L104: Geh- und Radweg zwischen Kirchhellen und Gahlen
Straßen.NRW plant den Ausbau der L104 Gahlener Straße zwischen Bottrop-Kirchhellen und Schermbeck-Gahlen. Bei dem Ausbau handelt es sich um einen Radweg. Die Maßnahme soll aus Mitteln des Landestraßenbaus gefördert werden.
Radwegebau an bestehenden Landesstraßen Befand sich dieses Projekt in der Prioritätenliste der Bezirksregierung Münster noch auf Platz 1, so ist sie jetzt in der neuen Prioritätenliste des Regionalverbands Ruhr (RVR) auf Vorschlag von Straßen.NRW auf Platz 6 gerückt. Straßen.NRW erklärte hierzu in einer Sitzung des Umweltausschusses RVR am 30. Mai 2011, dass dies auf eine Herabstufung zurückzuführen sei, die sich aufgrund von Schwierigkeiten beim Grundstückserwerb ergäbe.
Seit 2008 würden laufend Gespräche zum Grundstückserwerb geführt.
In einem Schreiben an die Stadt Bottrop vom 15.12.2010 teilt Straßen.NRW mit, dass der Grundstückserwerb nicht mehr vorangetrieben werde, in 2010 auch nicht mehr betrieben worden sei, da der RVR die Maßnahme auf Platz 6 gerückt habe.
1. Welche Rolle spielt Straßen.NRW bei der Priorisierung der Maßnahme?
Die Maßnahme ist im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Haushaltstitel 77714) enthalten, für das die Regionalräte gem. § 9 Absatz 4 Landesplanungsgesetz NRW die Dringlichkeitseinstufungen (Prioritäten) jährlich festlegen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) erarbeitet hierzu nach einem landesweit festgelegten Bewertungsverfahren jährlich neu Prioritätenvorschläge für die jeweiligen Regierungsbezirke und den Regionalverband Ruhr (RVR). Den Regionalräten obliegt es, die vorgeschlagene Dringlichkeitseinstufung zu bestätigen oder zu verändern.
Im vorliegenden Fall ist der Vorschlag zur Dringlichkeitseinstufung des Radwegeprojektes in der Tat geändert worden. Das Projekt war im Jahr 2010 dem Regierungsbezirk Münster zugeordnet und dort auf Rang eins eingestuft. Durch die Umorganisation nach der seit dem 21. Oktober 2009 geltenden Fassung des Landesplanungsgesetzes NRW konkurriert das Projekt nun mit anderen Radwegemaßnahmen im Bereich des RVR, von denen im Vergleich der maßgeblichen straßenbaufachlichen Belange insgesamt sechs Projekte über eine höhere Dringlichkeitseinstufung als der Radwegebau im Zuge der L 104 verfügen.
2. Wird der Grundstückserwerb von Straßen.NRW nicht mehr vorangetrieben, weil das Projekt sich auf Platz 6 der Prioritätenliste des RVR befindet?
Nein. Die Grunderwerbsverhandlungen gestalten sich nach Auskunft des Landesbetriebs Straßenbau NRW derzeit schwierig, weil sich ein Eigentümer weigert, die für den Bau des Radweges erforderlichen Flächen zu verkaufen.
3. Befindet sich das Projekt auf Platz 6, weil Straßen.NRW sich nicht mehr um den Grundstückerwerb bemüht?
Nein. Im fachlich orientierten Bewertungsverfahren für den Vorschlag des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird der Stand des Grunderwerbs nicht berücksichtigt. Allerdings können Verzögerungen bei den Bauvorbereitungen zu Verschiebungen bei den jährlich neuen Baudispositionen führen.
4. Welche Hindernisse bestehen beim Erwerb der für die Maßnahme erforderlichen Grundstücke?
Seitens eines Grundstückseigentümers bestehen Bedenken wegen möglicher Lärmbelastungen durch vorbeifahrende Radfahrer. Zudem hat er andere Preisvorstellungen als die Straßenbauverwaltung für die von ihr zu erwerbenden Flächen. Eine Einigung ist noch nicht erzielt.
5. Welche Grundlage bietet das Planungsrecht für den Ausbau der L104?
Sollte ein freihändiger Grunderwerb nicht realisierbar sein, kann das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren erlangt werden.