Wann zieht die Landesregierung Konsequenzen aus dem Evaluationsbericht zum NKF-Gesetz?

Auf der Grundlage des Kommunalen Finanzmanagementgesetzes (NKFG NRW) haben die NRW-Kommunen ihre Verwaltungen zwischen 2005 und 2009 sukzessive von der Kameralistik auf das NKF-System umgestellt. Die Auswirkungen dieser Umstellung wurden nach einem Erfahrungszeitraum von vier Jahren evaluiert. Der zugehörige Prüfbericht wurde dem Landtag NRW am 8. Juli 2010 unter der Vorlagennummer 15/24 übergeben.

Der Bericht enthält Empfehlungen zur Beseitigung festgestellter Defizite im NKF-Gesetz bzw. im kommunalen Haushaltsrecht sowie Anregungen zur Weiterentwicklung des NKFSystems. Konkret geht es dabei beispielsweise um die Regelungen zur Inventur, zur Ausgleichsrücklage und zur Bildung von Rückstellungen.

Ferner enthält der Bericht Informationen über den Stand der Umsetzung der NKFEinführung. Demnach wiesen zum 1. Mai 2009 lediglich 45 Kommunen eine vom Rat festgestellte oder vom Bürgermeister bestätigte Eröffnungsbilanz auf. Obwohl die Erstellung der Eröffnungsbilanz bis zum 1. Januar 2009 für alle Kommunen verpflichtend vorgeschrieben war, lassen Meldungen aus dem lokalen Raum darauf schließen, dass bis heute nicht jede Kommune dieser Maßgabe abschließend nachgekommen ist.

Darüber hinaus waren die Kommunen dazu verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2010 in Analogie zur handelsrechtlichen Konzernbilanz einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser Gesamtabschluss führt den Jahresabschluss der kommunalen Kernverwaltung mit den Jahresabschlüssen der jeweiligen kommunalen Betriebe zusammen.

Er ist für einen vollständigen Überblick über den kommunalen Schulden- und Vermögensstand unabdingbar. Gleichwohl hatte zum Zeitpunkt der Evaluation (1. Mai 2009) noch keine einzige Kommune einen Gesamtabschluss vorgelegt. Auch über ein halbes Jahr nach der verpflichtenden Einführung des Gesamtabschlusses (Stichtag: 31. Dezember 2010) scheint keine einzige Kommune dieser wichtigen Aufgabe nachgekommen zu sein.

Seit Veröffentlichung des Evaluationsberichts im Juni 2010 lässt die Landesregierung jedwede Initiative vermissen, Konsequenzen aus den vorhandenen Erkenntnissen zu ziehen und dem Landtag notwendige Vorschläge für die Novellierung des NKF-Gesetzes bzw. des kommunalen Haushaltsrechts zu unterbreiten.

1. Warum hat die Landesregierung bis heute keinen Vorschlag zur Novellierung des NKF-Gesetzes bzw. des kommunalen Haushaltsrechts auf Grundlage der im Sommer 2010 erschienen Ergebnisse der NKF-Evaluierung unterbreitet?

Für die Landesregierung ist die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit eine der vordringlichsten Aufgaben der laufenden Legislaturperiode. Angesichts der Vielzahl ungelöster Probleme, die die Landesregierung bei ihrem Amtsantritt im Juli 2010 vorgefunden hat, war eine Priorisierung der anstehenden Aufgaben unumgänglich. In einem ersten Schritt wurden die Kürzungen der Vorgängerregierung im Steuerverbund rückgängig gemacht und die Gemeindefinanzierungsgesetze 2010 und 2011 um rund 300 Mio. Euro aufgestockt. Gleichzeitig wurden die Grunddaten des kommunalen Finanzausgleichs aktualisiert und die Vorbereitungen zur Umsetzung des ifo-Gutachtens in die Wege geleitet.

In einem zweiten Schritt wurden weitere 350 Mio. Euro für den Stärkungspakt Stadtfinanzen zur Verfügung gestellt; derzeit wird mit Hochdruck an dem gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung des Stärkungspaktes gearbeitet. In einem dritten Schritt werden nun die Ergebnisse der NKF-Evaluierung bewertet und auf dieser Basis Änderungsvorschläge erarbeitet.

2. Welche Kommunen haben bis heute a) eine abschließende, b) eine vorläufige, c) keine Eröffnungsbilanz vorgelegt (bitte alle Kommunen mit Datum der Eröffnungsbilanz bzw. erwartetem Stichtag für die Eröffnungsbilanz tabellarisch auflisten)?

Gemäß §§ 92 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 2 S. 1 GO NRW hat die Gemeinde die vom Rat festgestellte Eröffnungsbilanz der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Nach §§ 92 Abs. 1 S. 2, 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW hätten spätestens bis zum 31. Dezember 2010 alle Eröffnungsbilanzen festgestellt werden müssen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Bezirksregierungen bereits im Vorfeld der Kleinen Anfrage gebeten, für ihren Zuständigkeitsbereich bis zum 29. Juli 2011 zu ermitteln, welche Gemeinden und Gemeindeverbände eine festgestellte Eröffnungsbilanz vorgelegt haben. Die Auswertung der Umfrageergebnisse zeigt, dass dies bei rund drei Viertel der Kommunen der Fall ist. In der Anlage findet sich eine Übersicht über die einzelnen Stichtage der Eröffnungsbilanzen sowie den aktuellen Sachstand bei deren Feststellung. Das Feststellungsdatum wurde seitens der Bezirksregierungen nicht abgefragt.

3. Welche Kommunen haben bis heute einen bzw. keinen Gesamtabschluss vorgelegt (bitte alle Kommunen mit Datum des Gesamtabschlusses bzw. erwartetem Stichtag für den Gesamtabschluss tabellarisch auflisten)?

Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 NKFEG NRW haben Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 der Gemeindeordnung aufzustellen. § 116 Abs. 5 S. 1 GO NRW bestimmt, dass der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen ist. Mithin haben die Gemeinden und Gemeindeverbände bis zum 30. September 2011 Zeit, den ersten Gesamtabschluss aufzustellen. Es besteht somit für die Kommunalaufsichtsbehörden derzeit keine Veranlassung, die Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden anzumahnen.

4. Wann gedenkt die Landesregierung die im Rahmen der NKF-Evaluierung erkannten Defizite zu beseitigen?

Siehe Antwort zu Frage 1.

5. Wie gedenkt die Landesregierung die im Rahmen der NKF-Evaluierung erkannten Defizite zu beseitigen?

Siehe Antwort zu Frage 1.