Steuer

831. Wann hatte der Leiter des Führungsstabs / des Ständigen Stabs der Polizei Kenntnis von dem Plan, Polizeiketten auf der Rampe und in den Tunneln zu errichten?

832. Wann hatte der von der Feuerwehr in den Führungsstab der Polizei entsandte Verbindungsbeamte der Feuerwehr Kenntnis von den beabsichtigten Polizeiketten?

833. Wann hatte der von der Polizei zur Feuerwehreinsatzleitung entsandte Verbindungsbeamte der Polizei Kenntnis von den beabsichtigten Polizeiketten auf der Rampe und in den Tunneln?

834. Sieht die Landesregierung ein wesentliches Defizit darin, dass Aufträge per Handy erteilt bzw. abgestimmt wurden und so offenbar wichtige Stellen uninformiert blieben, etwa der Leiter des Ständigen Stabs Sch. über die Polizeiketten?

VII. Kommunikation unter den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Veranstalter

Inwieweit bestand eine Festnetzverbindung der Einsatzzentrale des Veranstalters zum Crowd-Manager im Container?

836. Inwieweit bestand eine leitungsgebundene telefonische Standleitung der Einsatzzentrale des Veranstalters zum Crowd-Manager im Container?

837. Inwieweit sind solche Festnetzanschlüsse bzw. telefonischen Standleitungen zwischen Einsatzzentralen vorgeschrieben bzw. Standard bei größeren Einsätzen?

838. Warum hat die Polizei keinen Festnetzanschluss bzw. eine Standleitung zum Verbindungsbeamten beim Crowd-Manager veranlasst, der die 17 Überwachungskameras bediente?

839. Wer konnte auf welchem Weg diese Kameras noch bedienen?

840. Auf welchem Weg konnte wer Anweisungen oder Anregungen für die Bedienung der Überwachungskameras des Veranstalters (zum Beispiel Schwenken und Heranzoomen in kritische Bereiche) geben?

841. Auf welchem Weg konnte die Polizei Anweisungen oder Anregungen für die Bedienung der Überwachungskameras des Veranstalters (zum Beispiel Schwenken und Heranzoomen in kritische Bereiche) geben?

842. Inwieweit sind von der Polizei solche Anweisungen oder Anregungen erfolgt?

843. Auf welchem Weg konnte wer Anweisungen oder Anregungen für die Bedienung der polizeilichen Überwachungskameras (zum Beispiel Schwenken und Heranzoomen in kritische Bereiche) geben?

844. Inwieweit sind Festnetzanschlüsse bzw. telefonische Standleitungen zwischen dem polizeilichen Führungsstab und den Einsatzzentralen anderer BOS bzw. dem Veranstalter vorgeschrieben bzw. Standard bei größeren Einsätzen?

845. Inwieweit bestand beim Einsatz der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 eine Festnetzverbindung des Führungsstabs der Polizei zur Einsatzzentrale des Veranstalters?

846. Inwieweit bestand eine leitungsgebundene telefonische Standleitung des Führungsstabs der Polizei zur Einsatzzentrale des Veranstalters?

847. Inwieweit bestand eine leitungsgebundene telefonische Standleitung des Führungsstabs der Polizei zum Verbindungsbeamten der Einsatzzentrale des Veranstalters?

848. Welche technischen Kommunikationsverbindungen von Einsatzzentralen bzw. Einsatzkräften bestehen standardmäßig?

849. Welche der bestehenden technischen Kommunikationsverbindungen von Einsatzzentralen bzw. Einsatzkräften sind aus polizeilicher Sicht die störungssichersten?

850. Welche einzelnen der nachstehend genannten technischen Kommunikationsverbindungen von Einsatzzentralen bzw. Einsatzkräften bei größeren Lagen sind aus polizeilicher Sicht aus welchen Gründen einzeln oder in Kombination geeignet, bestmöglich eine störungssichere Kommunikation zu gewährleisten

a) Standleitung, bei der eine Störung / Unterbrechung sofort bemerkt wird,

b) leitungsgebundene Telefonverbindung (Festnetzanschluss),

c) Fax,

d) E-Mail via leitungsgebundener Internetverbindung,

e) E-Mail via Internetverbindung per UMTS,

f) 4 m Analogfunk,

g) 2 m Analogfunk,

h) Digitalfunk,

i) Mobilfunktelefon,

j) Mobilfunktelefon mit Vorrangschaltung,

- sonstige störungssichere Verbindungen (bitte benennen)?

Aus welchen Gründen bestand keine störungssichere Verbindung des Führungsstabs der Polizei zum Verbindungsbeamten beim Crowd-Manager im Container, der die privaten Sicherheitskräfte an den Schleusen bzw. im Zugangsbereich koordinierte und alle 17 Kameras des sensibelsten Bereichs steuerte?

852. Sollte eine derartige Verbindung zustande kommen über

a) Standleitung, bei der eine Störung / Unterbrechung sofort bemerkt wird,

b) leitungsgebundene Telefonverbindung (Festnetzanschluss),

c) Fax,

d) E-Mail via leitungsgebundener Internetverbindung,

e) E-Mail via Internetverbindung per UMTS,

f) 4 m Analogfunk,

g) 2 m Analogfunk,

h) Digitalfunk,

i) Mobilfunktelefon mit Vorrangschaltung,

j) sonstige störungssichere Verbindungen?

853. Inwieweit ist eine leitungsgebundene Telefonverbindung bzw. telefonische Standleitung zwischen polizeilichem Führungsstab und polizeilichen Verbindungsbeamten Standard bei größeren Einsätzen?

854. Inwieweit bestanden beim Einsatz bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 leitungsgebundene Telefonverbindungen bzw. telefonische Standleitungen zwischen dem polizeilichem Führungsstab und den polizeilichen Verbindungsbeamten?

855. Verfügte der kommissarische Polizeipräsident v. Sch. als damaliger Behördenleiter beim polizeilichen Einsatz aus Anlass der Loveparade 2010 in Duisburg über ein Funkgerät?

856. Verfügte der kommissarische Polizeipräsident v. Sch. beim polizeilichen Einsatz aus Anlass der Loveparade 2010 in Duisburg über ein Mobilfunkgerät?

857. Welche Meldepflichten der Einsatzkräfte bestehen bei polizeilichen Einsätzen mit Besonderer Aufbauorganisation (BAO), den Führungsstab über relevante Vorkommnisse, Aufträge bzw. Lageentwicklungen zu informieren?

858. Welche Meldepflichten des Führungsstabs bzw. anderer Einsatzkräfte bestehen bei polizeilichen Einsätzen mit einer BAO, den anwesenden Behördenleiter der einsatzführenden Polizeibehörde über relevante Vorkommnisse, Aufträge bzw. Lageentwicklungen zu informieren?

859. Durch welche Stelle hatte dies auf welchem Weg zu erfolgen?

860. Welche Meldepflichten durch Einsatzkräfte bestanden beim polizeilichen Einsatz aus Anlass der Loveparade 2010 in Duisburg, den Führungsstab über relevante Vorkommnisse, Aufträge bzw. Lageentwicklungen zu informieren?

861. Welche Melde- bzw. Berichtspflichten bestanden beim polizeilichen Einsatz aus Anlass der Loveparade 2010 in Duisburg, den Behördenleiter der einsatzführenden Polizeibehörde über relevante Vorkommnisse, Aufträge bzw. Lageentwicklungen zu informieren?

862. Durch welche Stelle hat dies auf welchem Weg zu erfolgen?

863. Inwieweit bestand in der kritischen Zeit von 15:00 Uhr und 18:00 Uhr Kontakt zwischen dem polizeilichen Führungsstab und dem kommissarischen Polizeipräsidenten v. Sch.?

Wann und mit welchem Inhalt wurde der kommissarische Polizeipräsident v. Sch. über die Lage beim polizeilichen Einsatz aus Anlass der Loveparade 2010 jeweils zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr informiert?

865. Zu welchem Zeitpunkt wurde er über eine gefährliche Situation auf der Rampe bzw. den Tunneln erstmals informiert?

866. Wann und auf welchem Weg hat er als damaliger Behördenleiter Kenntnis von der Katastrophe (Tote oder Verletzte auf der Rampe) erhalten?

867. Wann und wo hat der kommissarische Polizeipräsident v. Sch. nach dem gemeinsamen Rundgang den Innenminister Ralf Jäger verabschiedet?