Gesamtkosten für die Neugestaltung der Pferderennbahn
Wir fragen den Senat:
1. Welche Ausgaben müssen durch die Stadtgemeinde bzw. das Land Bremen aufgrund der Neugestaltung der Pferderennbahn (einschließlich der Trainingsanlage in der Arberger Marsch) bei dem derzeitigen Umsetzungsstand geleistet werden (bitte getrennt nach den Standorten Neue Vahr und Arberger Marsch auflisten):
a) für Grundstückskäufe,
b) für Planung, Umbau und Neubau der Anlage,
c) für Infrastrukturmaßnahmen,
d) für Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen (z. B. Ersatztrasse für Hauptversorgungsleitung der swb Enordia usw.),
e) für sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Rennbahn?
2. Welche Kosten entstehen bei Gesellschaften, an denen die Stadtgemeinde Bremen bzw. das Land Bremen unmittelbar und mittelbar beteiligt ist:
a) durch den Umbau und
b) durch den jährlichen Betrieb der neugestalteten Rennbahn?
3. Wie hoch waren die jährlichen regelmäßigen und einmaligen Zuschüsse an den Bremer Rennbahnverein in den letzten fünf Jahren, und soweit es Zusagen für Zuschüsse in der Zukunft gibt welche Höhe werden diese in den nächsten fünf Jahren erreichen?
Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:
Zu Frage 1.: Welche Ausgaben müssen durch die Stadtgemeinde bzw. das Land Bremen aufgrund der Neugestaltung der Pferderennbahn (einschließlich der Trainingsanlage in der Arberger Marsch) bei dem derzeitigen Umsetzungsstand geleistet werden (bitte getrennt nach den Standorten Neue Vahr und Arberger Marsch auflisten):
a) für Grundstückskäufe,
b) für Planung, Umbau und Neubau der Anlage,
c) für Infrastrukturmaßnahmen,
d) für Ausgleichs- und/oder Ersatzmaßnahmen (z. B. Ersatztrasse für Hauptversorgungsleitung der swb Enordia usw.),
e) für sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Rennbahn?
Zu a): Am Standort Neue Vahr waren keine Grundstücksankäufe für die Neugestaltung der Galopprennbahn notwendig.
Im Zuge der Gewerbeflächenentwicklung für den Gewerbepark Hansalinie fielen so genannten Überhangflächen an, von deren gewerbliche Nutzung wegen ihrer Lage nördlich der Autobahn und im Verhältnis zum direkten Umfeld abzusehen war und von denen eine Teilfläche als Sandentnahmestandort vorgesehen war.
Eine darüber hinausgehende strukturpolitisch sinnvolle Nutzung war nicht erkennbar. Bei den Überlegungen, eine hochwertige Lösung zur Weiterentwicklung der Galopprennbahn Bremen und der Trainieranlage durchzuführen, hat sich als eine günstige Lösung erwiesen, diese Flächen für eine neue, wettbewerbsgerechte Trainingsanlage einzusetzen, deren Suprastruktur privat finanziert wird.
Zu b): Der Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Vermögensausschuss haben am 6. Mai 1999 der tourismusorientierten Perspektivplanung für investive und organisatorische Maßnahmen auf der Bremer Galopprennbahn zugestimmt und Planungsmittel in Höhe von 0,56 Mio.? bereitgestellt.
Entsprechend des auf dieser Planung basierenden Investitionsbeschlusses des Wirtschaftsförderungsausschusses vom 25. Mai 2000 betragen die öffentlichen Investitionen für den Um- und Neubau der Galopprennbahn in der Vahr 5,8 Mio.? netto zzgl. 0,307 Mio.? für Unvorhergesehenes. Dieser Kostenrahmen wird nach jetzigem Kenntnisstand eingehalten.
Planung und Neubau der Trainingsanlage in der Arberger Marsch werden durch eine Investorengemeinschaft unter der Führung von Herrn Dr. Andreas Jacobs privat finanziert.
Zu c): Die Kosten für Infrastrukturmaßnahmen auf dem Gelände der Galopprennbahn in der Vahr (u. a. Herrichtung von Parkfläche, Pflasterung des Tribünenvorplatzes) sind in den unter 1 b genannten Kosten von 5,8 Mio.? enthalten.
Für die Schaffung der öffentlichen Infrastruktur (Geläuf, Straßen, Zuwegungen) der Trainingsanlage in der Arberger Marsch wurden mit Beschluss der Wirtschaftsförderungsausschüsse vom 25. Mai 2000 1,79 Mio.? bewilligt. Dieser Kostenrahmen wird nach Auskunft der Bremer Investitionsgesellschaft eingehalten.
Zu d): Etwaige Kosten für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sind in den vorgenannten Kostenpositionen enthalten.
Die Verlegung einer Hauptversorgungsleitung der swb Enordia die im Übrigen weder eine Ausgleichs- noch Ersatzmaßnahme darstellt, steht nicht in Zusammenhang mit der Trainingsbahn, sondern mit einem Sandentnahmesee, der für den Gewerbepark Hansalinie benötigt wird.
Zu e): Für etwaige sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Galopprennbahn in der Vahr sowie der Trainingszentrale in der Arberger Marsch sind keine zusätzlichen Kosten vorgesehen.
Zu Frage 2.: Welche Kosten entstehen bei Gesellschaften, an denen die Stadtgemeinde Bremen bzw. das Land Bremen unmittelbar und mittelbar beteiligt ist:
a) durch den Umbau und
b) durch den jährlichen Betrieb der neugestalteten Rennbahn?
Zu a): Gegenüber den ursprünglichen Zeitplanungen für die Neugestaltung der Galopprennbahn in der Vahr sind durch langwierige Abstimmungsprozesse erhebliche Verzögerungen entstanden. Hierdurch hat die Bremer Rennbahn (BRG) im Jahr 1999 trotz der institutionellen Förderung Bremens einen Verlust in Höhe von rund 17 T? und im Jahr 2000 ein Verlust i. H. v. rund 244 T? erwirtschaftet.
Des Weiteren sind Ersatzleistungen der BRG aufgrund ausgefallener Sponsoringmittel im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen i. H. v. 172 T? angefallen.
Diese Kosten in Höhe von insgesamt 433 T? sind zusätzlich zu den beschlossenen Investitionsmitteln (siehe Frage 1) angefallen und wurden im Rahmen der Gesamtwirtschaftspläne der Hanseatischen Veranstaltungsgesellschaft (HVG) bzw. der BRG abfinanziert.
Darüber hinaus sind keine Kosten für Gesellschaften entstanden, an denen die Stadtgemeinde Bremen bzw. das Land Bremen unmittelbar und mittelbar beteiligt ist.
Zu b): Entsprechend der Wirtschaftspläne der BRG ergeben sich für die Jahre 2002 und 2003 Aufwendungen in Höhe von 3,694 Mio.? bzw. 4,466 Mio.? für den Betrieb der Bremer Galopprennbahn. Diesen Aufwendungen stehen Einnahmen der BRG von privater Seite in Höhe von 3,044 Mio.? bzw. 3,829 Mio. DM gegenüber.
Hierbei ist anzumerken, dass die Neugestaltung der Rennbahn voraussichtlich erst Mitte 2003 endgültig abgeschlossen sein wird und somit erst dann ein geordneter und störungsfreier Rennbahnbetrieb mit den verbesserten Rahmenbedingungen stattfinden kann.
Zu Frage 3.: Wie hoch waren die jährlichen regelmäßigen und einmaligen Zuschüsse an den Bremer Rennbahnverein in den letzten fünf Jahren, und soweit es Zusagen für Zuschüsse in der Zukunft gibt welche Höhe werden diese in den nächsten fünf Jahren erreichen?
Der Bremer Rennverein 1857 e. V. hat in den vergangenen fünf Jahren folgende Förderungen erhalten: Des Weiteren erhält der Bremer Rennverein wie alle Rennvereine in Deutschland eine teilweise Rückerstattung (96 %) der vorher abgeführten Totalisatorsteuer auf Grundlage des § 16 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RWG). Hierbei handelt es sich um eine bundesweit geltende Regelung zur Förderung der Pferdezucht in Deutschland. Die Rückerstattung betrug in den vergangenen Jahren:
Im Jahr 1999 ist ein Großteil der Aufgaben des Bremer Rennvereins, v. a. Betrieb und Betreuung des Rennplatzes in der Vahr sowie Initiierung und Durchführung von Veranstaltungen, per Geschäftsbesorgungsvertrag auf die neu gegründete Bremer Rennbahn (BRG) übergegangen. Gesellschafter der BRG sind die HVG mit einem Gesellschaftsanteil von 60 % sowie der Bremer Rennverein 1857 e. V. mit einem Gesellschaftsanteil von 40 %.
Die BRG erhält eine institutionelle Förderung in Höhe der im Haushalt veranschlagten Eckwerte.
Weiterhin hat die BRG eine Förderung in Höhe von 39.370? für die Durchführung des Stutenpreises 1999 erhalten.
Folgende Zuschüsse im Zusammenhang mit der Rennbahn in der Vahr wurden an die HVG gezahlt: 1 Bei der Zuschusshöhe ist zu berücksichtigen, dass hiervon ein erheblicher Betrag (z. B. 2000: 460.000?, 2001: 465.000?) aufgrund vertraglicher Verpflichtungen Bremens aus dem Jahr 1979 für die Pflege des Geländes in der Vahr und Bauunterhaltung einzusetzen ist. Diese Position belastete in früheren Jahren den Bremer Rennverein e. V. nicht, sondern wurde aus Haushaltsmitteln bis einschließlich 1. Quartal 1999 direkt an Stadtgrün Bremen gezahlt.