Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1283 mit Schreiben vom 21 Dezember 2011 namens der Landesregierung

Einsatzbelastung der Bereitschaftspolizeihundertschaften im Jahr 2010

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1283 mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Mit der Neuorganisation im Jahre 1996 hat die nordrhein-westfälische Polizei in ihren Kreispolizeibehörden drei Abteilungsführungen mit jeweils einer Technischen Einsatzeinheit und insgesamt 18 Bereitschaftspolizeihundertschaften aufgestellt. Bei den Hundertschaften handelt es sich um speziell ausgebildete Einheiten, welche die Polizeibehörden bei der Bewältigung besonderer Einsatzlagen unterstützen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Kräftebedarf die Möglichkeiten der Polizeibehörde, die den Einsatz führt, übersteigt (z.B. bei Großdemonstrationen, Sportveranstaltungen, Staatsbesuchen, etc.). Jede Hundertschaft besteht aus 123 Beamtinnen und Beamten. Sie ist in drei Züge mit je 38 Beamtinnen und Beamten und einen neunköpfigen Funktionsdienst gegliedert.

Die Einsatzorte der Hundertschaften liegen nicht nur in Nordrhein-Westfalen. Vielmehr nehmen die Angehörigen der Hundertschaften oftmals Einsätze in anderen Bundesländern wahr, wie z. B. beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm. Zudem ist nicht jeder Einsatz der Hundertschaften nach acht Stunden Dienstzeit beendet. Regen, Kälte und Müdigkeit stellen zusätzliche Anforderungen an die eingesetzten Kräfte. Darüber hinaus unterstützen die Hundertschaften die einzelnen Direktionen bei der Gefahrenabwehr sowie Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung im Rahmen verschiedenster Projekte. Dort können die Angehörigen der Hundertschaften ihre persönlichen Erfahrungen aus dem Wachdienst in Verbindung mit ihrem Wissen um die Bewältigung besonderer Lagen einbringen.

1. Wie oft wurden die Hundertschaften der Polizei Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 eingesetzt?

Die nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH) wurden im Jahr 2010 zur Bewältigung von insgesamt -1.171- Einsätzen aus besonderem Anlass eingesetzt. Hiervon fanden -1.154- Einsätze in Nordrhein-Westfalen in nahezu allen Kreispolizeibehörden statt.

Der gewählte Kräfteansatz der Bereitschaftspolizei kann, abhängig vom Anlass, vom Einsatz einer Einsatzgruppe bis zum gleichzeitigen Einsatz mehrerer Einsatzhundertschaften reichen.

Zur Unterstützung der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen wurden Kräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaften NRW im Jahr 2010 -17- Mal eingesetzt.

Darüber hinaus nahmen Kräfte der Bereitschaftspolizeihundertschaften an Schwerpunkteinsätzen zur Unterstützung der Polizeibehörden, insbesondere bei der Gefahrenabwehr, der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung teil. Auf Landesebene zusammengefasste Daten über die Anzahl der jeweiligen Schwerpunkteinsätze der BPH liegen nicht vor und ließen sich nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand erheben.

2. Wo wurden die Hundertschaften der Polizei Nordrhein-Westfalen im Jahr 2010 eingesetzt?

Siehe Antwort zu Frage 1. Im Übrigen verweise ich auf die als Anlage beigefügte Übersicht über die in den jeweiligen Kreispolizeibehörden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen geleisteten Dienststunden der BPH.

3. Wie lange dauerten die Einsätze der Hundertschaften der Polizei Nordrhein Westfalen im Jahr 2010 jeweils an (bitte unter Angabe der Einsatzorte auflisten)?

Für die Dauer der Dienstzeiten der Bereitschaftspolizeihundertschaften gelten die gesetzlichen Vorgaben. Da die Dauer eines Polizeieinsatzes nicht immer verlässlich prognostiziert werden kann, sind einsatzbedingte Überschreitungen der vorgesehenen Dienstzeiten im konkreten Einsatzfall nicht immer zu vermeiden.

Auf Landesebene zusammengefasste Daten über die jeweilige Dauer der Einsätze der BPH liegen nicht vor und ließen sich nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand erheben.

4. Wie viele Dienststunden sind bei den Beamtinnen und Beamten der Hundertschaften dadurch im Jahr 2010 angefallen (bitte unter Angabe der Einsatzorte auflisten)?

Zur Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass (einschließlich der Unterstützungseinsätze in anderen Ländern) leisteten die Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizeihundertschaften im Jahr 2010 1.735.949 Personalstunden. Auf Landesebene zusammengefasste Daten über die bei den jeweiligen Einsätzen geleisteten Dienststunden der BPH liegen nicht vor und ließen sich nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand erheben.

Zur Unterstützung der insbesondere bei der Gefahrenabwehr, der Kriminalitäts- und Verkehrsunfallbekämpfung im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen wurden darüber hinaus 2010 insgesamt 589.010 Stunden aufgebracht. Eine Übersicht über die in den jeweiligen Kreispolizeibehörden geleisteten Dienststunden bei diesen Schwerpunkteinsätzen ist als Anlage beigefügt.

5. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen durch den Einsatz seiner Hundertschaften im Jahr 2010 entstanden (bitte unter Angabe der Einsatzorte auflisten)?

Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, nicht erhoben.

Anlässlich von Unterstützungseinsätzen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen in anderen Ländern und beim Bund werden jedoch die einsatzbedingten Mehrkosten (z. B. Mehrarbeit, Dienst zu ungünstigen Zeiten, Reisekosten, Verpflegungs- und Unterbringungskosten) erhoben und durch die unterstützten Länder erstattet. Grundlage für die Abrechnung derartiger Unterstützungseinsätze ist die Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen vom 18.10.2005, der alle Länder und der Bund beigetreten sind.