Bandbreitenmodell

Wie viele Schulen in Nordrhein-Westfalen arbeiten nach dem auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dargestellten Bandbreitenmodell?

Die Organisation der Lehrerarbeitszeit stellt seit vielen Jahren eine wichtige und auch sehr kontrovers diskutierte Frage schulischen Lebens dar. Im Jahr 1999 hatte die von der damaligen Landesregierung in Auftrag gegebene Arbeitszeituntersuchung der Unternehmensberatung Mummert & Partner große unterschiedliche Belastungen zwischen den Pädagogen festgestellt. In der Folge ist laut Informationen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung die Pflichtstunden-Bandbreite mit dem Schuljahr 2002/2003 eingeführt worden.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung finden sich ­ wie auch in der vorherigen Legislaturperiode ­ umfangreiche Informationen zum Bandbreitenmodell. So sind zum Beispiel eine Broschüre mit einem Vorwort der damaligen Schulministerin Ute Schäfer, mehrere Internetseiten mit umfangreichen Erläuterungen, ein FAQ, rechtliche Einschätzungen oder auch die Vorstellung von Best-Practice-Beispielen einzelner Schulen leicht auffindbar. Insgesamt entsteht vergleichend der Eindruck, dass zu anderen möglichen Modellen nicht entsprechend umfangreiche Information durch das Ministerium zur Verfügung gestellt werden.

An unterschiedlichen Stellen der beschriebenen Darstellungen der Internetpräsenz des Ministeriums lässt sich jedoch nur schwer bewerten, ob die dargelegten Informationen noch dem jetzigen Entwicklungsstand entsprechen. So ist es offenbar nicht möglich, die nach dem auf der Internetseite dargestellten Modell aktuell arbeitenden Schulen in absoluten Zahlen und die diesbezügliche Entwicklung der letzten Jahre aufzufinden.

Als Beispiele, die nach dem Bandbreitenmodell arbeiten, werden mehrfach das städtische Couven-Gymnasium in Aachen, das Clemens-Brentano-Gymnasium in Dülmen, das Stiftische Gymnasium in Gütersloh, die Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Moers, das Gymnasium der Gemeinde Nottuln oder auch die Realschule der Stadt Wiehl benannt. Jedoch findet sich ebenfalls die Aussage, dass von der Regelung bisher nur vereinzelt Gebrauch gemacht wurde. Die Entwicklung sowie die Gesamtanzahl der Schulen werden offenkundig nicht umfänglich quantifiziert.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Schulen haben unmittelbar im Jahre der Einführung des Bandbreitenmodells hiervon Gebrauch gemacht? (bitte einzeln aufschlüsseln)

2. Wie viele Schulen haben seit Einführung bis zum laufenden Schuljahr 2011/2012 pro Schuljahr das Bandbreitenmodell, wie es auf der Internetseite des Schulministeriums dargestellt wird, eingeführt? (bitte jeweils nach Schule, Schulform und Schuljahr der Einführung aufschlüsseln)

3. Welche Schulen, die das den Ausführungen des Ministeriums entsprechende Bandbreitenmodell einmal eingeführt hatten, haben dieses in der Folge wieder abgeschafft?

(bitte nach Schuljahr der Einführung, Schuljahr der Abschaffung, nach Schule und Schulform aufschlüsseln)

4. Wie bewertet die Landesregierung seit der Einführung des Bandbreitenmodells zu diesem Thema getroffene Gerichtsurteile? (bitte jeweils nach Inhalt, gerichtlicher Entscheidung und Bewertung des Ministeriums darlegen)

5. Wie viele Schulen arbeiten im laufenden Schuljahr exakt nach dem Bandbreitenmodell, wie es auf der Seite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dargestellt wird?