Werden die Planungen zu den Ortsumgehungen B 55n in Warstein und in Erwitte trotz der Aussagen im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen ernsthaft weiter verfolgt?

Die vom Durchgangsverkehr auf der B55 immens belasteten Städte Erwitte und Warstein warten seit vielen Jahren auf Umgehungsstraßen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW arbeitete bisher mit Nachdruck und Unterstützung der Städte sowie auch der alten CDU/FDP-Landesregierung an der Schaffung von Baurecht für diese überregional wichtigen Verkehrsprojekte, die im Bundesfernstraßenbedarfsplan beide im so genannten vordringlichen Bedarf, also mit höchster Priorität, eingestuft sind.

Die Geduld und Leidensfähigkeit der Menschen vor Ort ist am Ende; jetzt kommen auch noch neue Verunsicherungen durch den SPD/Grünen-Koalitionsvertrag hinzu. Darin heißt es z.B.: Gegenüber dem Straßenneubau soll dem Erhalt der Straßen höhere Priorität eingeräumt werden. Im Bereich der Landstraßen sollen Haushaltsmittel sukzessive zugunsten des Erhalts bereits vorhandener Straßen umgeschichtet werden.

Bei der Finanzierung des Landesstraßenbedarfsplanes wird eine Konzentration auf die Projekte erfolgen, für die bereits rechtskräftiges Baurecht besteht. Vor dem Beginn von neuen Vorhaben aus dem vordringlichen Bedarf des Bundesfernstraßenbedarfsplanes soll sichergestellt werden, dass zunächst alle fest disponierten Vorhaben des vordringlichen Bedarfs fertig zu stellen sind. Bei in der Region umstrittenen Vorhaben wollen SPD und Grüne sicherstellen, dass Untersuchungen zu Alternativen oder anderen Netzlösungen beauftragt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Werden die Planungen für die B 55n in Warstein und Erwitte mit höchster Priorität weiter vorangetrieben oder ­ wie im Koalitionsvertrag vereinbart- zugunsten bereits fest disponierter anderer Vorhaben hintangestellt?

2. Stuft die Landesregierung die B55 n in Erwitte wegen der Klage einer Bürgerinitiative als in der Region umstritten ein, um weitere Untersuchungen zu dem Straßenbauprojekt in Auftrag zu geben?

3. Werden die Planungen zur Ortsumgehung Warstein-Suttrop (L 735), die im Landesstraßenbedarfsplan nur mit der Priorität 2 eingestuft ist, entsprechend der Aussage im Koalitionsvertrag, nicht weiter geführt?

4. Falls ja, welche Auswirkungen hat das auf die Planungen zur B 55n in Warstein?

5. Wann können die Menschen in Erwitte und Warstein dennoch mit einer Realisierung der B 55 n ­ Umgehungsstraßen rechnen?