Der Kostendeckungsgrad aus den reinen Fahrgeldeinnahmen ist in der Regel mit weniger als 50 Prozent der Betriebskosten anzusetzen

Kostendeckung und Angebotsoptimierung im Öffentlichen Personennahverkehr

Die kommunale ÖPNV-Finanzierung ist nur schwer überschaubar. Zur Finanzierung der Betriebskosten reichen in der Regel die Beförderungsentgelte nicht aus. Als Einnahmen gelten auch die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr, die Erstattungsleistungen für die Freifahrt schwerbehinderter Fahrgäste sowie Ausgleichsleistungen aus kooperationsbedingten Mindereinnahmen. Hinzu kommen Zuschüsse der Kommunen zum Verlustausgleich eines eigenen Verkehrsunternehmens bzw. zur Finanzierung von Sonderangeboten, die nicht eigenwirtschaftlich sind. Eine besondere Bedeutung hat darüber hinaus der kommunalwirtschaftliche Querverbund.

Der Kostendeckungsgrad aus den reinen Fahrgeldeinnahmen ist in der Regel mit weniger als 50 Prozent der Betriebskosten anzusetzen. Die Infrastruktur zum Beispiel für U- und Straßenbahnen wird zusätzlich von den Kommunen bereitgestellt.

Die ÖPNV-Bereitstellung gehört zu den freiwilligen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Der SPNV dagegen ist in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Zweckverbände. Die Zweckverbände erhalten vom Land Beträge aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes zur Finanzierung des ermittelten Bedarfs. Mehrleistungen, Sonderleistungen etc., die der Zweckverband zu finanzieren hat, müssen seine Mitglieder über Umlagen finanzieren.

Entscheidend für die Entwicklung des kommunalen ÖPNV als freiwillige Leistung zur Sicherung der Daseinsvorsorge bleiben angemessene Landesregelungen. Immer mehr zeigt sich, dass derzeit kein zukunftsfähiges Landeskonzept besteht, die anstehenden Modernisierungs- und Erneuerungsinvestitionen sowie verbesserte Angebote zu finanzieren. Dies gilt insbesondere für Nothaushaltsgemeinden, die weitere freiwillige Ausgaben nicht tragen können. Auffallend ist auch, dass die kommunalen Aufwendungen und der Kostendeckungsgrad der ÖPNV-Angebote örtlich sehr verschieden sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie haben sich die jährlichen Ausgaben der Kommunen und des Landes für den Betrieb des ÖPNV/SPNV und für Investitionen seit 2000 entwickelt?

2. Wie hoch waren die jährlichen Fahrgeldeinnahmen der einzelnen Verkehrsunternehmen seit 2000 in Relation zu den Kosten für Betrieb und Investitionen?

3. In welchem Umfang haben die einzelnen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel durch Verlustausgleichszahlungen an eigene Verkehrsunternehmen und Verbandsumlagen zur ÖPNV/SPNV-Finanzierung seit 2000 jährlich beigetragen?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung bis 2015 zur Stärkung und Erhöhung der Angebotsqualität im ÖPNV/SPNV in Nordrhein-Westfalen?

5. Sind die bisherigen finanziellen und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend, das von der Landesregierung angestrebte Leistungs- und Qualitätsniveau im ÖPNV/SPNV zu erreichen?