Änderung der Betriebsgenehmigung für Passagierflugzeuge am Flughafen Köln/Bonn

Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger (SPD) hat bereits mehrfach angekündigt, ein Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge am Flughafen Köln/Bonn durchsetzen zu wollen.

Allein die Einführung eines Nachtflugverbotes für Passagierflugzeuge würde für den einen deutlichen Rückgang der Passagierzahlen und somit starke finanzielle Einbußen bedeuten. Laut den Gutachten von Booz Allen Hamilton, des Forschungsinstituts Prognos und des Airport Research Centers sind dadurch am Flughafen Köln/Bonn bis zu 1.700 Arbeitsplätze gefährdet. Eine Ausweitung des Nachtflugverbotes auf den Frachtverkehr würde darüber hinaus eine Schwächung der Wirtschaftskraft zur Folge haben.

Angesichts der bis zum Jahr 2030 gültigen Betriebserlaubnis des Flughafens Köln/Bonn, die Nachtflüge ausdrücklich erlaubt, streiten sich die Anteilseigner Bund und Land über die rechtliche Möglichkeit, ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen durchsetzen zu können.

Während sich die Landesregierung auf ein eigens eingeholtes Rechtsgutachten stützt, kündigt der Bundesverkehrsminister an, wegen erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verbots fachaufsichtlich einschreiten zu wollen, wenn die Landesregierung ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen beschließt.

Daraufhin erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium Horst Becker sinngemäß, dass die Landesregierung eine Einschränkung der Nachtflugerlaubnis für Passagiermaschinen politisch wolle, dazu jetzt eine Anhörung durchführen, anschließend eine Entscheidung treffen und diese dann vor rechtlicher Umsetzung dem Bund vorlegen wolle.

1. Wie begründet die Landesregierung vor dem Hintergrund der bestehenden, rechtskräftigen Betriebserlaubnis ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen?

Die von der Landesregierung beabsichtigte Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit im Passagierflugverkehr erfolgt zur Verminderung der Lärmauswirkungen auf die Umgebung des Verkehrsflughafens Köln / Bonn.

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 24. August 2007 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: Der Landtag erwartet von der Landesregierung, dass neben den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens auch die berechtigten Interessen der Anwohner an einer Verminderung der Lärmbelastung durch Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb Berücksichtigung finden.

Am 11. März 2010 hat sich der Landtag erneut mit der Umsetzung eines Nachtflugverbotes am Flughafen Köln/Bonn für Passagierflüge zwischen 0.00 und 5.00 Uhr befasst und seinen Beschluss aus August 2007 bekräftigt.

Die Landesregierung beabsichtigt, das vom Landtag einstimmig beschlossene Verbot nächtlicher Passagierflüge am Flughafen Köln/Bonn zwischen 0.00 und 5.00 Uhr umzusetzen und hat dazu das notwendige Anhörungsverfahren eingeleitet.

Durch den Wegfall der Starts und Landungen im Passagierflugverkehr in der Kernzeit der Nacht kommt es in diesem sensiblen Zeitsegment zu einer Erhöhung der Zahl der Lärmpausen zwischen den übrigen Fluglärmereignissen des Frachtflugbetriebes. Vorhandene Lärmpausen im Flugbetrieb der Frachtflugzeuge werden durch das Ausbleiben von Starts und Landungen von Passagierflugzeugen ausgedehnt.

Herr Prof. Quaas, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, ist in einem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Frage nachgegangen, auf welche Rechtsgrundlage das vorgesehene Passagierflugverbot in der Kernzeit der Nacht zu stützen ist.

Prof. Quaas kommt zum Ergebnis, dass die geltende Nachtflugregelung die Möglichkeit zu einer entsprechenden Änderung der Nachtflugbeschränkungen bietet.

2. Welche Abstimmungsgespräche haben die Anteilseigner des Flughafens Köln/Bonn (Stadt Köln, Land und Bund) einerseits und die Flughafengesellschaft andererseits in dieser Angelegenheit geführt?

Zwischen Vertretern der Flughafen Köln/Bonn und des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat am 14. Oktober 2010 im Ministerium ein Gespräch zum Thema Einführung einer nächtlichen Kernruhezeit (0.00 ­ 05.00 Uhr) im Passagierflugverkehr stattgefunden. Ob und ggf. welche Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Köln, dem Bund und der Flughafen Köln/Bonn geführt worden sind, ist der Landesregierung nicht bekannt.

3. Bleibt die Landesregierung bei der Aussage, dass für den Fall der Einschränkung des Nachtflugs für Passagierflugzeuge diese vor ihrer rechtlichen Umsetzung zunächst dem Bund zur Entscheidung vorgelegt wird?

Die Entscheidung wird der Bundesregierung nach Auswertung der im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen vorgelegt.

4. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge über die in den letzten Jahren erfolgten technischen Fortschritte bei der Lärmreduzierung vor?

Die Landesregierung hat die positive Entwicklung bei der Lärmminderung an Luftfahrzeugen in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt. Insbesondere durch den Einbau Lärm dämpfender Elemente am Lufteinlass der Triebwerke und eine spezielle Gestaltung der Triebwerksverkleidung am Luftauslass der Triebwerke konnte noch eine zusätzliche Lärmreduzierung von einigen erreicht werden.

5. Mit welchen finanziellen Einbußen muss der Flughafen Köln/Bonn in der Folge des geplanten Nachtflugverbotes für den Passagierverkehr nach Einschätzung der Landesregierung voraussichtlich rechnen?

Dazu gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei Umsetzung einer Kernruhezeit für Passagierflüge zwischen 00.00 und 05.00 Uhr die Veränderungen anfallender Verkehre gering sein werden.