des Hessischen Schulgesetzes HSchG in der Fassung vom 14 Juni 2005 GVBl I S 442 zuletzt geändert durch Gesetz vom

78. Fahrzeuglackierer/Fahrzeuglackierer/in, 79. Fotograf/Fotografin, 80. Fotolaborant/Fotolaborantin, 81. Mediengestalter für Digital- und Printmedien/Mediengestalterin für Digital- und Printmedien, 82. Polsterer/Polsterin, 83. Raumausstatter/Raumausstatterin, 84. Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin.

Nach § 143 Abs. 6 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2006 (GVBl. I S. 386), wird das Kultusministerium ermächtigt, bei Einführung neuer Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz für bis zu drei Schülerjahrgänge vorläufige Regelungen zu treffen.

Durch den Erlass vom 19. Juni 2006, "Vorläufige Standortfestlegung ab Schuljahr 2006/2007" (ABl. S. 573), hat das Hessische Kultusministerium ebenfalls diese Möglichkeit des § 143 Abs. 6 HSchG genutzt und für 12

Ausbildungsberufe bzw. Fachrichtungen oder Schwerpunkte an hessischen Berufsschulen Landesfachklassen bzw. schulträgerübergreifende Schulbezirke für den Landkreis und die Stadt Kassel festgelegt:

1. Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau,

2. Kaufmann für Dialogmarketing/Kauffrau für Dialogmarketing,

3. Kaufmann im Groß- und Außenhandel/Kauffrau im Groß- und Außenhandel,

4. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,

5. Medienkaufmann Digital und Print/ Medienkauffrau Digital und Print,

6. Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte,

7. Servicefachkraft für Dialogmarketing,

8. Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte,

9. Tischler/Tischlerin,

10. Holzmechaniker/Holzmechanikerin,

11. Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik/Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,

12. Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice.

Die genaue Anzahl der tatsächlich gebildeten Fachklassen an den beruflichen Schulen des Landkreises und der Stadt Kassel lässt sich nur näherungsweise festlegen, da hier verschiedene Parameter greifen und jeweils bei der Zusammensetzung der Fachklassen durch die beruflichen Schulen unterschiedlich gewichtet werden. Folgende Einflussgrößen spielen dabei eine Rolle:

- Die Anzahl der Auszubildenden in den einzelnen Ausbildungsberufen ist variabel und kann auch innerhalb eines Ausbildungsjahres variieren.

- Die Ausbildungsdauer der Ausbildungsberufe reicht von 24 bis zu 42 Monaten bzw. von 2 bis zu 4 Ausbildungsjahrgängen und ist für die genannten Ausbildungsberufe unterschiedlich.

- Die Ausbildungsberufe lassen sich teilweise noch in Fachrichtungen und Schwerpunkte differenzieren.

- Je nach Ausbildungsberuf wurde in der Veror dnung bzw. im Erlass eine Regelung

- nur für die Grundstufe,

- für die Grundstufe und die Fachstufen,

- nur für die Fachstufe/n oder

- nur für Teile der Fachstufen geregelt.

- Eine gemeinsame Beschulung von Auszubildenden in affinen Ausbildungsberufen bzw. jahrgangsübergreifenden Fachstufenklassen ist teilweise möglich.

- Nach § 5 des Berufsbildungsgesetzes des Jahres 2005 kann die Ausbildungsordnung eine Stufenausbildung vorsehen, bei der die Auszubildenden gemeinsam beschult werden.

- Teilweise besuchen die Auszubildenden durch Gestattung nach § 66

HSchG aus wichtigem Grund eine andere als die örtlich zuständige berufliche Schule.

Durch die Fachklassenfestlegungen der o.g. Verordnung bzw. des o.g. Erlasses ergeben sich für den Landkreis und die Stadt Kassel theoretisch 290

Fachklassen, die aber durch die teilweise selbstverantwortlichen Schulen, durch die Versorgung mit Fachlehrern und Fachlehrerinnen und durch die Affinität der Ausbildungsberufe in der Realität nicht gebildet werden.

Frage 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchen Schulbezirken besuchen die schulträgerübergreifenden beruflichen Fachklassen der beruflichen Schulen im Schulbezirk Kassel?

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus den einzelnen Schulbezirken der schulträgerübergreifenden beruflichen Fachklassen an den beruflichen Schulen im Schulbezirk Kassel sind der Anlage zu entnehmen.

Frage 3. Wie hoch sind die Höhe und die jeweilige Gesamtsumme der Gastschulbeiträge, die die einzelnen Schulträger an den Landkreis und die Stadt Kassel für den Besuch von Schülerinnen und Schülern aus ihrem Bezirk zahlen?

Die jeweiligen Schulträger können über die tatsächlichen geleisteten Zahlungen eine Auskunft erteilen.

Durch den Erlass "Festsetzung der Gastschulbeiträge für das Jahr 2007" des Hessischen Kultusministeriums vom 17. August 2007 (ABl. S. 891) werden die Gastschulbeiträge für Berufsschulen (duale Berufsausbildung) auf 207 pro Schülerin und Schüler festgelegt.

Ohne die Gastschulbeiträge zwischen dem Landkreis und der Stadt Kassel beläuft sich die ermittelte Summe auf 67.068.

Frage 4. Wie steht die Landesregierung zu einem Erhalt der beruflichen Fachklassen in der Fläche und für welche Ausbildungsberufe würde sich eine Übernahme schulträgerübergreifender Fachklassen in berufliche Schulen anderer Schulbezirke anbieten?

Grundsätzlich setzt sich die Landesregierung für den Erhalt der beruflichen Fachklassen in der Fläche ein. Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt führte in den zurückliegenden Jahren zu einem stetigen Rückgang der Beschäftigungszahlen in weitgehend allen Bereichen der Wirtschaft. Im gleichen Maße sind die Ausbildungsverhältnisse und damit auch die Schülerzahlen an den Berufsschulen rückläufig. Nahezu alle beruflichen Schulen in Hessen sind von den Auswirkungen dieser Entwicklung betroffen. Die rückläufigen Schülerzahlen in der Teilzeitberufsschule führen bereits heute zu Klassenschließungen und Standortkonzentrationen. Als Erkennungszeichen der bestehenden Problematik wurde in der "Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken an Berufsschulen" vom 19. Juni 2006 eine Vielzahl von befristeten Regelungen bis zum 31. Juli 2009 vorgenommen.

Dem bestehenden Ungleichgewicht der Landesfachklassen zugunsten des Rhein-Main-Gebiets wurde durch die Einführung eines Bewerbungsverfahrens für künftige Standorte bei der Einrichtung von schulträgerübergreifenden Fachklassenstandorten begegnet. In der Gesamtheit der ausgewählten Schulen sollen sich so weit wie möglich die strukturellen Gegebenheiten des Landes Hessen abbilden (z.B. Ballungsraum, ländlicher Raum usw.).

Die Auswahl der beruflichen Schulen für die Beschulung der Landesfachklassen in den jeweils neuen Ausbildungsberufen des Jahres 2006 und 2007 wurden durch das Hessische Kultusministerium im Benehmen mit den Spitzenorganisationen der hessischen Kammern getroffen. Auf diesem Wege wurden für die neuen Ausbildungsberufe des Jahres 2006 bereits zwei nordhessische Standorte in Kassel und Hofgeismar festgelegt. Für die drei neuen Ausbildungsberufe des Jahres 2007 wurden ausschließlich Standorte in der "Fläche" ausgewählt.

Das Hessische Kultusministerium versucht, diesen Verwerfungen des dualen Systems bzw. den drohenden Standortschließungen der Fachklassen an Berufsschulen weiterhin durch den transparenten Prozess des "Regionalen Berufsbildungsdialog" zu begegnen. Eine wirksame Methode zum Umgang mit den Auswirkungen rückläufiger Ausbildungszahlen sind abgestimmte Vorgehensweisen und verbindliche Absprachen aller Beteiligten "vor Ort".

Hier können bestehende Probleme besser erkannt und angepasste konzeptionelle Überlegungen schneller und nachhaltiger greifen. Unter Einbeziehung und Beteiligung der Schulträger, der Kammern, der Innungen, der Fachverbände, der Staatlichen Schulämter und der beruflichen Schulen sollte ein "Regionaler Berufsbildungsdialog" mit dem Ziel der Bildung von schulträ6 gerübergreifenden Schulbezirken für Fachstufenklassen initiiert werden. Zur Abstimmung des Prozesses kann das seit 2003 unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bestehende Projekt zur Bildung von "Regionalen Berufsbildungsnetzwerken in Hessen" des Bildungswerkes der Hessischen Wirtschaft e.V. genutzt werden.

Die Ergebnisse regionaler Lösungen und damit einhergehend des "Regionalen Berufsbildungsdialoges" benötigen einen zeitlichen Vorlauf, der seinen Abschluss mit dem Schuljahresende 2007/2008 findet. Die Resultate dieses Prozesses werden im Anschluss dem Hessischen Kultusministerium vorgelegt und werden bei der Fortschreibung der "Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen" durch das Hessische Kultusministerium im Jahre 2009 deutliche Berücksichtigung finden.