Weibliche Sicherungsverwahrte werden bei Bedarf in der Justizvollzugsanstalt Willich II untergebracht

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15.

Die Haftplätze im Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg werden entsprechend des tagesaktuellen Bedarfs unter Beachtung des Trennungsgrundsatzes für verschiedene Haftformen genutzt.

Weibliche Sicherungsverwahrte werden bei Bedarf in der Justizvollzugsanstalt Willich II untergebracht. Haftplätze hierfür werden jedoch nicht besonders ausgewiesen, da im Betrachtungszeitraum keine weibliche Sicherungsverwahrte unterzubringen war.

Maßregelvollzug

Die Zahl der Sollbetten in den drei genannten spezialisierten Häusern bzw. Stationen ist seit 2005 unverändert.

3. Welche Maßnahmen beim Haftplatzbestand plant die Landesregierung in den verschiedenen Hafteinrichtungen?

Nach Inbetriebnahme der neuen geschlossenen Frauenanstalt in Willich im September 2009 mit einem Zugewinn von 50 Haftplätzen wird eine weitere Optimierung der Unterbringungssituation im geschlossenen Frauenvollzug mit dem Abschluss der laufenden Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen an den Standorten Heinsberg, Ratingen und Wuppertal ­ Ronsdorf Ende 2011 / Anfang 2012 einhergehen können. Der dadurch entstehende Haftplatzzuwachs wird die Möglichkeit eröffnen, andernorts frei gezogene Haftplatzkapazitäten ggfs. auch für den Frauenvollzug zu nutzen.

Die Haftplatzkapazitäten im Bereich der Abschiebungshaft für Frauen sollen bedarfsgerecht reduziert werden (siehe Antwort zu D. V. Frage 13).

Die Landesregierung prüft, in welcher Weise auf den Anstieg der Patientenzahlen durch Ausbaumaßnahmen im Maßregelvollzug reagiert werden muss.

4. Wie viele Hafträume, unterteilt nach Einzel-, Doppel- und Gemeinschaftshafträumen, in welcher Größe (Quadratmeterzahl) stehen für Frauen in welchen Hafteinrichtungen zur Verfügung?