Ausbildung
Es stehen insgesamt 8 Einzelzimmer (jeweils zwischen 11 und 15 Quadratmeter Raumgröße), 4 Dreibettzimmer (jeweils zwischen 27 und 29 Quadratmeter Raumgröße) und 2
Vierbettzimmer (jeweils 34,5 Quadratmeter Raumgröße) zur Verfügung. Hinzu kommen als Gemeinschaftsräume 2 Essräume (jeweils 35,4 Quadratmeter), 2 Raucherräume (jeweils ca. 21 Quadratmeter), 2 Tagesräume (jeweils 30 Quadratmeter), 2 Küchen (jeweils 11,5 Quadratmeter) und 2 Bäder (jeweils ca. 19 Quadratmeter).
RK Bedburg-Hau, Haus 41 (12 Sollbetten)
Es stehen 6 Zweibettzimmer (jeweils ca. 17 Quadratmeter Raumgröße) und als Gemeinschaftsräume ein Gruppenraum (20 Quadratmeter Raumgröße), ein Tagesraum (ca. 56
Quadratmeter), ein Raucherraum (ca. 23 Quadratmeter) und ein Essraum (ca. 34 Quadratmeter) zur Verfügung. Der Tagesraum, der Raucherraum und der Essraum werden von den nicht forensischen Patienten der anderen Haushälfte mit genutzt.
ZFP Lippstadt, Station 32/3 (17 Sollbetten) 11 Patientenzimmer (Einzel-/Doppel) zwischen 10 und 28 m²; 1 Kriseninterventionsraum 11 m²; 4 Aufenthalts-/Sozial-/Tagesräume zwischen 15 und 27 m²; 1 Küche 13 m²; 2 Therapieräume 9 und 12 m²; 2 Dienstzimmer 15 m²; 10 Sanitärräume (WC/Dusche/Bad) zwischen 2 und 9 m².
5. Wie ist zurzeit die tatsächliche Belegung bzw. gibt es Überbelegungen in den jeweiligen Hafträumen für Frauen?
Justizvollzug
Die tatsächliche Belegung bzw. die Auslastungsquoten der jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31.03.2011 (einschließlich Urlauberinnen und vorübergehend abwesende Gefangene) ergeben sich aus der folgenden Übersicht. Die vielfach sich täglich ändernde Belegung einzelner Hafträume wird statistisch nicht erfasst.
Zum Stichtag 31.03.2011 waren im Haus 5 insgesamt 40 Patientinnen untergebracht, im Haus 41 waren 17 Patientinnen untergebracht.
ZFP Lippstadt, Station 32/3 (17 Sollbetten)
Die Station war zum Stichtag 31.03.2011 mit 16 Patientinnen belegt. Die anderen Patientinnen des ZFP Lippstadt waren auf zwei weiteren gemischt-geschlechtlichen Stationen untergebracht.
6. Welche Vorkehrungen werden in den Justizvollzugsanstalten getroffen, um eine geschlechterspezifische Unterbringung zu gewährleisten?
Justizvollzug Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Die weiblichen Gefangenen sind in einem eigenständigen Hafthaus untergebracht, in dem getrennt Untersuchungs- und Strafhaft vollzogen wird. Der Haftbereich ist baulich durch eine Umwehrungsmauer von den anderen Bereichen der Anstalt getrennt und mit einem eigenen Schließsystem ausgestattet. Aufgrund der im Vergleich zum geschlossenen Männervollzug geringeren Sicherheitsanforderungen wird im Frauenbereich in einem großzügigen Umfang die Ausgestaltung der Hafträume gestattet.
Im Hafthaus Ummeln wird Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe von weiblichen Strafgefangenen im offenen Vollzug vollstreckt. Der Außenbereich des Frauenhauses ist von einem ca. 3 m hohen Zaun eingegrenzt. Die Trennung von männlichen Strafgefangenen ist gewährleistet. Die Ausgabe der Mahlzeiten in der Anstaltsküche erfolgt zu unterschiedlichen Zeiten; der Arbeitsbereich der Frauen ist baulich abgetrennt. Die Ausgestaltung des Hafthauses und der Hafträume entsprechen den Bedürfnissen der Frauen.
Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Die geschlossene Zweiganstalt Dinslaken dient ausschließlich der Unterbringung von weiblichen Untersuchungs- und Strafgefangenen. Die Unterbringung trägt der besonderen Situation der Frauen Rechnung.
Justizvollzugsanstalt Düsseldorf
Im Hafthaus Neuss wird ausschließlich Abschiebungshaft an Frauen vollzogen. Die Unterbringung trägt der besonderen Situation der Frauen Rechnung.
Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
Die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verfügt über Haftplätze für Frauen im geschlossenen und offenen Vollzug.
Im geschlossenen Frauenvollzug ist eine bauliche Abtrennung vom Männervollzug gewährleistet. Innerhalb des Haftbereichs wird eine Abteilung für die Untersuchungsgefangenen vorgehalten. Die Unterkünfte dürfen die Frauen nach ihren Wünschen ausgestalten, soweit Sicherheitsbelange der Anstalt nicht betroffen sind.
Die Räumlichkeiten der Einrichtung des offenen Vollzuges werden ausschließlich von den Frauen genutzt. Sie entsprechen den Bedürfnissen des Frauenvollzuges.
Justizvollzugsanstalt Köln
Die Justizvollzugsanstalt Köln verfügt über Haftplätze für weibliche Gefangene im geschlossenen und offenen Vollzug.
Der geschlossene Frauenbereich besteht aus mehreren Hafthäusern innerhalb des Gesamtkomplexes, der vom Männervollzug baulich getrennt ist. Alle im Tagesablauf relevanten infrastrukturellen Organisationseinheiten wie Zentrale, Kammer, separater Küchenzugang, Ausbildungs- und Arbeitsbetriebe und ärztliche Versorgung sind vorgehalten. Innerhalb dieses Bereichs sind weibliche Jugendliche und weibliche Erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene in getrennten Hafthäusern untergebracht. Die Gefangenen dürfen ihre Hafträume nach ihren Vorstellungen im Rahmen der dort eingeschränkt notwendigen Sicherheitsanforderungen ausgestalten.
Außerhalb des Gesamtkomplexes befindet sich die ausschließlich für den offenen Frauenvollzug genutzte Außenstelle, in der Ersatzfreiheitsstrafen und Freiheitsstrafen vollzogen werden.
Justizvollzugsanstalt Willich II
Bei der Justizvollzugsanstalt Willich II handelt es sich um die selbstständige Frauenanstalt des geschlossenen Strafvollzuges in Nordrhein-Westfalen, der zusätzlich ein Haus des offenen Vollzuges angegliedert ist. Die Unterbringung ist ausschließlich an den Bedürfnissen der Frauen orientiert.
Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg
Die Mutter-Kind-Einrichtung ist eine Einrichtung des offenen Vollzuges für zu Freiheits- und Jugendstrafe verurteilte Frauen.