Weiterbau der Ortsumgehung Kevelaer im Zuge der L 486n OW1 in

Der Bau des zweiten Abschnitts der südlichen Umgehung (L 486n) zwischen der B 9 in Kevelaer und der A 57 ist eine dringende Entlastungsmaßnahme, insbesondere für die vom Verkehrslärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Rheinstraße in Kevelaer und entlang der Ortsdurchfahrt in Winnekendonk. Weiterhin bietet dieser Abschnitt die Möglichkeit, weite Teile von Kevelaer vom Verkehr zu entlasten und besser zu erschließen.

Die Realisierung dieser Maßnahme hat nach dem Landesstraßenausbauplan Priorität. Dies ist der positiven politischen Rahmensetzung der schwarz-gelben Vorgängerregierung für den Landesstraßenbau in den ländlichen Räumen wie dem Niederrhein zuzurechnen. Im Rahmen der Offenlegung des Planfeststellungsverfahrens für den zweiten Bauabschnitt haben weit über tausend Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus Kevelaer ausdrücklich den Bau des zweiten Bauabschnitts der OW 1 gefordert. Auch der ehemalige Kevelaerer Norbert Killewald unterstützt den Bau der Ortsumgehung

Nach der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen soll ausschließlich dem Erhalt von Straßen des bestehenden Straßennetzes Priorität eingeräumt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2011 sollen die finanziellen Mittel für die Landesstraßen sukzessive deutlich zugunsten des Straßenerhalts umgeschichtet werden. Vom Neubau von Landesstraßen bzw. dem Bau von Ortsumgehungen zur Entlastung verkehrlich belasteter Ortslagen ist keine Rede.

1. Welche finanziellen Mittel sind zur Realisierung der Planung der Ortsumgehung Kevelaer im Zuge der L 486 n (2. BA) in welchen Jahren voraussichtlich erforderlich?

Nach dem derzeitigen Stand der Planungen werden voraussichtlich 20,3 Mio. erforderlich.

Entsprechend diesem Bauvolumen wäre erfahrungsgemäß mit einer Bauzeit von ca. drei Jahren zu rechnen.

2. Welche Haushaltsmittel werden im Entwurf des Haushalts 2011 bzw. in den Folgejahren oder vielleicht sogar schon in einem eventuellen Nachtragshaushalt 2010 veranschlagt?

Angesichts der sich erheblich verschlechternden Substanz der Landesstraßen besteht die dringende Erfordernis, die knappen verfügbaren Haushaltsmittel auf die Erhaltung des Landesstraßennetzes zu konzentrieren. Für Neubeginne von Landesstraßenvorhaben ohne derzeit rechtskräftiges Baurecht stehen deshalb keine Finanzmittel bereit.

3. Welche Auswirkungen hat diese Veranschlagung (siehe Frage 2) auf die weitere Realisierungsplanung?

Das Bauvorhaben wird, wenn es rechtskräftiges Baurecht hat, zurückgestellt (Moratorium).

4. In welchem Jahr rechnet die neue Landesregierung mit dem Baubeginn zur Weiterführung der Ortsumgehung Kevelaer im Zuge der L 486n?

Vor Dispositionen zur Aufnahme in das Landesstraßenbauprogramm des Folgejahres muss zunächst rechtskräftiges Baurecht vorliegen. Dies ist derzeit nicht gegeben und wäre abzuwarten.

Zudem ist zunächst der Überhang an Erhaltungsmaßnahmen zu finanzieren, bevor der Beginn von neuen Maßnahmen disponiert werden kann.