Sicherheitsbereich des Airports und zu dem Cockpit

Nach einem Bericht der Ruhr Nachrichten ist es am 21. April 2011 einem ägyptischen Staatsangehörigen gelungen, sich Zugang zu dem streng überwachten Sicherheitsbereich des Airports und zu dem Cockpit einer zu verschaffen. Offenbar drang der Mann über ein Gebäudedach in den Flughafen ein. Erst auf Hinweis von Passagieren, die den Mann wahrgenommen hatten, konnte der 22-jährige kurz nach 4.30 Uhr von Beamten der Landespolizei in der Nähe der Fluggastbrücken festgenommen werden. Anschließend durchsuchten Spürhunde zwei Passagiermaschinen auf Sprengstoff, fanden jedoch nichts.

Wenngleich sich der zunächst geäußerte Terror-Verdacht nicht bestätigte, kam es aufgrund des Vorfalles zu erheblichen Flugverspätungen: Ein Urlauber-Jet nach Palma de Mallorca konnte erst mit sechs Stunden Verspätung starten, ein Flugzeug nach London hob mit zweistündiger Verspätung ab.

Vorbemerkung der Landesregierung: 1.

Durch das Gesetz zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Luftsicherheitsgesetz) vom 15. Februar 2005 wurden die Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu geregelt. Oberste Aufsichtsbehörde für die Aufgaben der Luftsicherheit ist das Bundesministerium des Innern.

Für alle übrigen Sicherungsmaßnahmen werden die Luftsicherheitsbehörden durch Ländergesetze bestimmt. In Nordrhein-Westfalen bestimmt die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Luftfahrt vom 7. August 2007 die einzelnen Luftsicherheitsbehörden. Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Dortmund-Wickede ist die Bezirksregierung Münster.

Von den Flughafenbetreibern werden der zuständigen Luftsicherheitsbehörde Luftsicherheitspläne zur Genehmigung vorgelegt. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Darstellung und Absicherung der sogenannten sensiblen Sicherheitsbereiche auf Flughäfen.

Der sensible Sicherheitsbereich umfasst seit dem 1. Januar 2006 das gesamte Vorfeld sowie Teile der Abfertigungsgebäude und Hallen.

Der sensible Sicherheitsbereich ist vom öffentlichen Bereich (Luftseite/Landseite) durch eine Sicherheitslinie getrennt und wie folgt geschützt:

Sämtliche Personen, die den Sicherheitsbereich betreten, müssen sich Zugangskontrollen unterziehen.

Die Kontrollbereiche werden durch bewaffnetes Sicherheitspersonal überwacht.

Darüber hinaus werden Objektschutzmaßnahmen sowohl durch Sicherheitspersonal der Flughafenbetreiber als auch durch die Polizei durchgeführt.

Die Absicherung des sensiblen Sicherheitsbereiches dient dazu, mögliche Anschläge im Luftverkehr zu verhindern. Ziel ist daher vorrangig die Gewährleistung der Sicherheit von Luftfahrzeugen und Fluggästen.

Alle Maßnahmen werden bundesweit durch die zuständigen Stellen standardisiert nach dem Nationalen Luftsicherheitsprogramm (NLSP) bzw. dem Rahmenplan Luftsicherheit durchgeführt. Die Polizei des Landes Nordhein-Westfalen übernimmt für die Luftsicherheitsbehörde Luftsicherheitsaufgaben an den Flughäfen Dortmund-Wickede, Weeze-Laarbruch, Paderborn/Lippstadt und Münster-Osnabrück. An den Flughäfen Köln-Bonn und Düsseldorf erfolgt dies durch die Bundespolizei.

Am 21. April 2011 kam es kurz nach Öffnung der zentralen Fluggastkontrollstelle des Flughafens Dortmund um 4.00 Uhr zu einem verbalen Streit zwischen einem Luftsicherheitsassistenten und einer männlichen Person. Die Person wollte den Sicherheitsbereich betreten, ohne eine Bordkarte vorweisen zu können. Als die Person einen hinzukommenden Polizeibeamten erkannte, entfernte sie sich von der Kontrollstelle und verließ das Terminal in unbekannte Richtung. Kurz danach bemerkten Passagiere aus dem Wartebereich heraus die männliche Person auf dem Vorfeld, wo diese wenige Minuten später durch Polizeibeamte in einem abgestellten Fahrzeug zur Fäkalienentsorgung festgenommen werden konnte.

Da nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die Person sich zwischenzeitlich Zugang zu einem abgestellten Luftfahrzeug verschafft hatte, wurde eine Luftfahrzeug

Sicherheitsdurchsuchung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde veranlasst. Diese wurde durch die Polizei unterstützt. Die Durchsuchungsmaßnahmen verliefen negativ.

1. Wie viele Beamte der Landes- und Bundespolizei waren während des oben beschriebenen Vorfalls zur Sicherung des Flughafengeländes am Flughafen Dortmund im Einsatz?

Polizeiliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen an Flughäfen unterliegen der Verschlusssachenanweisung, da sie taktische Einzelheiten des Vorgehens beinhalten. Angaben dazu können daher im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht erfolgen.

Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

2. Welche Reaktionszeiten sind im Falle eines Terroralarms am Flughafen Dortmund vorgesehen?

Während der Öffnungszeit der Kontrollstellen sind ständig Polizeibeamte am Flughafen Dortmund eingesetzt, die bei einem Anschlag bzw. einer Anschlagsdrohung ggf. unverzüglich Sofortmaßnahmen auf der Grundlage der einschlägigen Polizeidienstvorschriften durchführen.

Darüber hinaus erfolgt ein unmittelbares Handeln der im Dienst befindlichen Kräfte des Polizeipräsidiums Dortmund sowie mit Sofortverstärkungskräften anderer Polizeibehörden

3. Welche spezifische Fortbildung zur Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben haben die am Flughafen Dortmund eingesetzten Polizeibeamten in den letzten zwölf Monaten erhalten?

Die im Rahmen der allgemeinen Aus- und Fortbildung vermittelten Inhalte befähigen grundsätzlich alle Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen, die an Flughäfen wahrzunehmenden polizeilichen Aufgaben - einschließlich der Luftsicherheitsaufgaben durchzuführen.

Ergänzend dazu ist die Dortmunder Polizei in die regelmäßig stattfindenden Sicherheitsbesprechungen am Flughafen eingebunden, in denen unter anderem Änderungen der Sicherheitstechnik und der Anordnungslage gemäß NLSP/Rahmenplan Luftsicherheit thematisiert wurden. Die hier erlangten Erkenntnisse werden unter anderem im Dienstunterricht an die Beamten vermittelt und fortlaufend aktualisiert.

4. Welche spezifische Sicherheitsausstattung steht den am Flughafen Dortmund eingesetzten Polizeibeamten zur Verfügung?

Neben der generellen Ausstattung für die Beamtinnen und Beamten des Wachdienstes bestimmen Grad der Gefährdung und tatsächliche Schutzerfordernisse im Einzelfall die Ausstattung der Einsatzkräfte.

Angaben über die Ausstattung der Einsatzkräfte unterliegen der Verschlusssachenanweisung, da sie unter anderem taktische Einzelheiten beinhalten. Angaben dazu können im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht erfolgen.

5. Wie viele Beamte der nordrhein-westfälischen Polizei werden derzeit auf den Flughäfen Dortmund, Paderborn, Münster/Osnabrück und Weeze für die Wahrnehmung von Luftsicherheitsaufgaben nach § 5 Luftsicherheitsgesetz eingesetzt?

Über den Personaleinsatz entscheiden die Polizeibehörden unter Berücksichtigung der aktuellen Anordnungslage gemäß NLSP/Rahmenplan Luftsicherheit. Darüber hinaus bestimmen der Grad der Gefährdung und tatsächliche Schutzerfordernisse im Einzelfall die Stärke der Einsatzkräfte.