Einschüchterung von Prozessbesuchern in OLG Düsseldorf-Außenstelle

Die in Düsseldorf vor wenigen Jahren neu errichtete Außenstelle des OLG Düsseldorf wirkt bereits durch ihre äußere Architektur einschüchternd und schreckt potentielle Besucher/innen der dortigen Gerichtsverfahren ab.

Das Innere des Gebäudes wirkt gleichermaßen abweisend: Im Gerichtssaal behindert eine mehrere Meter hohe Glaswand die Akustik. Dies führt dazu, dass die wenigen Besucher, die sich überhaupt in das Gebäude wagen, oftmals nur mit Mühe dem Prozessgeschehen folgen können.

Zudem werden die Personalausweise der Besucher fotokopiert.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Warum wurde im Gerichtsgebäude Düsseldorf-Hamm eine Trennwand zwischen dem Zuschauerraum und dem Gericht gebaut?

2. In wie vielen Gerichtsverfahren mit politischem Hintergrund kam es bislang zu von Zuschauern ausgehenden Gewalttaten im Gerichtssaal oder im oder vor dem Gerichtsgebäude?

3. Warum werden in der OLG-Außenstelle Düsseldorf-Hamm die Ausweispapiere von Prozessbesuchern, inklusive der Ausweise von Bundes- und Landtagsabgeordneten kopiert?

4. Was geschieht mit den persönlichen Daten der Prozessbesucher?

5. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers, dass die in die herrschaftsförmige Sitzordnung, die Saalaufteilung und polizeilichen Maßnahmen insgesamt zur Einschüchterung von Besuchern geeignet sind, und deshalb das Prinzip der öffentlichen Verhandlung verletzen?