Wann wird die L 215 in Oberhausen/Buschhausen endlich ausgebaut?

Die Bürgerinnen und Bürger von Oberhausen/Buschhausen warten seit Jahren auf die dringend notwendige verkehrliche Entlastung durch den Ausbau der L 215. Der aktuelle Landesstraßenbedarfsplan weist die L 215 derzeit als Straße der Prioritätsstufe 1 aus, d.h. die Realisierung soll bis 2015 eingeleitet sein. Die Landesregierung plant, die Straßenbauprojekte neu zu priorisieren.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Im Rahmen der angesprochenen Priorisierung werden lediglich die in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans ausgewiesenen Projekte dahingehend überprüft, ob sie vorrangig weiter zu planen sind oder ob für sie erst im Laufe der Zeit eine Vorrangigkeit im Planungsgeschehen festgestellt werden kann. Ausgenommen sind hier Maßnahmen, die sich bereits im Bau befinden. Die im Landesstraßenbedarfsplan gesetzlich festgelegten Einstufungen bleiben davon unberührt.

Im Jahr 2010 standen ca. 67 Mio. Baumittel für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen zur Verfügung. Gleichzeitig waren im Landesstraßenbauprogramm Maßnahmen mit einem zu finanzierenden Restvolumen von weiteren 267 Mio. für die Folgejahre enthalten. Zur

Ausfinanzierung dieser Maßnahmen waren damit bereits die voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel bis zum Jahr 2014 gebunden.

Gleichzeitig waren im Jahr 2010 rund 100 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 700 Mio. der Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans noch nicht im Bauprogramm enthalten.

Dies war auch zu erwarten, da der Landesstraßenbedarfsplan im Jahr 2006 mit einem erheblichen Überhang aufgestellt wurde und zudem zwischenzeitlich aufgetretene Kostensteigerungen und -änderungen nicht berücksichtigen konnte. Schon daraus ergibt sich, dass zu keinem Zeitpunkt die Einleitung der Realisierung aller Vorhaben bis 2015 vorgesehen war.

Dies ist auch so kommuniziert worden.

Weil über Jahre hinaus nur unzureichende Haushaltsmittel zur Erhaltung der existierenden Landesstraßen vorhanden waren, hat sich der Straßenzustand der Landesstraßen zunehmend verschlechtert. Diese Problematik stellt sich nicht nur dem Land Nordrhein-Westfalen, sondern auch allen anderen Straßenbaulastträgern.

Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist daher festgeschrieben, dass die Landesregierung vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel dem Erhalt des bestehenden Straßennetzes Vorrang einräumen wird. Für diese dringend notwendigen Erhaltungsinvestitionen ist eine Mittelumschichtung erforderlich. Die Beeinträchtigung des Neu- und Ausbaugeschehens wird in Grenzen gehalten. Die Realisierung der Projekte des Bauprogramms schreitet voran. Für nachrückende Projekte ist besonders unter dem Diktat knapper Haushaltsmittel die oben beschriebene Priorisierung unter Beachtung der Bedarfsplaneinstufungen erforderlich.

Eine solche Priorisierung/Schwerpunktsetzung wird üblicherweise von jeder Straßenbauverwaltung vorgenommen. Vor dem Hintergrund der erheblichen Umschichtungen zu Gunsten der Erhaltung ist eine zentrale Priorisierung der Projekte der Straßenplanung in NRW erforderlich.

1. Bis wann gedenkt die Landesregierung Baureife der L 215 zu erlangen?

2. Mit welchem Baubeginn plant die Landesregierung derzeit?

3. Wann ist mit der Fertigstellung der L 215 zu rechnen?

Zu den Fragen 1 bis 3: Für die Maßnahme liegt ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1983 vor, der weitestgehend umgesetzt ist. Eine Fortführung ist erst sinnvoll, wenn die Weiterführung auf dem Gebiet der Stadt Oberhausen geklärt ist.

4. In welcher Form ist die L 215 von einer Neupriorisierung durch die Landesregierung betroffen?

Es ist keine Neupriorisierung vorgesehen. Die Maßnahme ist in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans ausgewiesen. Diese Einstufung bleibt unberührt.

5. Wenn ja: Womit begründet die Landesregierung die Neupriorisierung der L 215?

Es ist keine Neupriorisierung vorgesehen (vgl. Frage 4).