Wird die B 51 Ortsumgehung Münster ­ B 481 Schifffahrter Damm umgesetzt?

Seit nunmehr 20 Jahren befindet sich das Projekt Ortsumgehung Münster in Planung und Bau. Kürzlich umrissen die Westfälischen Nachrichten die Ortsumgehung ausgehend von der Weseler Straße bis zum Zielpunkt am Schifffahrter Damm als Mammutprojekt dessen Fertigstellung noch einige Jahre in Anspruch nehmen werde.

Im Investitionsrahmenplan des Bundes von 2006 ist der vierstreifige Ausbau der B 51

Ortsumgehung Münster ­ Lütkenbecker Weg verankert.

Für das 2,7 Kilometer lange Teilstück des 3. Bauabschnitts vom Lütkenbecker Weg bis zur Warendorfer Straße hat der Bund seit 2006 26,5 Millionen Euro in seine Investitionsplanungen einkalkuliert. Derzeit befindet sich das Ausbauprojekt noch im Planfeststellungsverfahren. Inzwischen werden die Kosten für den 3. Bauabschnitt mit rund 35 Millionen Euro berechnet. Die Kosten für den sich anschließenden 4. Bauabschnitt von der Warendorfer Straße bis zum Schifffahrter Damm, mit einer Länge von 3,6 Kilometern werden mit rund 36 Millionen Euro kalkuliert. Aufgrund der besonderen Erfordernisse an die lokale Verkehrsführung, an den Lärmschutz und die Straßenführung im Bahnkreuzungsbereich, insbesondere im Übergangsbereich der geplanten Ortsumgehung auf die B 481n, betrachten die Planer des Landesbetriebs Straßenbau NRW beide Bauabschnitte als nicht voneinander trennbar. Dies kann auch vor dem Hintergrund der vielfältigen Widerspruchsmöglichkeiten zu einem verzögerten Baubeginn führen, für die aufgrund ihrer Komplexität seitens des Landesbetriebs bereits heute vier bis fünf Jahre angenommen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann rechnet die Landesregierung mit einem Planfeststellungsbeschluss für den 3. und 4. Bauabschnitt der B 51 Ortsumgehung Münster ­ Schifffahrter Damm?

2. Wird die Landesregierung mit Vorliegen der Baureife die Bauarbeiten am 3. und

4. Bauabschnitt unverzüglich einleiten?

3. Mit welchen Abweichungen von den ursprünglichen Planungen des 3. und

4. Bauabschnitts rechnet die Landesregierung bei Nennung der hierfür erforderlichen Mehraufwendungen?

4. Welchen Zeitraum veranschlagt die Landesregierung von der Erlangung der Baureife bis zur Fertigstellung des 3. und 4. Bauabschnitts?

5. Im Anschluss an die Baufertigstellung der B51 Ortsumgehung Münster ­ B481n ist ein vierstreifiger Ausbau der B 51 in Richtung Warendorf/Telgte vorgesehen. Mit dem Ausbau wird die Neuerstellung eines Brückenbauwerks über die Werse erforderlich.

Welchen Zeitraum veranschlagt die Landesregierung für die Planungen und den vierstreifigen Ausbau einschließlich des Ersatzneubaus der Werse-Querung?