Wohnen

November 2011 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Da die Bediensteten der Polizeiwache in Rheine ihren Dienst seit einigen Jahren auf einem mehr als sehr beengtem Raum versehen und sich die Wache zudem an einem geographisch sehr ungünstig gelegenen Standort befindet, hat bereits im Januar 2010 die Kreispolizeibehörde (KPB) Steinfurt ein von ihr erarbeitetes, umfassendes Liegenschaftskonzept für die gesamte Dienststelle vorgestellt. Dieses beinhaltet auch den Umzug der Polizeiwache Rheine in das ehemalige Gebäude des Finanzbauamtes in Rheine.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Das Liegenschaftskonzept der Kreispolizeibehörde Steinfurt sieht eine Optimierung der Unterbringung aller Dienststellen im Kreisgebiet vor.

Ein zentraler Punkt dieses Konzeptes ist die Optimierung der Unterbringung der Polizei am Standort Rheine.

1. Wie steht die Landesregierung zum Konzept der KPB Steinfurt?

Die Kreispolizeibehörde hat ein einsatzfachlich durchdachtes, überzeugendes Gesamtliegenschaftskonzept vorgelegt, welches seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales grundsätzlich befürwortet wird. Ein entsprechendes Raumprogramm wurde am 06.07.2010 genehmigt.

2. Aus welchen Gründen ist ein Umzug der Polizeidienststelle noch nicht erfolgt?

Es ist den Ressorts haushaltsrechtlich grundsätzlich nicht möglich, neue Baumaßnahmen bzw. neue Anmietungen mit zusätzlichem Finanzbedarf ohne ausdrückliche Mittelzuweisung zu bewilligen. Derartige Maßnahmen sind im Rahmen der (jährlichen) Bau- und Mietliste beim Finanzministerium anzumelden. Entsprechende Haushaltsmittel werden auf der Grundlage dieser Anmeldungen nach Anerkennung des Bedarfs sowie eines entsprechenden Kabinettbeschlusses in die jeweiligen Einzelpläne umgesetzt.

Im Rahmen des Verfahrens 2011 wurde die beabsichtigte Neuanmietung für die Polizeiwache Rheine angemeldet. Die für den Innenbereich verfügbaren Haushaltsmittel reichten jedoch für die Realisierung auch dieser Neuanmietung nicht aus. Alternative Finanzierungsmöglichkeiten bestehen zurzeit nicht, so dass die Realisierung der durch die Behörde geplanten Neuanmietung bisher nicht ermöglicht werden konnte.

3. Was wird unternommen, um den Bediensteten die jetzige Situation zu erleichtern?

Das derzeit für die Polizei in Rheine angemietete Dienstgebäude befindet sich in einem Mischgebiet mit mehrheitlicher Wohnbebauung am Rande der Innenstadt. Diese Lage geht mit einer nicht unerheblichen Belastung der Anwohner sowie einer schwierigen Einsatzorganisation einher. Zudem ist das Gebäude v.a. aufgrund der nicht ausreichenden Flächen nicht an die bestehenden Anforderungen an eine effektive Polizeiarbeit anzupassen.

Die aufgeführten Missstände lassen sich ohne einen Umzug der Dienststelle nicht beheben.

Die KPB Steinfurt ist daher mit Unterstützung des LZPD NRW und in Zusammenarbeit mit dem BLB NRW bemüht, durch eine Reduzierung der zu erwartenden Umbaukosten die angestrebte Neuanmietung doch noch realisieren zu können.

Eine mietneutrale Anmietung dürfte jedoch auch durch eine Reduzierung des Flächen- und Ausstattungsbedarfs nicht erreichbar sein, ohne die Einhaltung der polizeilichen Anforderungen zu gefährden.

4. Welche weiteren alternativen Standorte neben dem ehemaligen Finanzbauamt prüft die Landesregierung?

Basierend auf dem durch die KPB erarbeiteten und von mir genehmigten Raumprogramm hat der BLB NRW nach umfassender Planung und Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde Steinfurt zur künftigen Unterbringung der Polizei in Rheine ein Mietangebot für eine Anmietung des ehemaligen Gebäudes des Finanzbauamtes, Humboldtstraße 51, sowie einen Anbau an dieses Gebäude vorgelegt.

Weitere, alternative Unterbringungsmöglichkeiten in Rheine konnten durch den BLB nicht angeboten werden. Gleichermaßen wurde die Errichtung eines Neubaus zur Anmietung durch die Polizei in Rheine durch den BLB mit Blick auf die dafür erforderliche Miete nicht weiterverfolgt.

Das o.g. Gebäude an der Humboldtstraße ermöglicht nach den Prüfungen der Dienststelle sowie des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW die raumprogrammkonforme Unterbringung der vorgesehenen Dienststellen. Die Lage des Objekts an einer Hauptdurchgangsstraße im Stadtzentrum von Rheine ist aus einsatztaktischer Sicht ausgesprochen vorteilhaft und zu begrüßen. Alternative Anmietungen bei privaten Anbietern wurden aus diesem Grund bisher nicht geprüft, zumal der Durchführung der Maßnahme ausschließlich haushaltsrechtliche Restriktionen, wie oben beschrieben und zu Frage 5 weiter ausgeführt, entgegenstehen.

5. Wann ist ein Umzug der Polizeiwache in andere, größere Räumlichkeiten geplant?

Bei der Aufstellung der Bau- und Mietliste 2012 wird die erneute Anmeldung der Maßnahme unter Abwägung der Dringlichkeit und Erforderlichkeit aller anstehenden Maßnahmen geprüft. Mangels alternativer Finanzierungsmöglichkeiten ist eine konkrete Aussage über einen Umzug der Polizeiwache Rheine zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Generell ist die rasche Durchführung zahlreicher dringender Liegenschaftsangelegenheiten im Bereich der Inneren Verwaltung von der verstärkten Zuweisung von Haushaltsmitteln abhängig.