JVA

Belastungstopf Verkehrsunfallbekämpfung

Die Verkehrsunfallentwicklung der letzten 10 Jahre wird anhand der Daten der Verkehrsunfallstatistik NRW ausgewertet. Auch hieraus wird der Mittelwert gebildet und prozentual dem Stellentopf Verkehrsunfallbekämpfung zugerechnet.

Belastungstopf Wachdienst

Die Kriminalitätsentwicklung und die Verkehrsunfallentwicklung der letzten 10 Jahre werden summiert und im Mittelwert zur Berechnung des Stellentopfs Wachdienst herangezogen.

Belastungstopf Verwaltung

Zur Berechnung des Belastungstopfes Verwaltung (Technik) wird die Anzahl der Mitarbeiter der jeweiligen Behörde berücksichtigt. Die Töpfe Verwaltung (allgemein) und Verwaltung (Personal) errechnen sich an der Anzahl des operativen Personals. Der Topf Verwaltung (Personal) steht ausschließlich den Polizeipräsidien zur Verfügung. In Landratsbehörden nimmt das Personal des Landrats diese Aufgabe wahr.

c) Ermittlung der Zielsollstärken

Aus der Summe der Sockelstellen und der Belastungsanteile ergibt sich die für jede einzelne Behörde berechnete Zielsollstärke (die Aufteilung ist anhand der Landeszahlen in den Grafiken unten dargestellt), bemessen am Anteil der landesweiten Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung. Daraus resultiert für die Behörden eine Personalstärke mit Gewinnen und Verlusten. Die Berechnung der BKV folgt damit dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo aufgrund des Kriminalitäts- und Unfallgeschehens die größten Anforderungen bestehen.

d) Kritik an der BKV

Je nach Zugewinn oder Verlust in der Personalausstattung reagieren die jeweiligen Kreispolizeibehörden auf die jährlich berechnete BKV. Im Wesentlichen werden die folgenden Kritikpunkte genannt:

aa) Die BKV ist eine reine Kräfteverteilung und keine aufgabenbezogene Bedarfsanalyse

Eine aufgabenbezogene Bedarfsanalyse würde voraussetzen, dass die zu erzielenden Ergebnisse im Vorfeld zu definieren sind. Damit müssten Aufklärungsquoten oder maximale Verkehrsunfallzahlen beschrieben werden, was aufgrund der zahlreichen Einflussfaktoren auf Kriminalitätsentwicklung und Verkehrsunfallgeschehen kaum möglich ist. Zudem würde dies dem Anspruch der Bevölkerung nicht gerecht, grundsätzlich jede Straftat und jeden Verkehrsunfall zu verhindern bzw. aufzuklären.

Instrumente zu einer outputorientierten Steuerung liegen der Polizei NRW nicht vor.

Eine Inputsteuerung ist daher die einzig mögliche Berechnungsgrundlage.

bb) Behörden mit sinkenden Kriminalitäts- und Verkehrsunfallzahlen werden mit Personalabzug für gute Arbeit bestraft

Die Kräfteverteilung erfolgt auf Grundlage der Entwicklung des Kriminalitäts- und Unfallgeschehens im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Sind diese Fallzahlen niedriger, ist auch der Aufwand der Behörde geringer. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass Polizei sich landesweit dort konzentriert, wo die größten Probleme bestehen.

cc) Berücksichtigung der Fläche und von Einwohnerzahlen

Ein Flächen- und Einwohnerfaktor würde zu erheblichen Veränderungen der Zielsollstärken der Behörden führen. Durch einen Flächenfaktor würde überwiegend der ländliche Raum gestärkt, ein Einwohnerfaktor stärkt die Großstädte.

Einige Behörden sind jedoch sowohl großflächig, als auch einwohnerstark. Diese würden überproportional von einer solchen Berechnungsgrundlage profitieren, obwohl es die Belastung durch Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen grundsätzlich nicht rechtfertigt.

Bei der Berechnung einiger Sockelstellen werden schon heute Einwohnerzahlen zu Grunde gelegt. Beispielsweise der Bezirksdienstsockel (1:10.000) oder der Sockel für Kriminalitätsund Verkehrsunfallprävention (1:50.000) stehen in Abhängigkeit der Einwohnerzahlen.

e) Ergebnis

Weder die Erfahrungen anderer Bundesländer noch die ebenfalls einbezogenen Erfahrungen der niederländischen Polizei ergaben bislang ein besseres Berechnungsmodell, das Anlass zur Aufgabe unseres bestehenden Modells der BKV geben würden.

Andere Methoden und damit Berechnungsergebnisse müssten aufgrund von sich dann ergebenen Ungleichgewichten ggf. durch zusätzliche Steuerungselemente ergebnisorientiert angepasst werden.

Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung ist daher in den Behörden, trotz vereinzelter Kritik, grundsätzlich auch wegen ihrer Transparenz akzeptiert.

Diese Erläuterungen zur Systematik der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV) habe ich im November 2010 auch dem Innenausschuss zur Verfügung gestellt.

2. Aus welchen Gründen wird der Umstand, dass eine JVA im Zuständigkeitsbereich einer Polizeibehörde liegt - trotzt der damit verbundenen Mehrbelastung für die Polizei -, bei der Berechnung des Personalschlüssels für diese Behörde nicht berücksichtigt?

In Nordrhein-Westfalen existieren derzeit 37 Justizvollzugsbehörden, teilweise mit Zweiganstalten oder Außenstellen, die von den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden im Rahmen Ihrer Verantwortung betreut werden.

Die im Zusammenhang mit dem Standort einer JVA wahrzunehmenden Aufgaben rechtfertigen aus fachlicher Sicht keine besondere Personalzuweisung.

Keine der Polizeibehörden mit einer JVA im Zuständigkeitsbereich erhält daher im Rahmen der jährlichen Kräfteberechnung hierfür zusätzliches Personal.

3. Wird dies einheitlich im ganzen Land Nordrhein-Westfalen so gehandhabt (bitte für alle Standorte mit Justizvollzugseinrichtungen aufschlüsseln)? Ja, siehe Beantwortung der Frage 2.

4. Hält die Landesregierung es für sachgerecht, dass JVA-Standorte bei der Berechnung des Personalschlüssels für eine Polizeibehörde - trotz der damit verbundenen Mehrbelastungen für die Polizei - nicht berücksichtigt werden?

Ja, siehe Beantwortung der Frage 2.

5. Ist damit zu rechnen, dass die Kreispolizeibehörde in Mettmann in den kommenden Jahren personell verstärkt wird?

Die Erhöhung der Einstellungszahlen bei der Polizei im Jahr 2008 auf 1100 und die erneute Erhöhung im Jahr 2011 auf 1400 Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger übersteigen die in den nächsten Jahren anfallenden Zurruhesetzungen der Kreispolizeibehörden. Dadurch ergibt sich grundsätzlich bei allen Kreispolizeibehörden ein proportionaler Personalzuwachs, der allerdings durch stark ansteigende Zurruhesetzungen spätestens ab dem Jahr 2018 wieder abgebaut wird.