Wann wird die Lücke im SPNV zwischen Linnich und Baal geschlossen?

In ihrer Koalitionsvereinbarung haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart, die Stellung Nordrhein-Westfalens als Bahnland Nummer 1 im Bundesvergleich weiter ausbauen zu wollen. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu weiter, die Landesregierung wolle an eine Tradition des Vorrangs von Bussen und Bahnen anknüpfen. Insgesamt solle der SPNV in NRW für seine Nutzer effektiver werden.

Die Landesregierung hat sich dazu verpflichtet, sich mit Nachdruck für die Belange des Nahverkehrs sowohl an bestehenden als auch an geplanten Linien des Nahverkehrs einzusetzen. Generell soll die Leistungsfähigkeit des Schienennetzes gesteigert und durch gezielte Investitionen gestärkt werden.

Eine wichtige SPNV-Maßnahme stellt in diesem Zusammenhang die Weiterführung der Rurtalbahn-Strecke von Linnich nach Baal (bzw. Lindern) dar. Fahrgäste aus dem Kreis Düren bekommen dadurch eine Anbindung an die Strecke von Aachen über Mönchengladbach nach Düsseldorf, wovon auch diese Verbindung profitieren würde. Bereits im Januar 2011 war diese Maßnahme Bestandteil einer Resolution der Städteregion Aachen mit den Kreisen Düren, Heinsberg und Euskirchen.

1. Was unternimmt die Landesregierung derzeit, um den Ausbau der Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen?

Gemäß Artikel 87e Abs. 4 des Grundgesetzes gewährleistet der Bund, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, u. a. beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes ­ hierzu zählen auch Bahnhöfe und Stationen ­ Rechnung getragen wird. Die Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt. Ausbau, Modernisierung und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur liegen dabei eigenverantwortlich bei der Deutschen Bahn AG (DB AG). Investitionen in Schienenwege und Eisenbahnen des Bundes sind vorrangig aus den Mitteln des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zu finanzieren. Das Land NRW übernimmt in der Regel ergänzende Förderungen.

Um die Maßnahmen im besonderen Landesinteressen beschleunigt und gezielt abzuarbeiten wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Vereinbarungen mit der DB AG bzw. dem Bund geschlossen. Die Vereinbarungen begründen allerdings regelmäßig keine rechtlich durchsetzbaren Herstellungsansprüche. Deshalb führt die Landesregierung in enger zeitlicher Folge Abstimmungsgespräche mit dem Bund und der DB AG, um die Projekte von besonderem Landesinteresse zu beschleunigen.

2. Wird die Landesregierung den Lückenschluss der Rurtalbahn von Linnich nach Baal bzw. von Linnich nach Lindern vorantreiben?

Unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung von Infrastrukturvorhaben im SPNV ist eine Berücksichtigung innerhalb der Stufe 1 des zuletzt im Jahr 2006 aufgestellten Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, der nach landesweit einheitlichem Maßstab unter anderem durch eine Gegenüberstellung von Nutzen und Kosten sämtlicher gemeldeter Einzelvorhaben entwickelt wurde.

Das Vorhaben Linnich ­ Hückelhoven Baal (Vorhaben 14259) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 20 Mio. ist vom zuständigen Aufgabenträger zur Bewertung im IGVPVerfahren angemeldet worden.

Als Ergebnis hat das Vorhaben (bei einem maximalen Fahrgastaufkommen von werktäglich 700 Fahrgästen im Querschnitt) ein negatives Nutzen-Kosten-Verhältnis von -0,42 erreicht.

Demzufolge ist das Vorhaben in Übereinstimmung mit dem Votum des Regionalrats Köln lediglich in die Stufe 2 des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, aufgenommen worden.

Eine Realisierung im Zeitraum bis 2015 ist daher nicht vorgesehen.

Das Vorhaben ist als Alternative zum ebenfalls bewerteten Projekt Linnich ­ (Vorhaben 14260) zu verstehen, welches bei Investitionskosten in Höhe von rund 22,5 Mio. ein vergleichbares Nutzen-Kosten-Verhältnis von -0,48 aufweist (bei einem maximalen Fahrgastaufkommen von werktäglich 700 Fahrgästen im Querschnitt). Auch dieses Vorhaben ist in Übereinstimmung mit dem Votum des Regionalrats Köln lediglich in die Stufe 2 des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, aufgenommen worden.

Eine aufgabenträgerseitige Entscheidung zur zukünftigen Präferierung einer der beiden Varianten ist auch rund 4 Jahre nach Verabschiedung des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans nach Kenntnis der Landesregierung noch nicht gefallen.

3. Wann wird das Projekt die Stufe 1 im Bedarfsplan Schiene erhalten?

Damit das Vorhaben in die Stufe 1 des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene, aufgenommen werden kann, ist zunächst eine neue Bewertung des Vorhabens mit einem wirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis notwendig. Hierfür muss der Aufgabenträger das Projekt - mit gegebenenfalls zu modifizierender Konzeption und geänderten Rahmendaten ­ für eine Neubewertung anmelden.

4. Wird die Landesregierung die Finanzierung des notwendigen Ausbaus der Streckenführung sicherstellen?

Das Vorhaben befindet sich nicht in der Stufe 1 des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans, Teil Schiene. Eine Realisierung im Zeitraum bis 2015 ist daher nicht vorgesehen.

5. Wie werden die Betreiber der Bahnverbindung in die Planungen einbezogen?

Inwieweit der Aufgabenträger die Betreiber von Bahnverbindungen in die Planungen einbezieht, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung.