Ausbildung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern ­ Was plant die Landesregierung im Zuge der anstehenden Novellierung des Rettungsgesetzes NRW NRW)?

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein Westfalen hat dem Ausschusses für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration am 22. Juni 2011 einen Bericht zum Sachstand der Novellierung des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen NRW) vorgelegt. Dem ist zu entnehmen, dass die anstehende Novellierung des nordrhein-westfälischen Rettungsgesetzes im Sommer/Herbst 2012 abgeschlossen sein soll.

In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RETTAPO) vom 3. November 2009 ist im § 1 Abs. 1 Satz 3 sowie in Abs. 2 Satz 2 festgehalten, dass die praktische Ausbildung in einer Rettungswache im Sinne des 2. Abschnittes des Rettungsgesetzes NRW NRW) in einer Ausbildungsstätte mit notärztlicher Versorgung zu erfolgen hat. Dies hat zur Folge, dass genehmigte Unternehmen nach §§ 18 ff. NRW, die über eine Genehmigung zur Notfallrettung verfügen, zur praktischen Ausbildung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern nicht befugt sind. Die in anderen Bundesländern weiterhin gültige Regelung zur Ausbildung von Rettungssanitätern und Rettungshelfern gemäß den Richtlinien des Bund-Länderausschusses Rettungswesen scheint somit in Nordrhein-Westfalen keine Anwendung mehr zu finden.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung dazu, die oben genannte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dergestalt zu ändern, dass die für eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und zum Rettungshelfer in Frage kommenden Ausbildungsstätten um die nach §§ 18 ff. NRW genehmigten Unternehmen erweitert wird?

2. Über welche empirischen Erfahrungen verfügt die Landesregierung im Hinblick auf die bisherige Ausbildungspraxis durch nach §§ 18 ff. NRW zugelassene Unternehmen?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht alle Rettungsdienstunternehmen praktisch ausbilden dürfen, unter dem Gesichtspunkt des Ausbildungsplatzmangels in Nordrhein-Westfalen?