Insolvenz der AQZ Düsseldorf

Seit ihrer Gründung im Jahr 1997 widmet sich die AQZ Ausbildungs- und Düsseldorf dem Ziel überbetriebliche Ausbildungskapazitäten im Düsseldorfer Süden zu stellen und zu sichern.

Mit 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde bisher über eine Ausbildungskapazität von bis zu 90 Ausbildungsplätzen verfügt. Gesellschafter der AQZ Düsseldorf sind der Arbeitgeberverband Metall- und Elektroindustrie, die Komatsu Mining Germany die Gottwald Port Technology die ESTA Bildungswerk und die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Zukunftswerkstatt Düsseldorf

Im Mai 2011 wurde der AQZ Düsseldorf mit Bescheinigung der Bezirksregierung Düsseldorf die Vorsteuerabzugsberechtigung aberkannt. Dies führte zu einer des Finanzamtes Düsseldorf rückwirkend für die letzten drei Jahre in Höhe von über 1 Mio. Euro.

Die AQZ Ausbildungs- und Qualifizierungs-Zentrum Düsseldorf musste daraufhin die Einleitung des Insolvenzverfahrens beantragen.

Vorbemerkung der Landesregierung Unabhängig vom konkreten Einzelfall sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Umsatzsteuergesetzes u.a. die Leistungen von berufsbildenden Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde (in Nordrhein-Westfalen die

Bezirksregierung) bescheinigt, dass die Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet. Da es sich bei der Steuerbefreiung nicht um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen handelt, kann auch die Finanzverwaltung die Bescheinigung beantragen. Liegen die Voraussetzungen zur Erteilung der Bescheinigung vor, ist diese zu erteilen.

Erbringt ein Unternehmer umsatzsteuerfreie Leistungen gem. § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb steht ihm insoweit kein Vorsteuerabzug zu.

Nach § 85 der Abgabenordnung (AO) hat die Finanzverwaltung die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen. Daher hat sie erforderlichenfalls auf die Einholung der vorerwähnten Bescheinigung hinzuwirken und im Rahmen der Änderungsvorschriften fehlerhafte Steuerbescheide zu berichtigen.

Da die Anfrage selbst lautet Welche Umstände führten zur Insolvenz der AQZ Düsseldorf erscheint es notwendig darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer Rene Kruk in Presseveröffentlichungen damit zitiert wird, dass sich das AQZ mit seinem Neubau verhoben habe. In der Online-Ausgabe der Rheinischen Post vom 10.06.2011 heißt es dazu weiter: Das Neubauprojekt, das noch unter der Regie seines Vorgängers, Eugen Kurschildgen, entstand, sei offenbar zu groß geraten, sagt AQZ-Geschäftsführer Rene Kruk vorsichtig. Um es halten zu können, müssten wir unseren Umsatz verdoppeln.

Lediglich eine 30-prozentige Steigerung hält Kruk für möglich.

1. Was sind die Gründe der Finanzverwaltung ihre Auffassung über die Vorsteuerabzugsberechtigung des AQZ zu ändern?

2. Handelt es sich um eine Ermessensentscheidung oder um eine gebundene Entscheidung?

3. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der Vorsteuerabzugsberechtigung?

Die Fragen 1 bis 3 beziehen sich auf Verhältnisse eines anderen im Sinne des § 30 AO in einem steuerlichen Einzelfall. Derartige Verhältnisse unterliegen dem Schutz des Steuergeheimnisses, so dass es der Landesregierung verwehrt ist, die Fragen zu beantworten.

4. Welche rechtliche Qualität hat die Bescheinigung der Bezirksregierung?

Die Bescheinigung der Bezirksregierung ist ein Verwaltungsakt, mit dem bescheinigt wird, dass die Einrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Die Bescheinigung stellt einen Grundlagenbescheid dar, an den die Finanzverwaltung für die Beurteilung der Steuerfreiheit der Umsätze gebunden ist.