Umsetzung "Unterrichtsgarantie Plus" im Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Haben alle Schulen im Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg Vertretungspools gebildet?

Ja.

Frage 2. Wie viele Vertretungskräfte sind zurzeit in den einzelnen Schulen registriert?

Sind die Vertretungspools damit vollständig gefüllt (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen)?

Wenn nein, welche Schulen haben nicht genügend Vertretungskräfte und aus welchen Gründen ist dies so?

Im Dezember befanden sich 580 externe Vertretungskräfte in den Vertretungspools. Die "Unterrichtsgarantie Plus - für eine verlässliche Schule" ist ein Element der eigenständigen Schule und somit ein Projekt mit dezentraler Verantwortung.

Die Frage kann nur durch Einzelbefragung aller Schulen beantwortet werden. Dies ist wegen des hohen Aufwandes nicht vertretbar. Es ergäbe sich außerdem nur eine Momentaufnahme, da die Pools nicht statisch sind.

Frage 3. Welche Qualifikationen können die Vertretungskräfte vorweisen (anonymisiert nach Schulen)?

Eine Aufschlüsselung über die Qualifikationen der Vertretungskräfte in den einzelnen Schulen ist aus den zu Frage 2 genannten Gründen nicht möglich.

Über das Staatliche Schulamt in Weilburg konnte jedoch eine Aufschlüsselung bezüglich der Vergütungssätze bezogen werden, durch die ebenfalls Rückschlüsse auf die Qualifikationen der externen Vertretungskräfte gezogen werden können. Demnach wurden im Dezember 92 Personen mit 26, 394

Personen mit 20 und 94 Personen mit 15 vergütet.

Gemäß § 7 Nr. 2 der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule handelt es sich bei den Personen, die mit 26 vergütet werden, um Personen mit Befähigung zum Lehramt, also ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit zweitem Staatsexamen.

Bei den Personen, die mit 20 vergütet werden, handelt es sich um Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, einem Abschluss an einer Fachhochschule, einer Berufsausbildung oder um Studierende für ein Lehramt, die bereits ein Praktikum an einer Schule absolviert haben (§ 7 Nr. 1 der Verordnung).

In der Gruppe der Personen, die mit 15 vergütet werden, befinden sich hauptsächlich Lehramtsstudenten ohne Praktikum im Rahmen der schulpraktischen Studien sowie Studenten anderer Fächer.

Aus der Anzahl der Personen in den einzelnen Vergütungsgruppen geht hervor, dass es sich bei den externen Vertretungskräften überwiegend um Personen handelt, die ein Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können bzw. die noch studieren.

Frage 4. Wie viele der Vertretungskräfte haben sich aus den Pools seit Beginn des Schuljahrs wieder abgemeldet?

Auf die Antwort zur Frage 2 wird verwiesen.

Frage 5. Ist im Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg seit der Einführung der "Unterrichtsgarantie Plus" der Unterricht zu jeder Zeit in vollem Umfang sichergestellt?

Wenn nein, wie viele Stunden sind seit Schuljahresbeginn ausgefallen (aufgeschlüsselt nach Schulen)?

Der im Rahmen der Unterrichtsgarantie Plus zu vertretende Unterricht ist im Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg sichergestellt. Hierfür wurde den Schulen pro Haushaltsjahr für jede unterrichtswirksame Stelle 1.000 zugewiesen, mit denen die Schulen den Vertretungsunterricht im Rahmen der Unterrichtsgarantie Plus abdecken.

Dem Hessischen Kultusministerium liegen keine Informationen über Stundenausfälle vor.

Frage 6. Welchen Status haben die Unterrichtsgarantie-Plus-Lehrkräfte innerhalb der Schulgemeinde?

Sind sie z. B. Mitglied der Schulkonferenz?

In der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a des Hessischen Schulgesetzes vom 21. Juli 2006 sind in § 6 die Rechte und Pflichten der externe n Vertretungskräfte festgelegt. Absatz 3 regelt die Teilnahme an Konferenzen:

(3) Externe Vertretungskräfte sind an den Konferenzen der Lehrkräfte mit Ausnahme der Versetzungskonferenzen nach § 11 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 20. Juni 2000 (ABl. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters teilnahmeberechtigt. Sie haben kein Stimmrecht.

Frage 7. Fließen die Beurteilungen der Unterrichtsgarantie-Plus-Lehrkräfte in die Benotung der Schüler ein?

In der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a des Hessischen Schulgesetzes vom 21. Juli 2006 sind in § 6 die Rechte und Pflichten der externen Vertretungskräfte festgelegt. Absatz 2 regelt die Bewertung von Klassen- und Kursarbeiten:

(2) Externe Vertretungskräfte dürfen keine zu bewertenden schriftlichen Arbeiten (Klassen- und Kursarbeiten sowie Lernkontrollen) anfertigen lassen und nehmen auch darüber hinaus keine Leistungsbewertungen vor.

Frage 8. Welche Mehrarbeit entsteht den Schulleitungen im Schulamtsbezirk LimburgWeilburg durch die Einstellung, Einweisung und Betreuung der Vertretungskräfte?

Wie wird diese Mehrarbeit bewältigt?

Mit Beginn des Schuljahres 2006/2007 hat die Hessische Landesregierung die Schulleitungsdeputate um 200 Stellen erhöht. Dadurch sind die Schulleitungen umgerechnet um 5.250 Stunden entlastet worden.

Die Verlässliche Schule ist als ein Bestandteil der eigenverantwortlichen Schule zu sehen. Schulleiterinnen und Schulleiter können selbst über ein Budget verfügen (1.000 pro unterrichtswirksame Stelle im Haushaltsjahr) und Vertretungskräfte einstellen. In diesem finanziellen und personellen Rahmen gewinnen die Schulleiterinnen und Schulleiter ein hohes Maß an Gestaltungsspielraum. Zwischenzeitlich haben die Modalitäten bei der Einstellung von externen Vertretungskräften durch Reduzierung und Komprimierung von Formularen eine spürbare Vereinfachung erfahren.

Frage 9. Liegen Kenntnisse über besondere Vorkommnisse (Eltern- oder Schülerbeschwerden gegenüber bestimmten Unterrichtsgarantie-Plus-Lehrkräften, Unterrichtsflucht von Unterrichtsgarantie-Plus-Lehrkräften, Unterrichtsverweigerung von Schülern usw.) im Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg vor?

Dem Hessischen Kultusministerium liegen keine besonderen Vorkommnisse aus dem Schulamtsbezirk Limburg-Weilburg vor.

Wiesbaden, 10. April 2007

In Vertretung: Joachim Jacobi