Ignoriert die Bahn AG die Notfallsicherheit an der Betuwe-Linie?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1190 mit Schreiben vom 9. November 2011 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Rahmen des geplanten dreigleisigen Ausbaus der BETUWE-Linie ist der Schutz der Anwohner vor Gefährdungen aufgrund der stetig steigenden Zahl von Gefahrguttransporten auf der Strecke von herausragender Bedeutung. Bei einem Treffen der Anrainer-Kommunen und deren Feuerwehren mit Vertretern der Bahn in Duisburg zum Notfallmanagement und Sicherheitskonzept lehnten die Vertreter der Bahn AG alle Forderungen der Kommunen kategorisch ab.
Unter Federführung der Feuerwehr Oberhausen hatte der Arbeitskreis Streckensicherheit BETUWE einen Forderungskatalog erarbeitet, der sich im Wesentlichen an den beim niederländischen Teil der Strecke bereits verwirklichten Sicherheitsvorkehrungen orientiert. Der Arbeitskreis Streckensicherheit an der BETUWE setzt sich aus Vertretern der Feuerwehren von Emmerich bis Oberhausen zusammen. Er beschäftigt sich bereits seit Juli 2008 mit den Sicherheitsanforderungen auf der geplanten Ausbaustrecke der DB AG von der Landesgrenze zu den Niederlanden bis nach Oberhausen.
Die Forderungen der Feuerwehren sind im Wesentlichen: Gute Erreichbarkeit, ausreichende Versorgung mit Löschwasser, Ergänzung der technischen Ausstattungen. Für die Durchführung von gezielten Rettungs- und/oder Löschmaßnahmen ist ein ungehinderter Zugang für die Feuerwehren auf den Gleiskörper im Verlauf der BETUWE-Route auf Dauer sicherzustel len. In einem Abstand von max. 200 m sind Notausgangstüren in den Lärmschutzwänden zu installieren. Diese müssen sich jederzeit leicht und ohne fremde Hilfsmittel vom Bahnkörper aus in Fluchtrichtung öffnen lassen. Die Versorgung mit Löschwasser (mind. 6000 l/min) ist jeweils in Nähe der Notausgangstüren vorzusehen, soweit die Löschwasserversorgung an den einzelnen Versorgungspunkten nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den gesamten Streckenverlauf der BETUWE-Route sind Feuerwehrpläne entsprechend der DIN 14095 zu erstellen und den Feuerwehren für den jeweiligen zuständigen Abschnitt zur Verfügung zu stellen. Außerdem fordern die Experten von der Bahn handbetriebene Erdungsschalter um die Oberleitungen im Notfall Spannungsfrei zu Schalten.
Wenn der Sicherheitsstandart für den bald anstehenden Um- und Neubau der Betuwe-Linie nicht erhöht wird, droht nach Ansicht von Fachleuten bei einem Unfall ein Desaster. Einsatzkräfte kämen bei einem Unfall kaum rechtzeitig an die vorwiegend von Güterzügen und Gefahrguttransporten genutzten Gleise, Hilfsleistungen könnten stark verzögert werden - auch wegen der geplanten Lärmschutzwände.
1. Wie steht die Landesregierung zu den Forderungen des Arbeitskreises Streckensicherheit an der Betuwe?
Die Landesregierung ist ebenso wie die Anliegergemeinden an einer optimalen Gefahrenabwehr entlang der Betuwe-Bahnstrecke interessiert. Dies hat sie auch im Gespräch mit der von den Anliegergemeinden gegründeten Arbeitsgruppe, dem Arbeitskreis Streckensicherheit der Feuerwehren der Anliegergemeinden (AK Streckensicherheit), sowie der Deutschen Bahn AG (DB AG) zum Ausdruck gebracht. Dieser Kreis hat sich zuletzt am 06.10.2011 getroffen und in konstruktiver Weise über die Realisierbarkeit der Forderungen aus dem Positionspapier des AK Streckensicherheit beraten. Über das Gespräch und die positive Entwicklung hin zur Gewährleistung der Sicherheit an der Bahnstrecke wurde von der Presse berichtet (RP-Online vom 07.10.2011 Bahn springt auf Sicherheitszug).
2. Wie bewertet die Landesregierung die ablehnende Haltung der Bahn AG zu den Forderungen des Arbeitskreises Streckensicherheit an der Betuwe?
Die Landesregierung hegt die Erwartung, dass das am 06.10.2011 geführte konstruktive Gespräch die Grundlage für die weiteren Verhandlungen über die Sicherheitsanforderungen entlang der Betuwe-Linie bildet.
3. Wie soll die feuerwehrtechnische Ausstattung der Feuerwehren der an der Betuwe-Linie liegenden Städte ergänzt werden?
Aussagen dazu, inwieweit eine ergänzende technische Ausstattung der Feuerwehren entlang der Betuwe-Bahnstrecke erfolgen soll, sind erst möglich, wenn im Rahmen der gemeindlichen Gefahrenabwehrplanung geklärt wurde, auf welche Art und Weise die Gefahrenabwehr an der Bahnstrecke sichergestellt werden soll.
4. Ist im Planungsverfahren jemals geprüft worden, ob sich die notwendigen Sicherheitsanforderungen bei einer siedlungsfernen Neubautrasse einfacher und kostengünstiger umsetzen lassen?
Das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Betuwe-Bahnstrecke wird vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt. Fragen zum Planfeststellungsverfahren kann die Landesregierung daher nicht beantworten.
5. Welches Risiko soll den Anwohnern der Betuwe-Linie als vertretbares Risiko zugemutet werden?
Planfeststellungsverfahren und gemeindliche Gefahrenabwehrplanung dienen dazu, den sich aus dem Betrieb der Bahnstrecke ergebenden Risiken gerecht zu werden.