IGVP - Polizei muss auf Papier und Bleistift zurückgreifen

Die Polizei in NRW hat nach einem Update massive Probleme mit dem im Jahr 2002 eingeführten System «Integrationsverfahren Polizei» (IGVP). Mittels dieses Systems werden alle Vorgänge der polizeilichen Arbeit erfasst.

Seit mehreren Wochen ist das System nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Greifen zu viele polizeiliche Computer auf das System zu, bricht der zentrale Server zusammen. Dies führt dazu, dass die erforderlichen Eingaben abgesprochen und koordiniert auf die verschiedenen Tages- und Nachtzeiten aufgeteilt werden müssen.

Die Polizei in NRW ist mithin in ihrer Arbeit und Schlagkraft zur Zeit erheblich eingeschränkt.

Auch die zuständigen Staatsanwaltschaften können nur zeitverzögert von polizeilichen Ermittlungsergebnissen in Kenntnis gesetzt werden.

Das zuständige Innenministerium verweist bezüglich der Verantwortlichkeit auf eine Unterbehörde.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Nach einer Software- und Hardwareumstellung des polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystems IGVP kam es ab dem 04.10.2010 zu Funktionseinschränkungen. Dies führte in den ersten Tagen zu einem Verzug der elektronischen Bearbeitung von erfassten Anzeigen und der elektronischen Weiterleitung an die Staatsanwaltschaften.

Die Bürgerinnen und Bürger waren durch diese Einschränkungen nicht betroffen.

Diese anfänglichen Probleme bei der elektronischen Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft waren seit dem 18.10.2010 behoben. Ab diesem Zeitpunkt konnte auch die elektronische Bearbeitung von erfassten Anzeigen durch organisatorische Regelungen in den Kreispolizeibehörden weitestgehend normalisiert werden.

Als Ergebnis intensiver Fehlersuche mit Unterstützung von Spezialisten der Firmen Hewlett Packard und Oracle konnte der Fehler inzwischen lokalisiert und behoben werden. Das ITVerfahren IGVP steht seit dem 04.11.2010 mit sämtlichen Programmkomponenten für alle Nutzerinnen und Nutzer ohne Einschränkungen wieder zur Verfügung.

1. Seit wann gibt es die gravierenden PC-Probleme bei der Polizei NRW?

Nach einer Software- und Hardwareumstellung des Vorgangsbearbeitungssystems IGVP kam es ab dem 04.10.2010 zu Funktionseinschränkungen.

2. Welche Schritte wurden vor dem Aufspielen der Computerupdates (z.B. Probeläufe) unternommen?

Wie vor jeder Versionsumstellung wurde die neue IGVP-Version zuvor mit ausgewählten Polizeibehörden fachlich und technisch während eines dreimonatigen Zeitraums getestet.

Diese Testverfahren wurden erfolgreich durchgeführt. Die im Echtbetrieb durch die Freigabe für ca. 30 000 Nutzer aufgetretenen Belastungen der Systeme konnten vorab nicht abschließend getestet werden.

3. Prüft die Landesregierung Konsequenzen wie z. B. die Anschaffung des Systems POLIKS aus Berlin?

Die Planungen für eine Modernisierung oder einen Ersatz des IT-Verfahrens IGVP wurden unabhängig von der zwischenzeitlich behobenen Fehlersituation in der Vergangenheit durch das MIK aufgenommen. Nach einer umfassenden Untersuchung verschiedener Systeme, die bei Polizeien anderer Bundesländer eingesetzt werden, wird von dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste zum Jahresablauf ein entsprechender Abschlussbericht mit Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Eine Umstellung auf ein neues System erfordert jedoch aufgrund notwendiger Anpassungen und Schulungsaufwände mehrere Jahre.

4. Welche Konsequenzen haben diese Probleme für die Arbeit der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und die Bürgerinnen und Bürger?

Siehe Vorbemerkungen.

5. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen der Ausfall des Systems zu gravierenden Problemen führte, wie z. B. dem Verlust von Daten und Auswirkungen auf Verwarnungsgeldabrechnungen?

Andere Probleme über den voranstehend genannten vorübergehenden Vorgangsrückstau sind der Landesregierung nicht bekannt. Ein Datenverlust ist durch den Versionswechsel nicht eingetreten. Auswirkungen auf die Verwarngeldabrechnungen bestehen nicht.