Umressortierung

Dem Internetauftritt der neuen rot-grünen Landesregierung ist zu entnehmen, dass das neu zugeschnittene Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr am Jürgensplatz 1 in Düsseldorf im ehemaligen Ministerium für Bauen und Verkehr angesiedelt wird. Der Sitz des neuen Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport wird das Gebäude des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in der Haroldstraße 4 in Düsseldorf sein. Das neue Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wird am Horionplatz 1 in Düsseldorf im Gebäude des ehemaligen Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration angesiedelt.

Mit diesen Umorganisationen sind erhebliche Kosten zu Lasten des Landeshaushalts verbunden.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Bei meiner Entscheidung über die Festlegung der Geschäftsbereiche der neuen Landesregierung und die sich daraus ergebenden organisatorische Veränderungen in den obersten Landesbehörden bin ich den Prinzipien gefolgt, nach denen auch in früheren Fällen der Neubildung der Landesregierung verfahren worden ist. Danach nimmt das neu gebildete Ressort in aller Regel seinen Amtssitz dort, wo ihn das Vorgängerressort hatte. Die Rechtsnachfolgen ergeben sich aus meinem Organisationserlass vom 29. Juli 2010.

1. Welche Ministerien sind von den geplanten Umzügen betroffen?

Potentiell von Umzügen aufgrund der Umressortierung betroffen sind das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, das Ministerium für Inneres und Kommunales, das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz- und Verbraucherschutz, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und die Staatskanzlei. Nicht betroffen sind das Ministerium für Schule und Weiterbildung, das Finanzministerium, das Justizministerium und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung.

2. Welche Abteilungen und wie viele Mitarbeiter der jeweiligen Ressorts sind von den geplanten Umzügen betroffen?

Wie in früheren Fällen der Neubildung der Landesregierung werden für die Unterbringung der neu gebildeten Ressorts Lösungen gesucht, die den funktionalen Bedürfnissen der Ministerien gerecht werden und zugleich mit geringst möglichem Aufwand zu realisieren sind.

Dieser Anspruch bedingt, dass adäquate Unterbringungslösungen einen gewissen zeitlichen Vorlauf für Planung und Abstimmung benötigen.

Auch in der zurückliegenden Legislaturperiode waren nicht alle Ministerien mit allen zugehörigen Organisationseinheiten jeweils in einem Dienstgebäude untergebracht. Es bleibt deshalb den weiteren Planungen vorbehalten festzulegen, welche Umzüge wann notwendig werden, um eine den genannten Zielen entsprechende Unterbringung zu erreichen. Aussagen darüber, welche Fachbereiche und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Umzügen tatsächlich betroffen sein werden, sind derzeit noch nicht möglich.

3. Wie viel kosten die geplanten Umzüge?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen.

4. Wie werden die geplanten Umzüge finanziert?

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus bereiten Haushaltsmitteln.