Polizeiorganisatorische Verantwortlichkeit für die neue JVA Düsseldorf

Da die Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt auch nach ihrem Umzug in einen Neubau in Ratingen nur einen Steinwurf vom Düsseldorfer Stadtgebiet entfernt sein wird, trägt sie auch in Zukunft den Namen Justizvollzugsanstalt Düsseldorf. Aus diesem Grund waren bislang alle Beteiligten davon ausgegangen, dass die polizeiorganisatorische Verantwortung für die neue JVA bei der Düsseldorfer Polizei verbleibt.

Überraschenderweise ist die neue JVA Düsseldorf stattdessen organisatorisch der Kreispolizeibehörde Mettmann zugewiesen worden. Dadurch sollen zahlreiche Zusatzbelastungen auf die dortige Kreispolizei zukommen. So soll die Kriminalpolizei im Kreis Mettmann zukünftig für alle Vernehmungsgesuche von Gerichten, Staatsanwaltschaften und anderen Polizeibehörden zuständig sein. Darüber hinaus soll die Kreispolizeibehörde die so genannte Haftdatei für die Inhaftierten tagesaktuell führen, d.h. die genaue Dokumentation darüber, wer beispielsweise gerade auf Hafturlaub ist, zur Teilnahme an einer Beerdigung vorübergehend die Anstalt verlassen hat oder beim Transfer zwischen anderen Haftanstalten in der genannten JVA untergebracht ist. Nach den Erfahrungen aus anderen Anstalten werden auch Beamte des Wach- und Wechseldienstes der zuständigen Polizeibehörde immer wieder zu Einsätzen in die neue Einrichtung ausrücken müssen.

Trotz dieser zahlreichen Mehrbelastungen lehnt das Ministerium für Inneres und Kommunales eine Aufstockung der personellen Kapazitäten für die Kreispolizeibehörde Mettmann ab.

Zur Begründung führte die Sprecherin des Ministeriums aus: Dass sich eine JVA auf einem Kreis oder Stadtgebiet befindet, beeinflusst den Personalschlüssel der zuständigen Polizeidienststelle nicht (NRZ vom 10.08.2011).

1. Welche Faktoren beeinflussen den im Rahmen der sogenannten belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) zu errechnenden Belastungsanteil von Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen?

Die BKV ist das seit 1996 genutzte Berechnungsmodell zur Personalverteilung der Polizei NRW. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien (Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen), der Verteilschlüssel für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt. Hierbei wird die BKV ständig fortentwickelt und angepasst.

Bei der Berechnung der sog. Zielsollstärken der 47 Kreispolizeibehörden wird zunächst das für die Landesoberbehörden

Landeskriminalamt (LKA NRW)

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD NRW)

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP NRW) erforderliche Personal berücksichtigt und vom Verteilpotential abgezogen.

Weil der tatsächliche Personalbestand der Polizei ständigen Schwankungen unterworfen ist, eine Berechnungsgrundlage jedoch langfristigen Bestand haben muss, resultiert hieraus dann die fiktiv festgelegte Zielsollstärke aller Kreispolizeibehörden von zurzeit 37.500 Planstellen und ca. 4.100 Stellen für Tarifbeschäftigte. Diese bilden zusammen das sog. Verteilpotential.

Fiktiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine personelle Ausstattung der Polizei als Berechnungsmaßstab zugrunde gelegt wird, die die Behörden in der Summe jedoch tatsächlich nicht erreichen. Deshalb muss zwischen der BKV Zielsollstärke und dem sich anschließenden Nachersatzverfahren, mit dem das Personal dann tatsächlich verteilt wird, differenziert werden. Die BKV setzt damit den Maßstab für das tatsächlich zu verteilende Personal im Nachersatzverfahren.

Bei der Berechnung des Zuweisungsbedarfs für einzelne Kreispolizeibehörden ist zwischen den sogenannten Sockelstellen und den Belastungstöpfen zu unterscheiden.

Vom Gesamtverteilpotential werden zunächst die sogenannten Sockelstellen abgezogen.

Dies sind Planstellen, die für ganz bestimmte polizeiliche Aufgaben ausgewiesen werden.

Hierzu zählen beispielsweise der Staatsschutz, die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität, die Kriminalitätsvorbeugung, die Verkehrssicherheitsarbeit, die Bereitschaftspolizeieinsatzhundertschaften sowie der Bezirksdienst. Anschließend wird dann das verbleibende Verteilpotential auf die Belastungstöpfe aufgeteilt.

a) Sockelstellen werden ausgewiesen, wenn

- eine Behörde zusätzliche Aufgaben für andere Behörden wahrnimmt (z.B. die § 4 und § 2 Behörden),

- ein externer Indikator verwandt wird (z.B. Einwohnerzahl für Bezirksdienst 1:10.000),

- eine belastungsunabhängige Grundausstattung erfolgen soll (z.B. der Behördengrundsockel) oder

- individuelle Besonderheiten zu berücksichtigen sind (z.B. Personen- und Objektschutz, Hauptstadtzuschlag)

Bei landesweit vorzuhaltenden Organisationseinheiten (Autobahnpolizeien, Wasserschutzpolizei, Bereitschaftspolizeihundertschaften, etc.) sind durch Erlass Sockelstellen ausgewiesen, die in die BKV übernommen werden.

Bei externen Indikatoren, wie z. B. der zu betreuenden Einwohnerzahl, die den Sockelstellen des Bezirksdienstes, der Kriminalitätsvorbeugung und der Verkehrssicherheitsberatung zugrunde liegen, erfolgt die Berechnung dezimalgenau.

Die Sockelstellen unterliegen der ständigen Überprüfung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihres Umfangs und werden anhand der aktuellen Belastungen der Kreispolizeibehörden jährlich angepasst.

b) Die Belastungstöpfe errechnen sich nach Abzug der Sockelstellen aus dem Verteilpotential und verteilen sich auf die Bereiche:

- Kriminalitätsbekämpfung

- Verkehrsunfallbekämpfung

- Wachdienst

- Verwaltung (Personal)

- Verwaltung (Technik)

- Verwaltung (allgemein)

Zur Berechnung der Belastungstöpfe werden für jede Kreispolizeibehörde sog. Belastungsfaktoren berücksichtigt, die sich wie folgt errechnen: Belastungstopf Kriminalitätsbekämpfung

Die Kriminalitätsentwicklung der zurückliegenden 10 Jahre wird auf der Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nach dem Bearbeitungsprinzip ausgewertet. Die Auswertung erfolgt nicht nach dem Tatortprinzip, da einige Behörden Zuständigkeiten als Kriminalhauptstelle wahrnehmen und Delikte anderer Kreispolizeibehörden mit bearbeiten.

Um extremen Personalschwankungen entgegen zu wirken, wird aus den Delikten des Berechnungszeitraums der Mittelwert gebildet.

Der prozentuale Anteil einer jeden Behörde an der Entwicklung des Landestrends ergibt den Faktor zur Berechnung der behördenscharfen Berechnung des Stellentopfs Kriminalität.