Landesregierung

Bei der Umsetzung dieser Umressortierung galt ­ ebenso wie bei früheren Umressortierungen ­ der Grundsatz, dass das Personal den Aufgaben folgt. Die Verlagerung der Stellen zum Stichtag 1. Oktober 2010 hat die entsprechenden Versetzungen nach sich gezogen.

Die Neufassung der Ressortzuschnitte hat keine behördeninternen Umsetzungen von Beschäftigten verursacht. Umsetzungen, die im Zuge der späteren internen Neuorganisation der Ressorts innerhalb der Häuser erfolgt sind, sind Bestandteil der Angaben zu Frage 5.

Zusätzliche Stellen sind im Rahmen der Neubildung der Landesregierung nicht eingerichtet worden.

2. Welche einzelnen Organisationserlasse der Landesregierung unter Nennung ihrer jeweiligen Bezeichnung und des Veröffentlichungsdatums im Zeitraum vom 14. Juli 2010 bis heute liegen den vorgenommenen personellen Änderungen zugrunde? (bitte vollständige chronologische Enumeration)

3. Entspricht die Landesregierung dem Anliegen des Fragestellers, zur Verbesserung der Transparenz und Wahrung der Parlamentsinformationsrechte einschlägige Organisationserlasse, die bereits zur Umsetzung der Umstrukturierungsund Personalmaßnahmen ergangen sind, der Beantwortung dieser Anfrage als Anlage im Wortlaut beizufügen?

4. Falls nein: Aus welchen einzelnen politischen wie rechtlichen Erwägungen heraus kommt die Parlamentsinformation über die in vorheriger Frage 3 bezeichneten Organisationserlasse für die amtierende Minderheitsregierung nicht in Betracht?

Über den Organisationserlass vom 29. Juli 2010 hinaus gibt es keine Organisationserlasse innerhalb der Landesregierung, die Grundlage personeller Änderungen - als Folge der Umressortierung oder aus anderen Gründen - hätten sein können. Die im Zuge der Verlagerung von Aufgaben der obersten Landesbehörden vorgenommenen personellen Änderungen basieren allein auf dem Organisationserlass vom 29. Juli 2010 und sind von den beteiligten obersten Landesbehörden nach Maßgabe des Erlasses des Finanzministers vom 23. September 2010 und unter Beteiligung der Personalvertretungen vollzogen worden.

5. Wie viele Beschäftigte (differenziert nach den Beschäftigtengruppen Beamte und Angestellte) sind seit dem 15. Juli 2010 differenziert nach den jeweiligen Ressorts der vorbezeichneten 11 obersten Landesbehörden bis heute umgesetzt worden, das heißt haben innerhalb derselben Behörde andere Aufgaben zugewiesen bekommen?

Im Zeitraum vom 15. Juli 2010 bis zum 24. August 2011 haben in den obersten Landesbehörden in folgendem Umfang interne Umsetzungen von Beamten und Tarifbeschäftigten stattgefunden: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15.) zusammenkommen, die insgesamt eine solche Maßnahme sachlich rechtfertigen.