Einführung eines Handgeldererlasses

In verschiedenen Bundesländern bestehen sogenannte Handgelderlasse, die die Übergabe eines Handgeldes im Rahmen von Rückführungen regeln, um mittellosen Personen für die Zeit der Rückführung bzw. die erste Zeit im Heimatland eine finanzielle Grundausstattung zu gewähren. In der Regel werden dafür ca. 30 pro Person gezahlt.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Plant die Landesregierung einen Handgelderlass für Hessen?

Wenn ja, wann ist mit dem Erlass zu rechnen?

Wenn nein, aus welchen Gründen erachtet die Landesregierung einen solchen Erlass für entbehrlich?

Die Landesregierung prüft zurzeit die Herausgabe eines Handgelderlasses.

Dazu werden zurzeit die Erfahrungen der Bundesländer abgefragt, in denen die Zahlung eines Handgeldes institutionalisiert ist.

Frage 2. Welche Bundesländer haben derzeit eine Regelung für ein sogenanntes Handgeld?

Soweit hier bekannt, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Frage 3. In wie vielen Fällen der Rückführung hatten 2006 die betroffenen Personen kein Geld?

Dazu liegen keine statistischen Angaben vor.

Frage 4. Achten die Beamten im Rahmen der Abholung darauf, dass die Betroffenen Geld mitnehmen?

Wenn nein, aus welchen Gründen sind die Beamten nicht gehalten, ein besonderes Augenmerk auf das Vorhandensein finanzieller Mittel zu legen?

Ja. Ausschlaggebend dafür ist die Absicht der die Abschiebung durchführenden Bediensteten von Polizei- und Ausländerbehörden, die für alle Beteiligten besonders belastende Abschiebungssituation nicht zusätzlich durch unfruchtbare Diskussione n über ein die nötigsten Bedürfnisse nach der Rückkehr deckendes Zehr- und Reisegeld eskalieren zu lassen.