Lärmschutzprobleme an der A4 im Gemeindegebiet Engelskirchen

Seit Fertigstellung der A4 vor nunmehr 36 Jahren fordern die Anlieger der Orte Kaltenbach, Bellingroth, Miebach und Loope im Gemeindegebiet von Engelskirchen geeignete Lärmschutzmaßnahmen. Bereits im März 2008 hat der Rat der Stadt Engelskirchen einen Bürgerantrag in dieser Sache, dem über 1.700 Unterschriften zugrunde lagen, in vollem Umfang unterstützt.

Besonders betroffen sind die Anlieger im Bereich der Brückenbauwerke. Diese sind

- seit 36 Jahren unverändert - mit einer Spritzschutzwand aus Plexi-Doppelstegplatten an den Brückengeländern ausgerüstet, die keinerlei lärmhemmende Eigenschaften aufweisen.

Während für das, im Außenbereich zwischen den Anschlussstellen Overath und Engelskirchen liegende Gut Forkscheid bereits im Jahr 1993 durch eine Lärmschutzwand die Einhaltung der Nachtgrenzwerte sichergestellt wurde, kamen die Einwohner der Orte Kaltenbach, Bellingroth, Miebach und Loope - obwohl als allgemeines Wohngebiet mit höherem Schutzbedürfnis ausgewiesen - bisher nicht in den Genuss einer solchen Maßnahme.

Für den Zeitraum ab Herbst 2010 plant der Landesbetrieb Straßen NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, die Instandsetzung und sicherheitstechnische Aufarbeitung der Spritzschutzwände auf den Brückenbauwerken in diesem Bereich der A4.

In einem Interview mit der Rheinischen Post vom 20.07.2010 äußerte sich der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Voigtsberger, zum diesem Thema wie folgt: Straßenlärm ist im dicht besiedelten NRW ein erhebliches Problem. Wir brauchen nicht noch mehr Straßen, sondern müssen uns auf die Instandhaltung konzentrieren. Dazu muss man auch in den Lärmschutz investieren. Auch örtlich begrenzte Tempolimits können ein Instrument zur Lärmreduzierung sein.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die EU-Umgebungslärmrichtlinie konsequent und einheitlich umzusetzen. Die Lärmaktionsplanung soll ausgeweitet sowie die Finanzierung konkreter Maßnahmen verbessert werden. Das Land wird verstärkt straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen gegen Verkehrslärm ergreifen sowie gegenüber dem Bund eine deutliche Mittelerhöhung zur Lärmsanierung von Bundesfernstraßen und Schienenwegen einfordern. Der Landesbetrieb Straßen hat bei eigenen Projekten künftig verstärkt Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen.

1. Welche Investitionen in den Lärmschutz sind entlang der A4 im Bereich der Gemeinde Engelskirchen, insbesondere in der Nähe der Ortschaften Kaltenbach, Bellingroth, Miebach und Loope geplant?

Eine Überprüfung der Lärmsituation hat ergeben, dass die maßgeblichen Auslösewerte für Lärmsanierung, die hier anzuwenden sind, in den Ortschaften Kaltenbach, Bellingroth und Loope auch unter Berücksichtigung der aktuellen Absenkung der Auslösewerte entsprechend dem Lärmschutzpaket II nicht überschritten werden. Somit können zu Lasten des Straßenbaulastträgers Bund keine Lärmschutzmaßnahmen an der A4 in diesem Bereich realisiert werden. Für den Bereich Miebach wird der Landesbetrieb Straßenbau noch lärmtechnische Untersuchungen durchführen.

2. Sieht die Landesregierung Unterschiede im Anspruch auf Schutz gegen Autobahnlärm für die in Gut Forkscheid lebenden Menschen gegenüber den Einwohnern der Orte Kaltenbach, Bellingroth, Miebach und Loope?

Nein, das Land Nordrhein-Westfalen handelt hier im Rahmen der Auftragsverwaltung nach den einheitlichen rechtlichen und haushalterischen Vorgaben des Bundes.

3. Sieht die Landesregierung den Ersatz der bisher vorhandenen Spritzschutzwände auf den Brückenbauwerken im fraglichen Bereich der A4 durch Lärmschutzwände als geeignete Möglichkeit zur wirkungsvollen Verminderung des Verkehrslärms?

Ein Ersatz der Spritzschutzwände durch Lärmschutzwände ist derzeit nicht vorgesehen.

4. Werden die ab Herbst 2010 geplanten Arbeiten an den Spritzschutzwänden auf den Brückenbauwerken im fraglichen Bereich der A4 für die Errichtung eines effizienten Lärmschutzes genutzt?

Im Jahre 2010 werden keine Arbeiten an den Spritzschutzwänden durchgeführt.

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung dass ein wirksamer Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner durch eine Geschwindigkeitsreduzierung für Fahrzeuge aller Art insbesondere auf den Gefällstrecken im fraglichen Bereich der A4 zu erreichen ist?

Die derzeit vorliegenden Erkenntnisse rechtfertigen keine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung.