Herabstufung der Ortsumgehung Giesenkirchen/Odenkirchen

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr hat in zwei Listen zur Priorisierung von Landesstraßen- und Bundesfernstraßenprojekten in Nordrhein-Westfalen die Streichung zahlreicher Straßenbauprojekte in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Auch die Ortsumgehung für die östlichen Ortsteile von Mönchengladbach (OU Giesenkirchen und Odenkirchen bis zur B 59) fiel dabei einer Herabstufung zum Opfer. Dennoch bleibt die derzeitige hohe Verkehrsbelastung für den Osten und den Süden von Mönchengladbach, die vornehmlich aus einer fehlenden Ortsumgehung resultiert, weiterhin bestehen. Hinzu kommt, dass durch die Verlegung der Autobahn 61 zwischen den Autobahnkreuzen Jackerath und Wanlo, die bedingt durch den Braunkohle-Tagebau auf die Autobahn 44 neu verlegt wird, laut einem Verkehrsgutachten über 20.000 zusätzliche Fahrzeuge über die Mönchengladbacher Ortsteile Sasserath und Odenkirchen den Weg Richtung Mönchengladbacher Osten oder Richtung Autobahn 52 suchen werden.

1. Wie stellt sich die Landesregierung die Verkehrsorganisation im Mönchengladbacher Osten und Süden ohne eine entsprechende Ortsumgehung vor?

Der für die Planung der L 19 Ortsumgehung Giesenkirchen und Odenkirchen zuständige Landesbetrieb Straßenbau hat im Rahmen der bisherigen Planung eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Hier wurden vier Varianten einer Trassenführung untersucht.

Nachdem eine ortsnahe Variante wegen erheblicher Konflikte mit dem Naturschutz aufgegeben wurde und zwei weitere Varianten mit Verlauf östlich um Giesenkirchen von der Stadt Mönchengladbach und der Gemeinde Jüchen abgelehnt wurden, verblieb eine vierte Variante mit Verlauf durch die Ortslage Giesenkirchen in Tieflage. Durch den von der Stadt Mönchengladbach genehmigten Neubau eines Gewerbebetriebes steht diese Trasse zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung.

Es verbleibt daher keine Trasse, die von den beteiligten Kommunen mitgetragen wird, so dass die Maßnahme folgerichtig als nachrangig zu planen eingestuft wurde.

2. Hat die Landesregierung die Entwicklung um die Verlegung der A 61 zwischen AK Jackerath und AK Wanlo und die dadurch resultierenden Änderungen der Verkehrsströme bei ihrer Entscheidung der Herabstufung bedacht?

3. Wenn ja: Wie stellt sich die Landesregierung den Abfluss des Verkehrs vom AK Holz in Richtung Mönchengladbacher Osten ohne eine Ortsumgehung vor?

Die Fragen 2. und 3. werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Gegenstand der Sperrung der A 61 ist die vorherige Wiederherstellung der A 44 zwischen den Autobahnkreuzen Jackerath und Holz, der Umbau der Autobahnkreuze Wanlo und Holz sowie der sechsspurige Ausbau der A 46 zwischen diesen Kreuzen.

In den Autobahnkreuzen Wanlo und Holz werden für die Hauptverkehrsströme direkt geführte zweispurige Rampen angelegt, so dass der Verkehr leistungsfähig aufgenommen werden kann.

Im Übrigen wurde keine Herabstufung der L19 OU Giesenkirchen und Odenkirchen vorgenommen, vgl. Antwort zu Frage 4.

4. Gab es vor der Herabstufung der Ortsumgehung Giesenkirchen/Odenkirchen Gespräche mit einem Mönchengladbacher SPD-Landtagsabgeordneten und Mönchengladbacher Lokalpolitikern von SPD und Bündnis90/Die Grünen im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, um sich Informationen über die örtlichen Gegebenheiten einzuholen und haben diese gegebenenfalls Einfluss auf die Entscheidung des Ministeriums genommen?

Es wurde keine Herabstufung vorgenommen. Die Maßnahme ist in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans ausgewiesen, diese Einstufung wurde nicht verändert.

Unabhängig davon finden selbstverständlich regelmäßig fachliche Gespräche zu Straßenbauprojekten mit Landtagsabgeordneten und Lokalpolitikern aller Parteien statt.