Wie erklärt die Landesregierung die faktische Unterdeckung der Personalkosten und die Rückhaltung von Fördermitteln für Frauenhausplätze in NRW?

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert als freiwillige Leistung die personelle Grundversorgung von 62 Frauenhäusern. Auf Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen (Frauenhäuser),

d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 08.12.2009, werden Personalkosten von jeweils drei hauptamtlichen Kräften sowie einer weiteren Sozialarbeiterinnenstelle gefördert. Die tatsächlichen Kosten für die drei hauptamtlichen Kräfte in 62

Frauenhäusern betrugen im Jahr 2009 insgesamt 8.418.741. Die Landesfördermittel im gleichen Jahr wiesen jedoch lediglich eine Förderung von insgesamt 5.431.500 auf. Mit dem Haushalt 2011 wird laut Antwort der Landesregierung auf Frage zum Haushaltsentwurf vom 06.04.2011 (Drs. 15/535) den Frauenhäusern aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Förderpauschale zugewiesen. Zu den bisherigen Mitteln von wiederum 5.431.500 für die drei hauptamtlichen Kräfte sollen weitere Mittel die Wiedereinführung der Förderung einer zweiten Sozialarbeiterinnenstelle ermöglichen. Diese Mittel sind im Haushalt zwar mit insgesamt 2.700.000 eingestellt. Den Frauenhäusern sollen nach eigenen Angaben aber tatsächlich lediglich 2.232.000 zugeteilt werden. Hinsichtlich der zurückgehaltenen Mittel gibt die Landesregierung keine verbindliche Planung an. - Die Begrenzung der Personalkosten auf sogenannte Pauschalen widerspricht der zugrunde liegenden Richtlinie, die als Bemessungsgrundlage die Anzahl der beschäftigten hauptberuflichen Kräfte in Form von Zuschüssen vorsieht. Zudem ist die Rückhaltung der im Haushalt 2011 eingestellten Mittel im Hinblick auf die Unterdeckung der Personalkosten unzulässig.

1. Wie begründet die Landesregierung ihre Vorgehensweise, wonach sie in den Richtlinien zur Förderung der Frauenhäuser die finanzielle Förderung von Personalausgaben für drei hauptamtliche Kräfte vorsieht, die Bereitstellung der Landesmittel im Haushalt 2011 aber nicht an den realen Personalausgaben der Stellen bemisst, sondern auf Förderpauschalen begrenzt?

Die Landesförderung der Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Zufluchtsstätten für misshandelte Frauen in der Fassung vom 8.12.2009. Ziffer 4.1 der Richtlinie sieht eine Förderung von bis zu vier hauptamtlichen Kräften vor.

Nach Ziffer 5.3 erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss zu den Personalkosten dieser vier Stellen.

Um die Förderung mit einem vertretbaren bürokratischen Aufwand abwickeln zu können, wurde 1995 die extrem arbeitsintensive Einzelfallberechnung durch eine Pauschalierung abgelöst. Nach Ziffer 5.4.1 werden seither jährlich auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel zwei Pauschalbeträge festgelegt (eine für drei Personalstellen, eine für die vierte Personalstelle) und der Förderung zugrunde gelegt.

Die im Haushalt 2011 für die Frauenhausförderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 8.131.500 orientieren sich an den Fördermitteln, die in den Vorjahren für eine personelle Grundversorgung der 62 landesgeförderten Zufluchtstätten benötigt wurden. Sie beinhalten zudem eine Aufstockung um 2.700.000, mit der die Wiederaufnahme der Förderung der vierten Personalstelle ermöglicht wurde.

2. Wie begründet die Landesregierung die Unterfinanzierung der Personalausgaben für die Beschäftigung hauptamtlicher Kräfte in Frauenhäusern, die derzeit einen Ausfall von fast 40 % an den realen Personalkosten bei den landesgeförderten Kräften verursacht?

Die Landesförderung betrug im Jahr 2009 gut 61 % der Personalausgaben bei den landesgeförderten Kräften. Das bedeutet aber nicht, dass es sich bei den übrigen knapp 40 % um ungedeckte Kosten handelt. Die Frauenhäuser haben neben der Landesförderung weitere Einnahmequellen, z. B. kommunale Förderungen, Tagessätze oder Spenden. In den zurückliegenden Jahren waren diese Einnahmen ungefähr kostendeckend. Allerdings ist die Finanzierung aus verschiedenen Einnahmequellen für die Einrichtungen extrem aufwändig und mit Unsicherheiten verbunden. Deshalb verfolgt die Landesregierung perspektivisch das Ziel einer einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung. Auch dabei ist aber keine Finanzierung der Frauenhäuser allein durch das Land beabsichtigt.

3. Auf welcher Grundlage wird der Betrag zur Förderung der 2. Sozialarbeiterinnenstelle errechnet, der nach Angaben der LAG Frauenhäuser bei insgesamt 2.232.000 liegt, aber dem erhöhten Mittelansatz des Haushaltes zufolge 2.700.000 betragen müsste?

Wie in der Koalitionsvereinbarung angekündigt, hat die Landesregierung die Kürzung der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2006 für die 62 landesgeförderten Frauenhäuser vollständig rückgängig gemacht. Die Förderung der 2. Sozialarbeiterinnenstelle wird mit der damaligen Pauschale wieder aufgenommen.

4. Wie begründet die Landesregierung den Widerspruch, der durch die Zurückhaltung der Mittel für die 2. Sozialarbeiterinnen entsteht, die laut Erläuterungen des Ministeriums für die Weiterförderung der 62 Frauenhäuser vorgesehen sind?

Nach dem Erläuterungsband zum Entwurf des Einzelplans 15 für das Haushaltsjahr 2011 sind die Mittel vorgesehen für die Weiterförderung der personellen Grundversorgung der 62

Frauenhäuser sowie für die Wiederaufnahme der Förderung einer weiteren Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin. Beides wird 2011 realisiert. Auch die verbleibenden Restmittel will die Landesregierung dem Haushaltstitel entsprechend zur Unterstützung der Arbeit der Frauenhäuser verwenden.

5. Welche Planungen bestehen seitens der Landesregierung hinsichtlich der verbleibenden Mittel, die im Kapitel 15 035 Titelgruppe 61, für die Weiterförderung der 62 Frauenhäuser vorgesehen sind?

Unmittelbar nach der Verabschiedung des Haushalts 2011 hat die Landesregierung gemeinsam mit den Trägervertretungen der Frauenhäuser ein Gespräch über die Weiterentwicklung der Frauenhausförderung geführt. Dabei wurde auch ausführlich über mögliche Verwendungszwecke für die Restmittel aus Unterteil 1 der Titelgruppe 61, Kapitel 15 035 diskutiert.

Die Vorschläge aus diesem Gespräch wurden später sowohl von der LAG autonomer Frauenhäuser als auch vom Paritätischen, Landesverband NRW, schriftlich ergänzt. Nachgedacht wird derzeit u.a. über zusätzliche Mittel für Supervision oder Fortbildung, Zuschläge für barrierefreie Frauenhausplätze, sowie die Förderung eines weiteren Frauenhauses im Köln/Bonner Raum, in dem die Zahl der wegen Überbelegung nicht realisierten Aufnahmegesuche seit Jahren sehr hoch sind. Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen.