Investition
Wie werden sich in den kommenden Jahren die Investitionen in den Erhalt für die Schieneninfrastruktur in NRW entwickeln, da nach Angaben des Bundesrechnungshofes auch Mittel der sowie nach dem GVFG für Stuttgart 21 eingesetzt werden?
Der Bund hat mit der Deutschen Bahn AG die abgeschlossen (siehe Antwort zu Frage 1). Beim Ausbau des Schienennetzes des Bundes und beim Einsatz des jährlichen Infrastrukturbeitrages des Bundes handelt die Deutsche Bahn AG (DB AG) eigenverantwortlich.
Aussagen des Landes zur Entwicklung der zukünftigen Investitionen gemäß können daher nicht abgegeben werden. Die DB AG wird bei der jedoch an der Erreichung von Qualitätszielen gemessen, deren Nichterreichung mit Pönalen geahndet wird. Die Mittelverwendung wird durch den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht mit jährlichem der vereinbarten Qualitätsziele im Rahmen einer vereinfachten Mittelverwendungsprüfung nachgewiesen.
Darüber hinaus stehen für das Land NRW gemäß Anlage 8.7 Mittel für Verbesserungsund Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Höhe von 147,134 Mio. zur Verfügung (siehe Antwort zur Frage 1). Die Maßnahmen müssen mit dem Land abgestimmt werden. Eine Übertragung der Mittel auf den Nahverkehrsanteil von Stuttgart 21 ist ohne die Einwilligung des Landes nicht möglich und nicht vorgesehen.
Die Dotierung der Einzelmaßnahmen des Bundesprogramms nach § 6 Abs. 1 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG-Bundesprogramm) erfolgt nicht nach einem festgelegten Schlüssel, sondern nach Bedarf. Der Finanzierungsbedarf für die nordrheinwestfälischen Maßnahmen ist vom Bund seit Jahren in vollem Umfang abgedeckt worden.
Ob dies auch künftig der Fall sein wird, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, da auf der Grundlage aktualisierter Bedarfsanmeldungen eine jährliche Programmfortschreibung durch den Bund erfolgt. Zudem wird von Bedeutung sein, ob das Bundesfinanzministerium die (in anderen Ländern entstandenen) Ausgabereste beim GVFG-Bundesprogramm weiterhin auf das jeweilige Folgejahr überträgt.
Im GVFG-Bundesprogramm sind (im Bau befindliche, noch zu beginnende und auszufinanzierende) Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 2.157 Mio. enthalten. Der Nahverkehrsanteil für Stuttgart 21 ist mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 281 Mio. ausgewiesen. Mit der Maßgabe, dass die genannten Ausgabereste auch künftig für Maßnahmen des GVFG-Bundesprogramms zur Verfügung stehen, ist im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms eine Beeinträchtigung nordrhein-westfälischer Maßnahmen durch den genannten Nahverkehrsanteil von Stuttgart 21 wahrscheinlich nicht zu erwarten.
4. Welche Investitionen in die Modernisierung von Bahnhöfen sind mit dem Bund bzw. der DB AG bezogen auf den Zeithorizont 2020 im Land NRW vertraglich abgesichert (bitte differenziert nach dem Investitionsumfang sowie dem Jahr der Fertigstellung darstellen)?
Eine konkrete vertragliche Festlegung zur Verwendung von und Landesmitteln besteht über die Bahnhofs-Modernisierungsoffensive 2 (MOF 2), die das Land NRW mit der DB Station&Service AG zur Modernisierung von 108 Stationsvorhaben geschlossen hat. Die DB Station&Service AG und das Land haben dabei vereinbart, dass die Maßnahmen grundsätzlich bis Ende des Jahres 2013 umgesetzt oder zumindest begonnen werden. Jedoch können zur Vermeidung von betriebsbedingten, temporären Sperrungen von Stationen mit der Folge, dass an einzelnen Stationen nicht gehalten werden kann, einzelne Maßnahmen in einem Streckenverlauf auch nach dem 31. Dezember 2013 begonnen werden. Die Angabe des Baubeginns und der Inbetriebnahme der Einzelmaßnahmen im Bauzeitenplan von Dezember 2008 (Anlage der Rahmenvereinbarung vom 12. Dezember 2008) beruht auf einer ersten Einschätzung der DB Station&Service AG. Zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen resultieren maßgeblich aus dem Planungsfortschritt und aus (bau-)betrieblichen Zusammenhängen. Die Gesamtausgaben der katalogisierten Maßnahmen (siehe Anlage) betragen zum Planungs- und Preisstand 2008 rund 407 Mio.. Finanziert werden die Maßnahmen mit rund 287 Mio. aus bzw. Eigenmitteln der DB Station&Service AG sowie aus rund 120 Mio. Landesmitteln.
Mit der Rahmenvereinbarung über die Realisierung und Finanzierung von SPNVMaßnahmen zur Qualitätssteigerung der verkehrlichen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen wurden zwischen dem Land NRW und der DB AG am 31. März 2010 im Rahmen des Bahngipfels NRW außerdem die Modernisierung der Verkehrsstationen der Hauptbahnhöfe in Duisburg und Dortmund sowie des Empfangsgebäudes Münster Hbf. und weitere Maßnahmen an kleinen und mittleren Bahnhöfen (siehe Anlage) vereinbart.
5. Welche konkreten Schritte sind in den letzten Jahren gegenüber dem Bund bzw. der DB AG eingeleitet worden, um vor dem Hintergrund des Investitionsaufwandes für Stuttgart 21 sowie knapper öffentlicher Mittel mögliche Investitionsnachteile bei dem Ausbau und dem Erhalt der Schieneninfrastruktur für das Land NRW zu vermeiden?
Vor dem Hintergrund der knappen öffentlichen Mittel wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Vereinbarungen geschlossen. Im Wesentlichen zu nennen sind:
Vereinbarung über die Planung und die Finanzierungsaufteilung zur Ausbaustrecke (ABS) Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen vom 6. Juni 2002
Vereinbarungen Bahnhofs-Modernisierungsoffensive (MOF 1) zur Modernisierung von 87
Stationen vom 15. März 2004
Rahmenvereinbarung zum RRX vom 13. Januar 2005
Planungsvereinbarung zur ABS Grenze D/NL - Emmerich - Oberhausen vom 27. Juni 2006
Planungsvereinbarung Umbau Essen Hbf vom 27. Juli 2007
Einzelvereinbarung über das Vorhaben Kulturhauptstadtbahnhof Europas 2010 Essen Hauptbahnhof (Hbf) vom 28. Mai 2008
Planungsvereinbarung Ausbau Dortmund Hbf vom 22. Juli 2008
Planungsvereinbarung Ausbau Duisburg Hbf vom 22. Juli 2008
Präsentation der Deutschen Bahn AG am 27. November 2008 zum RRX- Abschnitt zwischen Köln und Duisburg
DB-Masterplan NRW Dezember 2008
Rahmenvereinbarung II zum RRX vom 12. Dezember 2008
Rahmenvereinbarung Bahnhofs-Modernisierungsoffensive 2 zur Modernisierung von 108
Stationen vom 12. Dezember 2008
Finanzierungsvertrag Ausbau der Empfangsgebäude Dortmund und Duisburg Hbf vom 12. Dezember 2008
Präsentation der Deutschen Bahn AG am 18. Juni 2009 zum RRX-Abschnitt zwischen Duisburg und Dortmund
Vertrag über die Finanzierung der Planungskosten der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Infrastrukturmaßnahme ABS Münster-Lünen (-Dortmund) vom 20. August 2009
Rahmenvereinbarung über die Realisierung und Finanzierung von SPNV-Maßnahmen zur Qualitätssteigerung der verkehrlichen Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen vom 31. März 2010
Memorandum of Understanding (MOU) zur Finanzierung der Planungsarbeiten an den Außenästen RRX vom 31. März 2010
Vereinbarung zur Realisierung des RRX vom 31. März 2010
MOU zum Ausbau der Strecke Münster - Lünen (-Dortmund) vom 31. März 2010
Präsentation der Deutschen Bahn AG am 28. Oktober 2010 mit ergänzenden Ausführungen zu RRX und Betuwe
Neben den o.g. Vereinbarungen werden Projekte teilweise auch ohne Verträge im Rahmen von Zuwendungsbescheiden geregelt (z.B. Verkehrsstation Münster Hbf.).