Schulsozialarbeit in Erkrath und Haan

Mehrfach hat die Landesregierung angekündigt, die Einstellung von Schulsozialarbeitern im Land NRW zu erleichtern. Vor wenigen Monaten gab es eine Forderung des Parteirates des Bundes-SPD, ein Programm aufzulegen, mit dem bundesweit 40.000 Schulsozialarbeiter hätten finanziert werden sollen.

Ähnliche, aber folgenlose Forderungen ziehen sich wie ein roter Faden durch Äußerungen der SPD und auch namhafter SPD-Führungskräfte in der NRW-SPD-Fraktion. So hat am 25. August 2007 die damalige bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Schäfer, u.a. ausgeführt, dass die SPD auf Schulsozialarbeit setze.

Seitdem ist viel Zeit vergangen und die rot-grüne Minderheitsregierung ist seit einem Jahr im Amt.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit speist sich aus unterschiedlichen Quellen. Zunächst einmal leisten die Kommunen Schulsozialarbeit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gemäß § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit), zum Zweiten finanziert das Land Schulsozialarbeit über insgesamt 593 Zuschlagstellen bzw. Tarifstellen, die bei den Schulkapiteln 05 320

­ öffentliche Hauptschulen, 05 330 ­ öffentliche Realschulen, 05 380 ­ öffentliche Gesamtschulen und 05 390 ­ öffentliche Förderschulen und Schulen für Kranke veranschlagt sind, zum Dritten über die Möglichkeit zur Öffnung freier und besetzbarer Lehrerstellen für die Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 23.01.2008 (BASS 21-13 Nr. 6). Darüber hinaus hat sich die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen über das Bildungs- und Teilhabepaket dafür eingesetzt, dass zusätzliche Bundesmittel für den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit bereitgestellt werden.

Bundestag und Bundesrat haben im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Bildungs- und Teilhabepaket am 25.02.2011 dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt, wonach u.a. die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 46 SBG II) ab 2011 ansteigt. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Bundesbeteiligung danach ab 2011 insgesamt 35,8%. Dabei entfallen 2,8 Prozentpunkte der Bundesbeteiligung auf die Refinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung von Hortkindern. Dieser Teil der Erhöhung der Bundesbeteiligung ist befristet bis Ende 2013.

Die Landesregierung hat die Umsetzung der Schulsozialarbeit in einem gemeinsamen Erlass der Ministerien für Arbeit, Integration und Soziales, Schule und Weiterbildung und Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport vom 07.07.2011 geregelt. Die Umsetzung obliegt den Kreisen und kreisfreien Städten. Die Gebietskörperschaften entscheiden eigenverantwortlich über die Verteilung der Mittel und somit auch über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit. Die Landesregierung setzt sich angesichts der Befristung der Mittelbereitstellung durch den Bund dafür ein, dass der Bund seine Verantwortung auch ab dem 01.01.2014, möglichst auf Dauer, wahrnimmt.

Die Landesregierung kann in diesem Rahmen ausschließlich über die vom Land finanzierten Stellen für Schulsozialarbeit Auskunft erteilen. Über den Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit durch Kommunen, Kommunalverbände und freie Träger der Jugendsozialarbeit liegen keine Informationen vor. Ebenso liegen keine Informationen über die konkreten Entscheidungen der Gebietskörperschaften zur Nutzung der zusätzlichen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor.

1. Wie viele Schulsozialarbeiter sind an den Schulen in Erkrath und Haan tätig?

(bitte nach Schulen aufschlüsseln)

2. Seit wann sind die Schulsozialarbeiter dort tätig (bitte einzeln aufschlüsseln)

3. Sind die Sozialarbeiter an verschiedenen Schulen tätig?

4. Welcher Stellenanteil entfällt jeweils auf die einzelne Schule? (bitte einzeln aufschlüsseln) Schulform: Grundschule (ohne flexible Schuleingangsphase) Stadt Erkrath Fehlanzeige Stadt Haan Fehlanzeige.

Die Ausbildung der Fachkräfte im Rahmen des SGB VIII unterliegt dem in § 72 SGB VIII geregelten Fachkräftegebot.

Für die im Landesdienst tätigen Fachkräfte für Schulsozialarbeit enthält der o.a. Runderlass des MSW unter Nr. 1.5 folgende Regelung: Geeignete Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind:

Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik

Absolventinnen und Absolventen mit einem Masterabschluss der Studienrichtungen/Studiengänge Sozialarbeit und/oder Sozialpädagogik

Diplom Sozialarbeiterinnen oder Diplom Sozialarbeiter

Diplom Sozialpädagoginnen oder Diplom Sozialpädagogen.

Die geforderte Tätigkeit kann auch von Personen mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen wahrgenommen werden. In der Regel werden Absolventinnen und Absolventen des

Studiengangs Diplom-Pädagogik oder eines vergleichbaren Masterabschlusses mit dem Studienschwerpunkt Sozialpädagogik oder soziale Arbeit und einer mindestens zweijährigen erfolgreichen praktischen Berufstätigkeit in der Funktion einer sozialpädagogischen Fachkraft oder einer Fachkraft für Sozialarbeit im Berufsfeld Schule oder Kinder- und Jugendhilfe diese Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Angaben zur Qualifikation der an den einzelnen Schulen tätigen Fachkräfte für Schulsozialarbeit sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.