung Allgemeine - 212 Finanzverwaltung (Epl. 20) sich nach dem prognostizierten Risikogehalt und dem steuerlichen Gefährdungspotenzial der Fälle. So genannte I-Fälle38 werden dabei weiterhin automationsgestützt immer der Risikoklasse 1 zugeordnet.

Während Fälle der Risikoklasse 1 grundsätzlich vollumfänglich und vollintensiv zu bearbeiten sind, beschränkt sich die Bearbeitung in den Risikoklassen 2 und 3 auf Risikobereiche. Diese werden dem Bearbeiter durch ein Hinweissystem (Risikofilter) angezeigt, wobei Fälle der Risikoklasse 3 lediglich eine großzügigere Form des Risikofilters (Mindestfilter) durchlaufen. Werden keine Risikohinweise ausgegeben, können Fälle der Risikoklasse 2 und 3 ohne weitere personelle Überprüfung rein maschinell bis hin zum Steuerbescheid verarbeitet werden.

Fälle, die auf dem Prüfungsgeschäftsplan der Betriebsprüfung stehen, erhalten maschinell die Risikoklasse BP. Die umfängliche Prüfung dieser Fälle, einschließlich der vom Risikofilter ausgegebenen Hinweise, obliegt der Betriebsprüfung.

Ziele des Risikomanagementsystems

Durch die Konzentration des Ressourceneinsatzes auf die risikobehafteten Fälle soll es ermöglicht werden, die Bearbeitungsintensität eines Steuerfalls konsequent nach dessen steuerlicher Bedeutung und dem steuerlichen Ausfallrisiko auszurichten. Die Fallbearbeitung verfolgt damit bei den risikobehafteten Fällen das Ziel einer sich auch im steuerlichen Ergebnis niederschlagenden Qualitätsverbesserung.

Die notwendige Zeit für die qualitativ hochwertige Bearbeitung von risikobehafteten Fällen soll den Bearbeitern durch eine reduzierte Prüfintensität bei Fällen mit geringem Risikopotenzial verschafft werden. Zu diesem Zweck ist es nach Auffassung der Finanzverwaltung in den unteren Risi38

Maschinell für eine intensive Prüfung ausgesuchte Steuerfälle. Die Auswahl erfolgt über die Höhe der Einkünfte in einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum.