Ist eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner bei den Instandsetzungsarbeiten an der Wiehltalbrücke ausgeschlossen?

Nach Mitteilung des Landesbetriebs Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, sind für die Arbeiten zur Brückensanierung der BAB 4 im Bereich der Ortslage von Weiershagen die Aufträge an ein Fachunternehmen vergeben worden.

Mit den Bauarbeiten soll in den kommenden Wochen begonnen werden.

Dabei ist vor allem die Erneuerung des vorhandenen Korrosionsschutzes am Stahlaufbau der Brücke geplant.

Die Stahlkonstruktion der Brücke wurde 1971 fertiggestellt. Es ist daher zu vermuten, dass - wie in dieser Zeit üblich - eine Grundbeschichtung aus Zinkchromat oder Bleimennige zum Korrosionsschutz aufgetragen wurde, der nun -wahrscheinlich durch Sandstrahlen - entfernt werden soll.

Eine erhebliche Gesundheitsgefährdung von Bleimennige ist vor allem bei der Aufnahme über die Atemwege als feinste Partikel mit Größen von 0,1­1 m gegeben, die in den Lungenbläschen fast vollständig resorbiert werden. Gleiches gilt für den Stoff Zinkchromat.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant, baut und unterhält im Auftrag des Bundes und des Landes im Rahmen der Auftragsverwaltung die Autobahnen und Bundesfernstraßen in Nordrhein-Westfalen. Zu seinen Aufgaben gehört auch, für die Erhaltung und Pflege der Brückenbauwerke Sorge zu tragen, damit diese in einem stand- und verkehrssicheren Zustand gehalten werden. Auch hat er sein Augenmerk auf die Dauerhaftigkeit und wirtschaftliche Unterhaltung der ihm anvertrauten Bauwerke zu richten.

Auf der im Jahre 1973 in Betrieb genommenen filigranen Stahlbrücke kam es am 26. August 2004 zu einem folgenschweren Unfall, bei dem der Fahrer des abgestürzten und ausgebrannten Tanklastwagens ums Leben kam. Durch die Hitzeeinwirkung infolge des Brandes des Tanklastwagens musste ein Teilstück der Brücke ausgetauscht werden.

Im Jahr 2005 wurde ein Instandsetzungsentwurf für die Wiehltalbrücke aufgestellt. Teile dieses Entwurfes sind zwischenzeitlich umgesetzt. Der letzte Teil sieht nun u. a. die anstehende Erneuerung des Korrosionsschutzes vor.

Zu der Instandsetzungsmaßnahme fand am 2. September 2010 eine Informationsveranstaltung der Bürger in der Turnhalle Weiershagen statt.

1. Welches Material wurde für den Korrosionsschutz des Stahlaufbaus der Wiehltalbrücke verwendet?

Beim Neubau der Brücke wurden zum Korrosionsschutz Bleimennige und Eisenglimmerfarbe verwendet. Diese Materialien entsprachen den damaligen bundesweit geltenden Vorschriften.

Für das nach dem Brandunfall eingebaute neue Brückensegment wurde ein Korrosionsschutzsystem bestehend aus Epoxidharz-Zinkstaubfarbe, Epoxidharz und Polyurethan mit Eisenglimmer aufgebracht. Es entspricht den bundesweit angewandten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTVING).

2. Mit welcher Arbeitsmethode wird der vorhandene Korrosionsschutz entfernt?

Der vorhandene Korrosionsschutz wird mittels Trockenstrahlens auf Druckluftbasis mit mineralischen Einwegstrahlmitteln entfernt. Dies ist ein für den Brückenbau in der ZTV-ING vorgesehenes Verfahren. Die Vorschrift enthält auch Anforderungen für die erforderlichen Einrüstungen.

3. Ist beim Abtragen des vorhandenen Korrosionsschutzes eine Gesundheitsgefährdung der Anwohner ausgeschlossen?

Das Trockenstrahlen als Verfahren zum Entfernen von Altbeschichtungen ist ein vielfach angewandtes Standardverfahren im Brückenbau. Dem Auftragnehmer ist aufgegeben, insbesondere die Immissionsschutz- und Arbeitsschutzbestimmungen strikt zu beachten. Zudem ist für die Arbeiten eine dichte Einhausung vorzusehen und der anfallende Strahlschutt laufend mit einer Saugvorrichtung aufzufangen. Der anfallende Schutt ist entsprechend den Vorschriften und Gesetzen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Damit ist nach menschlichem Ermessen Vorsorge getragen, eine Gefährdung der Anwohner und sonstige Beeinträchtigungen, z. B. Belastungen von Böden oder Pflanzen, zu vermeiden.

4. Welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt bzw. sind geplant, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschießen? (Bitte sowohl die technischen Maßnahmen als auch die beteiligten Behörden mit ihrem jeweiligen Auftrag aufführen.)

Es wurde mit ersten Abstrahlungsarbeiten abseits der Bebauung begonnen. Sie werden in einem eingehausten, ca. 50 m langen Standgerüst durchgeführt.

Noch in diesem Jahr soll ein erstes kurzes Teilstück mit einer fahrbaren Einhausung versehen werden. Zur Qualitätssicherung der Einhausung werden erste Abstrahlungsarbeiten in Abstimmung mit dem Arbeitschutz und der örtlichen Umweltbehörde durchgeführt. Ab dem Jahre 2011 erfolgen die Abstrahlungs- und Korrosionsschutzarbeiten am gesamten Überbau.

Im Rahmen der Baumaßnahme sind die für den Umweltschutz und den Arbeitschutz örtlich zuständigen Stellen beteiligt. Dies ist für den Umweltschutz das Umweltamt des Oberbergischen Kreises, für den Arbeitsschutz die Bezirksregierung Köln. Auch die Berufsgenossenschaft ist einbezogen.

Zur Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle ist der Sicherheitskoordinator benannt worden. Ein erster Ortstermin hat bereits stattgefunden.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird als Auftraggeber im engen Kontakt mit den beteiligten Stellen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme Sorge tragen.

5. In einer Mitteilung des Landesbetriebs Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, wird im Zusammenhang mit der Brückensanierung von besonderer Baudurchführung der Sanierungsarbeiten und damit verbundenen möglichen Auswirkungen im Bereich der bebauten Grundstücke unterhalb der Brückenbauwerkes gesprochen. Was verbirgt sich hinter diesen beiden Aussagen?

Die Mitteilung konnte anhand der Angaben nicht verifiziert werden. Inhaltlich wird die Frage durch die Antworten zu Ziffer zwei bis vier beantwortet.