Staubbelastungen der Anwohner rund um den fortschreitenden Tagebau

Die Staubbelastungen der Anwohner rund um den fortschreitenden Tagebau Inden nehmen aus Sicht der Betroffenen immer größere Ausmaße an. Insbesondere bei Unwettern und starken Winden reichen die Vorkehrungen des Bergbauunternehmens nicht aus.

Auch zukünftig ist Nordrhein-Westfalen auf den Energieträger Braunkohle angewiesen. Es muss daher von den Beteiligten alles unternommen werden, um die inzwischen nicht mehr hinnehmbare Situation der Anwohner zu verbessern und dadruch die Akzeptanz zu erhöhen.

Die Anrainer des Tagebaus werden gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Darüber hinaus werden die Häuser der Menschen verschmutzt.

In diesem Zusammenhang müssen schnell Maßnahmen ergriffen werden, die die Akzeptanz der Kohleförderung in der Bevölkerung weiter erhöhen. Zahlreiche Betroffene fühlen sich vom Unternehmen mit ihren Problemen im Stich gelassen und erkennen keine Bemühungen, die Belastungen zu minimieren.

Vorbemerkung der Landesregierung:

Seit längerer Zeit führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV) Feinstaubmessungen (PM10) an den Tagebauen Hambach (Messstation Niederzier seit 2004) und Garzweiler (Messstation Grevenbroich-Gustorf seit 2006) bis heute durch.

Darüber hinaus hat das LANUV in den letzten Jahren zusätzlich zeitlich befristete Feinstaubmessungen in Elsdorf, Eschweiler, Düren, Inden, Kerpen, Oberzier und Pulheim durchgeführt. In Inden - im Nahbereich des Tagebaus - wurden die PM10-Feinstaubmessungen im Jahr 2009 durchgeführt. Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 von 40 µg/m³ (Jahresmittelwert) sowie von 50 µg/m³ (Tagesmittelwert) bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr wurden deutlich unterschritten.

Auf Grund der vergleichsweise niedrigen Feinstaubbelastung und wegen des vorrangigen Bedarfs an anderen Stellen wurde der Betrieb dieser Messstationen eingestellt; so auch in Inden-Lamersdorf Ende 2009. Dort lag die im Jahr 2009 gemessene Feinstaubbelastung PM10 (Jahresmittelwert) unterhalb der Messwerte der Messstationen in Niederzier und Grevenbroich-Gustorf. Dasselbe gilt auch für die Zahl der Überschreitungstage mit Werten von mehr als 50 µg/m³ (siehe Tab. 1).

Auf Grund der Erkenntnisse über die Verursacheranteile, die für die Tagebaue Hambach und Garzweiler im Rahmen der dortigen Aktionsplanung bzw. Luftreinhalteplanung bestimmt worden sind, lässt sich für den Standort Inden abschätzen, dass der Anteil des dortigen Tagebaus weniger als 5 µg/m³ (weniger als 19%) zur Gesamtfeinstaubbelastung PM10 beiträgt.

Zur Erfassung des Staubniederschlags (Grobstaub) werden betreibereigene Depositionsmessungen im Umfeld des Tagebaus Inden an insgesamt 16 Messstellen durchgeführt. Die Messstellen werden von der zuständigen Immissionsschutzbehörde festgelegt. Die Durchführung und Auswertung der Messungen erfolgt durch eine nach § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz bekanntgegebene Stelle. Je nach Standort liegen die Messergebnisse für die Deposition im Zeitraum von 2005 bis 2009 zwischen 0,05 und 0,19 g/(m²d).

Der zulässige Immissionswert für Staubniederschlag nach der Technischen Anleitung Luft von 0,35 g/(m²d) wurde an sämtlichen Messstellen im gesamten Zeitraum in keinem Fall überschritten.

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung bezüglich der gesundheitlichen Risiken für die Anwohner im Bereich des Tagebaus Inden vor?

Aufgrund der vorliegenden Messergebnisse für Feinstaub PM10 im Bereich des Tagebaus Inden ist festzustellen, dass die Immissionswerte (Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und die Zahl von 35 zulässigen Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³, die den Schutz vor Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Feinstaub sicherstellt) unterschritten sind.

Ebenso zeigen die Ergebnisse der Depositionsmessungen, dass Immissionswerte für Staubniederschlag nicht überschritten werden.

2. Wie beurteilt die Landesregierung die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen des Bergbautreibenden Unternehmens?

Der Tagebau Inden ist ein nach dem Bundesberggesetz zugelassener Betrieb, der die materiellen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten hat. Zur Minderung der Luftverunreinigung durch Staubemissionen und damit zur Begrenzung der Staubimmissionen im Sinne der vg. Regelungen hat das Bergbau treibende Unternehmen daher vielfältige, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

So werden ausgedehnte Böschungs- und Bermenflächen begrünt oder mit nicht flugfähigem Material abgedeckt und werden Böschungsflächen mit längeren Standzeiten aufgeforstet. In den genannten Bereichen sowie auf Flächen mit freigelegter Kohle werden feste oder mobile Beregnungsanlagen betrieben. An den Bandgerüsten sind bis zu 26 Großflächenregneranlagen im Einsatz. Weitere, von der Betriebsüberwachung gesteuerte Sprühanlagen befinden sich im Bereich der Kohlebandanlagen, an Bandsammelpunkten und am Kohlebunker sowie am Tagebaurand in Höhe der Ortschaften Kirchberg, Lamersdorf und Schophoven, die mit dem Abbaufortschritt umgesetzt werden. Im Tagebaurandbereich sind vor den Ortschaften Kirchberg, Viehöven, Schophoven, Lamersdorf und Merken sechs Meter hohe Immissionsschutzdämme aufgeschüttet und aufgeforstet. Alle Kohlenförderwege sind an Übergabestellen mit einem Staubschutz und Bedüsungseinrichtungen versehen. Im Kohlevorratsgraben befeuchten 35 Wenderegner die dort lagernde Kohle. Ortsfeste Wege im Tagebau sowie im Bunkerbereich erhalten eine leicht zu reinigende Bitumendecke. Auf den befestigten Wegen des Tagebaus werden Kehrmaschinen und flächig reinigende Saugfahrzeuge sowie Berieselungsfahrzeuge zur Befeuchtung der Wege eingesetzt.

Extreme Witterungslagen (insbesondere Starkwinde) mindern die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen und führen ebenso wie im Bereich freiliegender Flächen außerhalb der Tagebaue zu erhöhten Staubkonzentrationen in der Luft.

Wie die umfangreichen und entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführten und ausgewerteten Messungen zeigen, sind die vom Unternehmen getroffenen Vorkehrungen zur Minderung der Luftverunreinigungen durch Staubemissionen und zur Begrenzung der Staubimmissionen ausreichend, um die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz sicher einzuhalten.

3. Kann durch Standortveränderungen oder den weiteren Ausbau der Berieselungsanlagen innerhalb des Tagebaus die Ausbreitung der Staubwolken verhindert werden?

Standorte von Berieselungsanlagen zur Minderung von Staubemissionen sind an den Entstehungsort gebunden. Soweit es sich nicht um Maßnahmen an dauerhaft ortsfesten Anlagen und Einrichtungen des Tagebaus handelt, deren Lage aus technologischer und betriebswirtschaftlicher Sicht vorgegeben ist, erfolgen Standortverlagerungen solcher Maßnahmen in Abhängigkeit von Abbaufortschritt und betrieblicher Entwicklung des Tagebaus.

Die Wahl der Standorte von Berieselungsanlagen zur Begrenzung der Staubimmissionen erfolgt mit dem Ziel einer möglichst effektiven Wirkung hinsichtlich der zu schützenden Immissionsorte. Dieser Zielsetzung entsprechend erfolgen Standortverlagerungen solcher Anlagen, sobald der Abbaufortschritt und die betriebliche Entwicklung dies erfordern.

Wie die Vorbemerkung der Landesregierung und die Antwort zur Frage 2 zeigen, wird im Bereich des Tagebaus Inden ein den rechtlichen Anforderungen genügender Immissionsschutz nach dem Stand der Technik betrieben. Die Immissionsschutzbehörde kann daher keine weitergehenden Maßnahmen verlangen oder anordnen. Zwar ließe sich die Ausbreitung der insbesondere bei extremen Wetterlagen mit einhergehenden Starkwindereignissen entstehenden Staubwolken mit deutlich umfangreicheren und über den Stand der Technik hinausgehenden Maßnahmen zwar möglicherweise weiter vermindern, jedoch nicht ausschließen.

Gleichwohl wird die Landesregierung das angefragte Anliegen (Standortveränderungen und Ausbau der Berieselungsanlagen) dem bergbautreibenden Unternehmen vortragen.