Steuer

Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen und anderer Leistungen des LBV für die Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1287 mit Schreiben vom 21. Dezember 2011 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In einem an den Finanzminister gerichteten Schreiben vom 27. Oktober 2011 weist die Deutsche Steuergewerkschaft, Landesverband Nordrhein-Westfalen, darauf hin, dass es in der vergangenen Zeit zu einer Häufung der Beschwerden über eine schleppende Bearbeitung von Beihilfeangelegenheiten oder Besoldungsveränderungen beim LBV gekommen sei.

Am größten seien erneut die Rückstände bei der Bearbeitung von Beihilfewidersprüchen.

Diese würden vielfach erst nach elf Monaten erstmalig aufgegriffen.

Diese Bearbeitungszeiten sind für die Beamtinnen und Beamten des Landes nicht hinnehmbar.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Arbeitssituation im Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen ist über fast alle Arbeitsgebiete unverändert angespannt. Sie ist im Wesentlichen geprägt von massiven Verfahrensumstellungen in der Bezüge- und Beihilfebearbeitung und einem steigenden Aufgabenzuwachs.

1. Wie hoch sind die kürzeste, die längste und die durchschnittliche Dauer der Beihilfebearbeitung beim LBV?

Die kürzeste Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen beträgt im Kalenderjahr 2011 weniger als eine Woche, die längste Bearbeitungsdauer liegt im gleichen Zeitraum etwa bei fünf Wochen.

Im Durchschnitt erfolgte die Beihilfebearbeitung im laufenden Kalenderjahr bislang innerhalb von zwei bis drei Wochen.

Die Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen steht in engem Zusammenhang mit dem Abgabeverhalten der Antragstellerinnen und Antragsteller, auf die das Landesamt letztlich keinen Einfluss hat. Besonders eingangsstarke Monate oder notwendige Nachfragen im Einzelfall können dazu führen, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit überschritten wird.

2. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfewidersprüchen beim LBV?

Die durchschnittliche Dauer der Beihilfewiderspruchsbearbeitung im Landesamt betrug in der zweiten Jahreshälfte 2011 bislang etwa zehn Monate.

Das Landesamt hatte die Bearbeitung von Klage-, Widerspruchs- und Einspruchsverfahren bis Mitte des Jahres 2011 in einem Service Center Recht zentralisiert. Diese Sonderstelle, in der zuletzt große Arbeitsrückstände und zu lange Bearbeitungszeiten bestanden, wurde aufgelöst. Die Bearbeitung der Verfahren erfolgt seit dem 01.07.2011 zentral in den jeweiligen Fachabteilungen. Diese können abteilungsintern besser auf Arbeitsspitzen reagieren und dem Aufwuchs von Rückständen grundsätzlich frühzeitiger entgegenwirken.

Das Landesamt hat die Rückstände in der Beihilfewiderspruchsbearbeitung seit der Umstellung um mehr als 25 % zurückgeführt.

3. Wie haben sich die Fallzahlen bei den Beihilfeanträgen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (bitte unterteilt nach Anträgen aktiver Beamter und Versorgungsempfänger)?

Die Fahlzahlen bei den Beihilfeanträgen von aktiven Beschäftigten sowie von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern haben sich im Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW in den vergangenen fünf Jahren wie folgt entwickelt:

Im Jahr 2007 hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung die Beihilfebearbeitung für die Beschäftigten aus den Geschäftsbereichen der Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland übernommen.

4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung in der nächsten Zeit treffen, um die Bearbeitungsdauer bei Beihilfeanträgen weiter zu senken?

Die Landesregierung hat durch die Einführung von Scannen und Erkennen der Beihilfeanträge und aller Unterlagen und mit der Einrichtung der Zentralen Scanstelle Beihilfe bei der Bezirksregierung Detmold erreicht, dass die Bearbeitung von Beihilfeanträgen im Landesamt für Besoldung und Versorgung gegenwärtig in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen erfolgt. Damit ist der erste Schritt des Projekts Optimierung der Beihilfebearbeitung umgesetzt. Dies ist Grundlage für die Einführung von IT-gestützten Belegprüfungen, deren erste Stufe bereits im kommenden Jahr mit der automatischen Rezeptprüfung realisiert werden wird. Weitere Stufen folgen schrittweise in den nächsten Jahren.

5. Wie ist die Haltung der Landesregierung zu der Tatsache, dass viele insbesondere ältere Beihilfeempfänger nicht über eine Möglichkeit verfügen, die über das Internet bereitgestellten Broschüren und Informationsmaterialien abzurufen und teilweise eine ausführliche persönliche Beratung in komplizierten Angelegenheiten benötigen?

Beihilfeempfängerinnen und ­empfänger, die nicht über eine Möglichkeit verfügen, Broschüren und Informationsmaterialien über das Internet abzurufen, haben die Möglichkeit, diese beim Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW anzufordern. Bei Beratungsbedarf in persönlichen Angelegenheiten können sich Beihilfeberechtigte an das Landesamt wenden.