Außerdem ist ein weiteres stellvertretendes Mitglied anstelle von Jens Bröker für den Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln zu

Datum des Originals:08.11.2010/Ausgegeben: 08.11. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Wahl weiterer Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten des Landes

Die in den nachstehenden Listen aufgeführten Personen werden als weitere Mitglieder für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bei dem Oberverwaltungsgericht und den Verwaltungsgerichten gewählt Grundlage

Nach den §§ 26 und 34 der Verwaltungsgerichtsordnung ist bei den Oberverwaltungsgerichten und bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter zu bestellen.

Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Gerichts als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauensleuten als Beisitzern. Die Vertrauensleute und Vertreter sind aus den Einwohnern des Gerichtsbezirks vom Landtag oder von einem durch ihn bestimmten Landtagsausschuss zu wählen. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richter erfüllen. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus § 26 Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit den §§ 20 bis 22

Im September 2010 sind bereits jeweils sechs Mitglieder und Vertreter gewählt worden (Drucksache 15/223 ­ Neudruck -). Der Fraktion der SPD steht ein weiteres Vorschlagsrecht zu.

Außerdem ist ein weiteres stellvertretendes Mitglied anstelle von Jens Bröker für den Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln zu wählen.

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. 27

48324 Sendenhorst SPD Susanne Wanstrath Dorffeld 101