Wie ernst nimmt die Landesregierung den RVR Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 264 mit Schreiben vom 29 November

Wie ernst nimmt die Landesregierung den RVR?

Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 264 mit Schreiben vom 29. November 2010 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz wie folgt beantworte: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angesichts des über den Blog Ruhrbarone (http://www.ruhrbarone.de/grune-streiten-umkraftwerk-datteln/) bekannt gewordenen Schriftwechsels zwischen führenden Mitgliedern der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist der Fragesteller in Sorge über die Zukunft des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Aus den veröffentlichten Schriftstücken geht hervor, dass Verfahren im Zusammenhang mit dem Kraftwerksprojekt Datteln IV im RVR in die Länge gezogen werden sollen. Darüber hinaus wird ein klares Misstrauen gegenüber dem Planungsdezernenten Rommelsbacher deutlich.

So schreibt laut Ruhrbarone.de M. K., Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat der Stadt Dortmund an I. T., Sprecherin der Grünen in Waltrop: Die Idee über ein Zielabweichungsverfahren das Thema des Dattelner Eon-Kraftwerkes einvernehmlich regeln zu wollen ist an Absurdität und politischer Naivität nicht zu übertreffen.

Seit Sommer dieses Jahres hat Thomas Rommelsbacher sich in der fixen Idee eines Koppelgeschäfts mit EON (Stichwort: EON nimmt einige Kohleheizkraftwerke älterem Baujahrs außer Betrieb; dafür wird im Gegenzug das Planrecht für die in Bau befindliche Dattelner Anlage geheilt) verrannt. Mehrere Gesprächstermine (so u.a. am vorletzten Samstag mit M. T., Reiner. Priggen, B. W., S. B. und Johannes Remmel) haben hieran nichts ändern können. Zwischen den Beteiligten ist vereinbart worden, dass eine entsprechende Vorlage in den RVR-Gremien nicht zu suchen hat. Insofern wird die RVRPlanungsverwaltung mit ihrem Dezernenten Rommelsbacher an der Spitze bis Mai nächsten Jahres mit der Beantwortung diverser Anfragen beschäftigt werden.

Neben den Ausführungen zum Umgang mit Planungsverfahren enthält der bekannt gewordene Schriftwechsel bedenkliche Aussagen zur Besetzung von Führungspositionen im RVR.

So schreibt laut Ruhrbarone.de I. T., Sprecherin der Grünen in Waltrop an M. K., Fraktionsvorsitzender der Grünen im Rat der Stadt Dortmund: 3) Nach RVR-Gesetz ist die Position von D. V. und des Grünen T. öffentlich auszuschreiben und auch nach beruflicher Qualifikation zu besetzen. [...] Durch die Ausschreibung gab es für die SPD-Fraktion im Übrigen genügend andere fachlich geeignete Kandidaturen, aber sie hat mit den Grünen im RVR, wie ja auch aus eurem Brief hervorgeht, diesen EONLobbyisten abgestimmt. Ihr hättet jederzeit Veto einlegen können, um sich auf einen akzeptableren Kandidaten als Chef des Ruhrgebiets zu einigen.

4) Ihr seit diesen notwendigen Konflikt nicht eingegangen, weil ihr offensichtlich andere damit verknüpfte Entscheidungen für wichtiger haltet. Denn wenn ihr der SPD bei der Besetzung des RVR-Direktors reinredet, wäre auch zu erwarten, dass die SPD auch bei der grünen Besetzung des Planungsbereichsleiters interveniert. Denn hier wollt ihr euren Fraktionssprecher in die lukrativ bezahlte Position bringen, was bereits in vielen Zeitungen heftig überregional kritisiert wurde und für die SPD Anlass genug sein könnte, dem einen Riegel vorzuschieben. Die SPD dürfte auch deshalb nicht von eurer zu erwartenden Personalentscheidung (klar wird erst formal ausgeschrieben...) begeistert sein, weil so Begehrlichkeiten nach Patronage auch in der eigenen Fraktion geweckt werden. Wer möchte nicht als ehrenamtlicher Parlamentarier, ohne vom Volk überhaupt gewählt werden zu müssen, mal eben zum gut bezahlten Berufspolitiker als Bereichsleiter oder Direktor des RVRs aufsteigen??? Bei diesem Personalpaket handelt es sich also sehr wohl um einen Kuhhandel. Die Grünen und die SPD haben mit diesen beiden untragbaren Kandidaten jeweils eine politische Leiche im Keller liegen und beschließen in einem Nichtangriffspakt beide ins Obergeschoss zu befördern.

5) Damit ist klar, dass euer Personalpaket nur durch das extreme Demokratiedefizit des RVRs jenseits des Wahlvolks möglich ist. Umso wichtiger wäre es dann, dass zumindest die parteiinterne Demokratie und Kontrolle funktioniert, um dieses Defizit zumindest etwas auszugleichen. Das ist leider aber auch nicht der Fall. So richtetet sich ja gerade M. T., der am meisten von diesem Deal als grüner RVR-Sprecher und bald Planungsbereichsleiter profitieren dürfte, in dem Schreiben von euch an uns, um zu erklären, dass es große Verantwortungsethik ist, wenn er in letzter Konsequenz den Posten bekommt.

Der Regionalverband Ruhr hat von der CDU geführten Landesregierung wesentliche Kompetenzen übertragen bekommen. Erstmals wurde die Möglichkeit geschaffen, Planung für die Region Ruhrgebiet an einer Stelle zu konzentrieren und über die Versammlung entsprechend politisch zu begleiten. Das Ruhrgebiet erhält so die Möglichkeit als Metropolregion entwickelt zu werden. Die Haltung führender Mitglieder der Partei Bündnis 90/ DIE GRÜNEN gibt Anlass zur Sorge, ob mit der übertragenen Planungskompetenz verantwortungsvoll umgegangen wird und ob Personalentscheidungen qualifiziert getroffen werden.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Zum 21. Oktober 2009 wurde dem Regionalverband Ruhr (RVR) die Aufgabe der staatlichen Regionalplanung übertragen. Die Verbandsversammlung des RVR nimmt seitdem zugleich die Funktion des Regionalrats gemäß Landesplanungsgesetz wahr. Die Verbandsversammlung des RVR ist Planungsträger der Änderung des Regionalplans für den Standort des in Bau befindlichen Kohlekraftwerks in Datteln. Wird das RegionalplanÄnderungsverfahren nach der durchzuführenden Beteiligung mit einem Aufstellungsbeschluss abgeschlossen, erfolgt eine rechtliche Prüfung durch die Landesplanungsbehörde und die fachlich betroffenen Ressorts. Dabei wird die Landesregierung ergebnisoffen zu prüfen haben, ob die Grundzüge der Landesplanung berührt oder die Voraussetzungen für ein Zielabweichungsverfahren gegeben sind.

Die Geschäftsführung und die Bereichsleitung des RVR sind herausgehobene Führungspositionen an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung. Ihre Besetzung erfolgt nach der gesetzlich vorgeschriebenen Stellenausschreibung anhand der Kriterien Eignung, Leistung und persönliche Befähigung durch einen Wahlakt der Verbandsversammlung des RVR. Entscheidungsprozesse zur Besetzung solcher herausgehobenen Positionen werden regelmäßig durch politische Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Parteien begleitet.

1. Handelte Umweltminister Remmel in den angesprochenen Gesprächen im Auftrag der Landesregierung und in Abstimmung mit einem oder mehreren weiteren Mitgliedern der Landesregierung?

Die Landesregierung kommentiert keine nicht autorisierten angeblichen Äußerungen oder Sachdarstellungen.

2. Wie beurteilt die für Landesplanung zuständige Ministerpräsidentin den dargestellten Vorgang?

Die Ministerpräsidentin sieht es nicht als ihre Aufgabe, diese vermeintlichen Sachdarstellungen im Internet auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen noch diese zu bewerten.

3. Wie plant die Landesregierung, auf die bewusste Ausdehnung von Planungsverfahren im RVR zu reagieren?

Der RVR ist zuständiger Planungsträger dieses Regionalplan-Änderungsverfahrens. Insofern obliegt es ihm, den Umfang des Planverfahrens festzulegen. Die Landesplanungsbehörde wird im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ressorts im Rahmen des gesetzlich festgelegten Anzeigeverfahrens eine Rechtskontrolle durchführen.

4. Wie sieht die Landesregierung die Tatsache, dass trotz Stellenausschreibung bereits Kandidaten für die Positionen des Direktors und des Planungsdezernenten klar favorisiert werden?

Die Stelle des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin sowie die Stellen der Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter sind nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung durch eine Bestenauslese (Art. 33 II GG) zu besetzen. Das RVRG sieht dementsprechend vor, dass die Stellen öffentlich auszuschreiben sind (§ 16 Absatz 1 Satz 2 RVRG) und die Bewerberinnen und Bewerber gem. § 16 Absatz 3 Satz 1 RVRG die notwendigen Qualifikationen fachlicher und persönlicher Art besitzen müssen.

Der RVR hat die Stellen öffentlich ausgeschrieben. Damit ist die Chancengleichheit aller Bewerberinnen und Bewerber gewährleistet. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass die Stellen unter Beachtung der bei der Besetzung von Führungspositionen im öffentlichen Dienst maßgeblichen Kriterien der Bestenauslese besetzt werden. Dass die Entscheidungsprozesse zur Besetzung herausgehobener Positionen an der Nahtstelle zwischen Politik und Verwaltung durch politische Diskussionen in der Öffentlichkeit und in den Parteien begleitet werden, ist üblich.

5. Ist die Landesregierung mit Frau T. der Auffassung, dass der RVR unter einem Demokratiedefizit leidet?

Der Regionalverband Ruhr ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch ihre Organe. Die Verbandsversammlung als Kollegialorgan des RVR trifft nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 RVRG die Personalentscheidungen zur Besetzung der Führungspositionen und wählt den Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin sowie die Bereichsleiter gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 RVRG für die Dauer von 6 Jahren. Die stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung sind durch das Verfahren zur Bildung der Verbandsversammlung demokratisch legitimiert (§ 10 Abs. 1 RVRG).